Arge als Besserungsanstalt
30.05.2007 um 01:03Link: www.elo-forum.net (extern) (Archiv-Version vom 31.05.2007)
Zwangsweise Kasernierung von jungen Hartz IV-Betroffenen imRhein-Lahn-Kreis
Verfolgungsbetreuung von Arbeitslosen
Arge alsBesserungsanstalt - Bestrafungs- , Bewertungssystem und "Pranger" fürArbeitslose
Rhein-Lahn-Kreis - Nach „PR-SOZIAL“ vorliegenden Informationen plantdie Arge Rhein-Lahn-Kreis die Kasernierung von Hartz IV-Betroffenen unter 25 Jahren.Dabei soll es sich vorrangig um junge Erwachsene handeln, die weder zur Schule gehen nochin Ausbildung sind. Das Konzept trägt den Namen „JUWEL“ (Jugendliche auf dem Weg inArbeit) und wurde bereits im März dieses Jahres der rheinland-pfälzischen Landesregierungvorgestellt. Von dieser wurden Bezuschussungen in Aussicht gestellt. Allerdings wurdedieses Konzept weder auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit noch auf sozialpädagogischeBesonderheiten überprüft. Ebenfalls hat man sich bisher offensichtlich auch keineGedanken über die Anfahrtskosten und Verpflegung dieser jungen Menschen gemacht, die perZwang zur täglichen Kasernierung gezwungen werden sollen.
Den Informationen nachsieht das Konzept folgendes vor: Die Jugendlichen müssen von in der Früh bisspätnachmittags in einem von der ArGe gemieteten Haus verbleiben und müssen pünktlich zumAppell auf dem Hofgelände des Anwesens erscheinen und werden das Haus in dieser Zeitnicht ohne Genehmigung der Arge verlassen dürfen. Abends dürfen sie heimgehen. Es istvorgesehen, dass diejenigen, die sich der Betreuung entziehen, mit Sanktionierung bis aufvöllige Versagung von Arbeitslosengeld II inklusive Mietkosten zu rechnen haben.Angeblich wird an einem Bewertungssystem gearbeitet, nach welchem die Jugendlichen Punktein den geplanten Kursen erzielen müssen.
Auch sind bisher weder Form und Inhalteder bewerteten Kurse bekannt. Das Konzept beinhaltet soll jedoch die Idee derFinanzierung eines Führerscheines für den Besten. Außerdem ist ein System der Bestrafungper „Pranger“ vorgesehen. Dieses Wort soll in Besprechungen mehrfach gefallen sein.Offensichtlich hat man sich auch über die fälligen Anfahrtskosten noch über derenVerpflegung vor Ort Gedanken gemacht.
Der Wuppertaler Verein Tacheles e.V. gab aufseinen Internetseiten ebenfalls bekannt, dass die Amtsleitung der Arge KreisRhein-Lahn-Kreis gegenüber dem Verein dieses Vorhaben bestätigt haben soll.
Mitdiesem Konzept würde ein Konstrukt wieder eingeführt werden, das vomBundesverfassungsgericht bereits 1969 verboten wurde. Demnach hat der Staat nicht dieAufgabe, seine Bürger zu bessern und auch nicht das Recht, ihnen die Freiheit zuentziehen, nur um sie zu bessern, solange sie sich nicht selbst oder andere gefährdeten.Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von Verfolgungsbetreuung, sollten diesesKonzept nach den bisher vorliegenden Informationen umgesetztwerden.
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Diese Verfolgung von Arbeitslosen erinnert stark an dieAnfänge des dritten Reiches.
"Am 24. November 1933 wurde durch das "Gesetz gegengefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung" dieMaßregeln der Sicherung und Besserung in das Strafgesetzbuch eingeführt. Neben den heutenoch zulässigen Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einerEntziehungsanstalt oder in Sicherungsverwahrung war auch die Unterbringung in einemArbeitshaus (§ 42d) vorgesehen."
