@ashertWer Menschenrechte aber verweigern kann und es vorallem auch noch tut, im Sinne es gibt diese auch nicht in der "Grundversorgung" auf beruft sich dieser Mensch dann eigentlich noch selber, wenn er sie für sich haben will?
Vielleicht auf die Mitwirkungspflicht? das ist doch sehr seltsam...Genau darauf wollte ich hinaus: Ich meine es gibt dieses gesetzlich verankerte Recht auf Grundversorgung in diesem Land nicht. Du kannst es für Dich persönlich als ein Menschenrecht betrachten und viele (auch ich) gehen da sicherlich mit Dir konform, aber es ist leider kein Recht, das unsere Gesellschaft gegenüber ihren Mitgliedern in Form eines Gesetzes definiert hat. Eins von vielen Beispielen für eine Diskrepanz zwischen Rechtssprechung und Rechtsempfinden. Du kannst Dich deswegen auch nicht auf ein solches Recht berufen, allerhöchstens moralisch an Deine Mitmenschen appelieren. Nur leider interessiert das die Behörden nicht.
Allerdings meine ich, dass ALG2 und Sozialhilfe im Moment ja noch weitgehend bedingungslos funktionieren, wenn man sich nicht allzu dumm anstellt. Doch macht es mir schon Sorgen, dass man auf Basis der bestehenden Gesetze noch ganz andere Maßnahmen und Mitwirkungspflichten erschaffen könnte. Die Arge und ihre Mitarbeiter sind dafür aber eigentlich nicht verantwortlich, meine ich, sondern der Gesetzgeber.
Es wäre allerdings schön, wenn Staatsbedienstete an irgendeinem Punkt selbstverantwortlich die Notbremse ziehen und sich weigern, Anweisungen zu befolgen. Sonst haben wir hier irgendwann wieder echt miese Zustände. Großes Unheil wurde schon angerichtet, nur weil Menschen stur Gesetze befolgt haben.