Leider ist vermehrt festzustellen dass sich in den Bundesländern, in welchen es mittlerweile ein Kopftuchverboot gibt, sich die geneigten städtischen Mitarbeiter moslemischen Glaubens mit persönlich verordnetem Kopftuch weigern, eine ganz klare gesetzliche Regelung zu beachten.
So in diesem Falle nun eine Kindergartenmitarbeiterin die sich weigerte, und nun wegen einer Abmahnung deswegen vor Gericht zog. Aber das Gericht hat natürlich rechtens entschieden und auf die klare Gesetzeslage verwiesen
Abmahnung wegen Verstoßes gegen Kopftuchverbot ist rechtens
Städtische Mitarbeiterinnen können abgemahnt werden, wenn sie trotz Verbots während der Arbeit aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem in Stuttgart veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall weigerte sich eine Kindergärtnerin moslemischen Glaubens während ihrer Tätigkeit das Kopftuch abzulegen. Die Abmahnung die der städtische Arbeitgeber deshalb aussprach, ist dem Gericht zufolge rechtens. Diesen Artikel weiter lesen
http://de.news.yahoo.com/2/20090622/tpl-abmahnung-wegen-verstosses-gegen-kop-ee974b3.htmlIch kann irgendwie schwer nachvollziehen wie man, trotz eindeutiger Rechtslage, offen gegen das geltende Recht verstößt und sich anschließend noch gegen die entsprechende Abmahnung zur Wehr setzt. Da müsste es doch den geneigten Klägern von vornherein klar sein, dass sie im Rechtsstreit unterliegen werden.