Ein Staat der so mit sozial Ausgegrenztenumgeht bewegt sich mehr und mehr in Richtung Unrechtsstaat.
Zwangsweise Kasernierung von jungen Hartz IV-Betroffenen imRhein-Lahn-Kreis
Verfolgungsbetreuung von Arbeitslosen
Arge alsBesserungsanstalt - Bestrafungs- , Bewertungssystem und "Pranger" fürArbeitslose
Rhein-Lahn-Kreis - Nach „PR-SOZIAL“ vorliegenden Informationen plantdie Arge Rhein-Lahn-Kreis die Kasernierung von Hartz IV-Betroffenen unter 25 Jahren.Dabei soll es sich vorrangig um junge Erwachsene handeln, die weder zur Schule gehen nochin Ausbildung sind. Das Konzept trägt den Namen „JUWEL“ (Jugendliche auf dem Weg inArbeit) und wurde bereits im März dieses Jahres der rheinland-pfälzischen Landesregierungvorgestellt. Von dieser wurden Bezuschussungen in Aussicht gestellt. Allerdings wurdedieses Konzept weder auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit noch auf sozialpädagogischeBesonderheiten überprüft. Ebenfalls hat man sich bisher offensichtlich auch keineGedanken über die Anfahrtskosten und Verpflegung dieser jungen Menschen gemacht, die perZwang zur täglichen Kasernierung gezwungen werden sollen.
Den Informationen nachsieht das Konzept folgendes vor: Die Jugendlichen müssen von in der Früh bisspätnachmittags in einem von der ArGe gemieteten Haus verbleiben und müssen pünktlich zumAppell auf dem Hofgelände des Anwesens erscheinen und werden das Haus in dieser Zeitnicht ohne Genehmigung der Arge verlassen dürfen. Abends dürfen sie heimgehen. Es istvorgesehen, dass diejenigen, die sich der Betreuung entziehen, mit Sanktionierung bis aufvöllige Versagung von Arbeitslosengeld II inklusive Mietkosten zu rechnen haben.Angeblich wird an einem Bewertungssystem gearbeitet, nach welchem die Jugendlichen Punktein den geplanten Kursen erzielen müssen.
Auch sind bisher weder Form und Inhalteder bewerteten Kurse bekannt. Das Konzept beinhaltet soll jedoch die Idee derFinanzierung eines Führerscheines für den Besten. Außerdem ist ein System der Bestrafungper „Pranger“ vorgesehen. Dieses Wort soll in Besprechungen mehrfach gefallen sein.Offensichtlich hat man sich auch über die fälligen Anfahrtskosten noch über derenVerpflegung vor Ort Gedanken gemacht.
Der Wuppertaler Verein Tacheles e.V. gab aufseinen Internetseiten ebenfalls bekannt, dass die Amtsleitung der Arge KreisRhein-Lahn-Kreis gegenüber dem Verein dieses Vorhaben bestätigt haben soll.
Mitdiesem Konzept würde ein Konstrukt wieder eingeführt werden, das vomBundesverfassungsgericht bereits 1969 verboten wurde. Demnach hat der Staat nicht dieAufgabe, seine Bürger zu bessern und auch nicht das Recht, ihnen die Freiheit zuentziehen, nur um sie zu bessern, solange sie sich nicht selbst oder andere gefährdeten.Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von Verfolgungsbetreuung, sollten diesesKonzept nach den bisher vorliegenden Informationen umgesetztwerden.
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Diese Verfolgung von Arbeitslosen erinnert stark an dieAnfänge des dritten Reiches.
"Am 24. November 1933 wurde durch das "Gesetz gegengefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung" dieMaßregeln der Sicherung und Besserung in das Strafgesetzbuch eingeführt. Neben den heutenoch zulässigen Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einerEntziehungsanstalt oder in Sicherungsverwahrung war auch die Unterbringung in einemArbeitshaus (§ 42d) vorgesehen."
Ein Staat der so mit sozial Ausgegrenztenumgeht bewegt sich mehr und mehr in Richtung Unrechtsstaat.