rhapsody3004 schrieb:So pauschal sehe ich das moralisch gesehen nicht.
Zum Glück entscheiden Gerichte nicht nach Moral.
Kann ich es moralisch verstehen wenn jemand den Vergewaltiger seiner Tochter ermordet ? Zu 100% Ja ! Muss er dafür trotzdem von der Justiz bestraft werden auch wieder 100% Ja.
rhapsody3004 schrieb:Und rechtlich kann man es auch nicht so pauschal sehen und bewerten. Gewalttäter ist nicht gleich Gewalttäter.
Natürlich gibt es noch niedere Motive aber eine Gewalttat bleibt eine Gewalttat die bestraft gehört.
Der Rechte der einen ermordet aufgrund seiner rechten Gewinnung gehört genauso betraft wie ein linker der jemanden aufgrund seiner gesinnung ermordet.
rhapsody3004 schrieb:Gewalttaten als Oberbegriff einschließlich deren unterschiedlicher Beweggründe/Motive auch nicht schämen.
Was du denkst sei dir unbelassen ich finde aber das man je nach Gewalttat dies auch unterscheiden muss. Hat ein Linker einem nazi in die fresse gehauen, weil der gehetzt hat, kann ich es moralisch verstehen. Trotzdem stehen dem rechten dann auch die rechtlichen Mittel zur Verfügung das er das Recht hat den Linken dafür zu verklagen.
Geht es aber um mord egal ob linken oder rechten mord hört es bei mir auf es hat seinen Grund warum zivilisierte Gesellschaften die Todesstrafe abgeschafft haben. Keiner hat das Recht einem anderen Menschen das Leben zu nehmen. Auch ein Linker hat nicbt das Recht einen Nazi zu ermorden. Solange dies nicht in Notwehr geschehen ist, ist mir in der Hinsicht das Motiv des linken auch egal warum er denn nazi ermordet. Mord ist mord.