rhapsody3004
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Linksextremismus - die vergessene Gefahr
18.05.2023 um 20:17ribster schrieb:Zum Glück entscheiden Gerichte nicht nach Moral.Du darfst dabei nicht vergessen, dass auch unser Recht bei vorsätzlichen Tötungsdelikten nochmals unterscheidet - und das aus gutem Grunde.
Kann ich es moralisch verstehen wenn jemand den Vergewaltiger seiner Tochter ermordet ? Zu 100% Ja ! Muss er dafür trotzdem von der Justiz bestraft werden auch wieder 100% Ja.
So ist bspw. nicht jedes vorsätzliche Tötungsdelikt als Mord einzustufen und auch nicht so zu bestrafen. Allein nur das Motiv/der Beweggrund kann den Unterschied zwischen nur Totschlag oder Mord ausmachen, sollten keine anderen Mordmerkale auf objektiver Seite bspw. vorliegen.
ribster schrieb:Der Rechte der einen ermordet aufgrund seiner rechten Gewinnung gehört genauso betraft wie ein linker der jemanden aufgrund seiner gesinnung ermordet.Da gebe ich dir sogar recht.
(Streng genommen kann aber selbst noch bei Mord eine unterschiedliche Bewertung hinsichtlich der Schuldschwere vorgenommen werden.
Dann, wenn ein Mord/eine Mordtat als besonders verwerflich anzusehen ist. Also sich von üblichen Morden nochmals unterscheidet.)
Aber wie gesagt sind Gewalttaten für mich so oder so mehr als nur Morde.
Für mich fallen darunter auch Körperverletzungsdelikte aus unterschiedlichen Beweggründen/Motiven begangen - genauso aber auch wie Gewalt gegen bewegliche und unbewegliche Sachen aus verschiedenen Gründen. So war das von mir überhaupt nur gemeint.
Dass man rein objektiv bereits eine andere Bewertung zwischen physisch angewandter Gewalt gegen andere Menschen als nur gegenüber Sachen vornehmen muss, dürfte ja so weit klar sein. Sieht ja bereits unser Gesetzgeber so und nicht erst unsere Rechtsprechung.
Aber selbst bei Körperverletzungen und nehmen wir da jetzt nur mal die einfache KV erlaube ich mir persönlich eine andere moralische Bewertung je nach Motiv/Beweggrund.
Dasselbe bei Gewalt gegen Sachen. Menschen können aus verschiedenen Gründen Sachen beschädigen oder sogar ganz zerstören.
Verstehst du jetzt besser wie ich das gemeint habe? Und so weit davon entfernt denken Richter auch nicht. Insbesondere dann, wenn sie von der Strafzumessung Gebrauch machen können.
Für Richter spielen nicht nur objektive Merkmale einer Tat eine Rolle, sondern auch subjektive wie aus welchen Gründen eine Tat begangen wurde.