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Agentur für Arbeit und JobCenter

363 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jammern, Jobcenter, Arge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 21:40
wo war denn dann der "richtige"?

Wenn man das NICHT weiß, kann man den Betroffenden und Kranken nicht einfach die Leistung streichen! Genau das hat die ARGE aber getan!

Dort haben einfach alle Sicherungssysteme versagt bzw. die ARGE einfach nur fehlerfrei funktioniert!


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 21:44
Es ist in der ARGE schlicht und einfach nicht vorgesehen, Menschen die Hilfe benötigen in irgendeiner Weise sicherzustellen, das diese durch die Sanktionen nicht zu schaden kommen!
Der Tod ist anderer dadurch ist ein kalkuliertes Risiko!


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 21:44
Der Seelenzustand ist nicht Gegenstand der Betreuungs und Verwaltungsmaßnahmen der ARGE! Demnach hat die ARGE alles richtig gemacht.


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 21:50
Man nehme an, da ist ein Mensch, der sich weigert, einer bestimmten Forderung, die die Gesellschaft an ihn stellt, nachzugehen. Er bittet gleichzeitig aber um Gaben zur Sicherung seiner Existenz. Was macht man mit ihm?

Caps, wenn ich Dich richtig verstehe, dann würdest Du ihm guten Gewissens jedwede Gabe verweigern Dich auch nicht sonderlich für Konsequenzen interessieren solange Deine Forderungen nicht erfüllt werden. Verstehe ich Dich richtig?


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 21:55
Es ging auch nicht um den Seelenzustand, sondern um den rein physischen der nunmal daraus resultiert wieviel man zum Leben hat, und dafür war die ARGE zu 100% verantwortlich!
Wen man jemanden alles nimmt der eh nur noch von Hilfen lebt, kann er logischerweise auch nicht mehr andere betreuen. Der stirbt dann selber!


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 21:57
@ashert

Das Problem ist, dass die ARGE nicht für die physische Existenz eines Menschen verantwortlich ist. Sie KANN helfen, MUSS aber nicht. Es gibt keine bedingungslose Grundversorgung in diesem Land. Traurig aber so ist die Rechtslage.


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 22:00
du siehst das falsch.... dafür mag zwar die arge zuständig sein aber auch man sleber..... MITWIRKUNGSPFLICHT wenn die arge merkt das man nicht das geringste macht dann werden auch sanktionen ausgesprochen. Es werden Sanktionen nicht so mir nichts dir nichts ausgesprochen.


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 22:00
Zusatz:

In diesem Sinne hat Caps meiner Meinung nach Recht, denn die Gesetzgebung sieht keine Verantwortung vor. Mich würde allerdings mal interessieren wie sein Gerechtigkeitsempfinden die Sache bewertet.


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 22:14
du siehst das falsch.... dafür mag zwar die arge zuständig sein aber auch man sleber..... MITWIRKUNGSPFLICHT


Die "MITWIRKUNGSPFLICHT" ist also der Gral zum Leben? Das ist doch krank!
Seid wann hat man die elementarsten Menschenrechte durch diesen Mist ersetzt?

Beide haben eben nicht mitgewirkt und darum mussten sie sterben?
bzw. der Junge, die Mutter überlebte ja noch knapp!


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 22:22
in deutschland MUSS keiner verhungern... wenn sanktionen gewesen sind und kein geld mehr. Dann wird es seinen Grund haben den man hier nicht nachvollziehen kann und sollte weil man keine einzelheiten kennt.

Wer sanktionen bekommen hat und kein geld bekommt, bekommt alternativ Essengutscheine. Dazu muss man natürlich zur ARGE gehen. Wenn man natürlich nicht hingeht hat man auch nichts zu essen.

Aber hier geht es in dieser Diskussion scheinbar nur um das blanke Geld.


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 22:29
zitat aus dem Artikel
Die Frau hatte aus Scham schon eine längere Zeit keine Anträge auf Sozialleistungen gestellt.
zitat ende

wer nichts beantragt kann auch nichts erhalten.


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 22:31
Das Problem ist, dass die ARGE nicht für die physische Existenz eines Menschen verantwortlich ist. