Das bedingungslose Grundeinkommen
19.05.2016 um 00:24Nerok schrieb:Fehler 1: Das BGE ist Bedingungslos und ersetzt auch das Kindergeld..also gilt es auch für Kinder.ALLES ist immer an irgendeine Bedingung geknüpft. Die Frage ist, wie pedantisch man eine Begriff definiert.
Oder bekommen verstorbene auch weiterhin das Grundeinkommen?
Nerok schrieb:Fehler 2: Es wird immer von 1500€ - 2000€ geredet..denk daran du darfst sämtliche Sozialabgaben davon bezahlen die bis jetzt noch vom Staat gestellt werden.Nochmal Schwachsinn. Das wäre das Rechenmodell "Linke Hosentasche - Rechte Hosentasche". Der Staat gibt mir Geld, um dem Staat was zu bezahlen? Fehlen noch Einkommenssteuer auf ein "BGE" und Arbeitslosenversicherung.
Und seit wann stellt der Staat momentan die Sozialabgaben? Soweit ich das kenne, gibts bei einer Lohnabrechnung die Zeile "Arbeitslosenversicherung".
Nerok schrieb:Du hast pro Monat nach deiner Rechnung kosten von 68 MILLIARDEN EURO PRO MONAT!Zwar kein Schwachsinn, aber dennoch falsch. Ich zitiere mich mal für dich:
Saturius schrieb:68.000.000 x 1000 Euro = aufgerundet 68.000.000.000Das relevante hab ich für dich Fett gemacht.
Pro Monat natürlich.
Nerok schrieb:Das jetzige Budget für Sozialausgaben des Bundes beträgt 126 MILLIARDENAuch das ist nicht richtig. Die liegen bei knapp 156.000.000.000 PRO JAHR (nicht Monat, ich weiß)
Da aber dann noch die ganzen Kosten für die sehr engagierten und völlig nützlichen Arbeitsvermittler wegfallen, welche teils im öffentlichen Angestelltenverhältnis und teils Beamte sind, fällt auch da ein doch recht großer Kostenpunkt weg.
Wie ich schon sagte. Es wäre machbar. Rein rechnerich.
Und nur weil es Bedingungslos genannt wird, ist es nicht ganz so bedingungslos. Das ist Wortklauberei. Wie bei Existenzminimum eben auch (Stichwort Sanktionen).
Man könnte auch sagen, es ist bedingungslos ab Volljährigkeit.