@witchdoktor Das Wort Bürger leitet sich von burga (ahd. ‚Schutz‘) ab, ursprünglich ein befestigter Wohnsitz, eine Burg, in dem sich Gewerbetreibende und Händler niederließen. Im Englischen ist borough (und speziell in Schottland in der Form burgh) als Bezeichnung für eine Stadt mit Stadtrechten, also für eine freie Stadt, weiterhin gebräuchlich. (
Wikipedia: Bürger)
"bundes-" soll den föderalen charakter betonen. wir leben halt in einer bundes-republik, also einer republik zusammengeschlossener, ab an sich autonomer länder.
die bundespolizei als gegenstück zur landespolizei. vorher war diese unterscheidung unnötig, da gab es eben nur bundesgrenzschutz (der die grenzen des bundes der dt. länder schützte) und die polizei (auch da schon auf länderebene organisiert, nur eben nicht im namen). inzwischen haben wir zusätzlich stellenweise noch die stadtpolizei (eigentlich ordnungsamt), deren name deren ordnende ("polizeiähnliche") funktion betonen soll, dabei aber über die fehlenden polizeilichen privilegien hinwegtäuscht.
der personalausweis war schon immer ein bundespersonalausweis, nur eben nicht in der umgangssprache. personal übrigens von person. ein dokument eben, was die person ausweist.
vgl.
Person im juristischen Sinn ist der Oberbegriff für natürliche Personen und juristische Personen. Beide Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten; ihnen ist kraft Gesetzes Rechtsfähigkeit verliehen. Außerdem wird die Person als (Staats-)Bürger oder Staatsangehöriger, dem juristisch ein bestimmtes verfassungsrechtlich festgelegtes Subjektsein zugeordnet wird, verstanden.
Person darf in diesem Sinn weder mit Persönlichkeit noch mit Individualität verwechselt werden.
Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. In früheren Rechtsordnungen – wie z. B. dem klassischen römischen Recht – gab es auch Menschen, die keine Rechtssubjekte und damit auch keine Personen in unserem Sinne waren, so etwa Sklaven und solche Familienangehörige, die der Herrschaftsgewalt des Familienoberhaupts (pater familias) unterworfen waren. Rechtlich hatten diese Menschen im Wesentlichen den Status von Sachen. Vergleichbare Wirkungen hatten noch in der Neuzeit der Klostertod und der Bürgerliche Tod.
Die Herkunft des Wortes Person ist nicht vollständig geklärt; es existieren hierzu verschiedene Theorien. Fest steht lediglich, dass es im 13. Jahrhundert als person(e) aus lat. persona „Maske des Schauspielers“ ins Deutsche übernommen wurde. Der Ursprung des lateinischen Begriffes ist jedoch umstritten. Am bekanntesten ist die Ableitung von lat. per-sonare (kurzes -o-) für „durchtönen“ (nämlich die Stimme durch die Maske). Ein vergleichbarer Erklärungsversuch nimmt die Abstammung von per-sônare bzw per-zônare (langes -o-) für „verkleiden“ (zu griech. ζώνη zônê ‚Gürtel‘) an. Diese Ad-hoc-Herleitungen werden jedoch stark angezweifelt. Der an der Lautgeschichte interessierte Etymologe Josef Justus Scaliger (* 1540, † 1609) entschied sich für perzonare (einen Gürtel anlegen), was allerdings keine rein lateinische Etymologie darstellt. Denn zona kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Gürtel“.
Manche Wissenschaftler halten den Begriff für eine Entlehnung aus dem neutestamentlichen griech. πρόσωπον prosôpon ‚Maske‘, ‚Rolle‘, ‚Mensch‘ (ältere Bedeutung: (An)Gesicht, Miene, Blick, äußere Gestalt, Aussehen).
Einer anderen und von den meisten Etymologen und Philologen heute für wahrscheinlicher gehaltenen Theorie zufolge stammt er jedoch vom etruskischen Wort phersu für ‚Maske‘. Die Ableitung aus dem Etruskischen wird bereits seit Jahren als einzige Version von der Duden-Redaktion vertreten. Phersu war der Eigenname einer Gestalt aus der Unterwelt, die bei Leichenspielen auftrat und sich in einer für sie typischen Verkleidung zu erkennen gab.
vs.
Identität (lateinisch īdem ‚derselbe‘, ĭdem ‚dasselbe‘) ist die Gesamtheit der eine Entität, einen Gegenstand oder ein Objekt kennzeichnenden und als Individuum von allen anderen unterscheidenden Eigentümlichkeiten. Analog wird der Begriff auch zur Charakterisierung von Personen verwandt. Psychologisch und soziologisch steht dabei im Vordergrund, welche Merkmale im Selbstverständnis von Individuen oder Gruppen als wesentlich erachtet werden. So folgt die rechtliche Identitätsfeststellung den für Inklusion und Exklusion relevanten Markern moderner bürgerlicher Gesellschaften.