Haben wir einen freien Willen?
21.06.2004 um 17:17Nehmen wir einmal an, ein Täter kann für seine Tat eigentlich nicht belangt werden, da es den freien Willen an sich nicht gibt und die Tat deshalb gar nicht sein freier Wille gewesen sein kann.
Müsste man dann nicht gerade betrafend wirken, damit der Täter und andere sich bei der "Willensbildung" nicht auf eine derartige Tat einlassen (da ja im Sinne der Außenbestimmung dieser Aspekt der Strafe jetzt nicht vernachlässigt werden darf).
Zwar kann der Arme Täter nichts für seine Tat, er muss jedoch in seiner Willensbildung "korrigiert" werden.
Vielleicht müßte man jetzt sogar noch drakonischer Bestrafen, als wenn man davon ausgehen würde, dass die Tat sein freier Wille war, damit es wirklich als schlimm empfunden wird (wie in der Mittelalterjustiz).
Rechtsstaat, Rechtsstaat wie bis Du wundervoll,
Keiner kann hier hören, was er nicht hören soll ;)
Müsste man dann nicht gerade betrafend wirken, damit der Täter und andere sich bei der "Willensbildung" nicht auf eine derartige Tat einlassen (da ja im Sinne der Außenbestimmung dieser Aspekt der Strafe jetzt nicht vernachlässigt werden darf).
Zwar kann der Arme Täter nichts für seine Tat, er muss jedoch in seiner Willensbildung "korrigiert" werden.
Vielleicht müßte man jetzt sogar noch drakonischer Bestrafen, als wenn man davon ausgehen würde, dass die Tat sein freier Wille war, damit es wirklich als schlimm empfunden wird (wie in der Mittelalterjustiz).
Rechtsstaat, Rechtsstaat wie bis Du wundervoll,
Keiner kann hier hören, was er nicht hören soll ;)