sindbad82 schrieb:Und dass sie diese Trulla jetzt laufen haben lassen, war meiner Meinung nach ein fatales Zeichen.
Ich finde die Entscheidung sie auf freien Fuß zu setzen, alternativlos.
Das lässt sich ganz einfach und schnell mathematisch herleiten.
Falls die Rechtskraft eintritt, wären 63 Monate abzusitzen.
30 Monate sind bereits, in der bisherigen U-Haft, verbüßt worden.
Bereits nach weiteren 11 Monaten Haft (41 Monate), wäre zu prüfen, ob der Rest der Haftstrafe nach der gängigen 2/3 Regel, zur Bewährung ausgesetzt werden kann und sie entlassen wird.
Nun wurde von den Anwälten Revision eingelegt. Dies könnte durchaus 12 bis 18 Monate in Anspruch nehmen.
So das wahrscheinlich bei Rechtskraft des Urteils, mehr Haftzeit verbüßt wäre, wenn man sie jetzt im Gefängnis belässt und sie noch vor Rechtskraft des Urteils aufgrund der 2/3 Regel auf freien Fuß setzen müsste.
Letztendlich beträgt unter dem Strich...der Fluchtanreiz, nur noch 11 Monate.