Der Umgang mit Moslems in Deutschland
08.02.2010 um 14:16@Kc
Der hätte garnichts klar machen müssen. Eine Name ist ein Name, wird von den Eltern gegeben und selbigen können wir nur unter bestimmten Umständen ändern. Wenn die Frau aus solchen nichtigen Gründen die Behandlung versagt, gehört sie vor Gericht.
Der hätte garnichts klar machen müssen. Eine Name ist ein Name, wird von den Eltern gegeben und selbigen können wir nur unter bestimmten Umständen ändern. Wenn die Frau aus solchen nichtigen Gründen die Behandlung versagt, gehört sie vor Gericht.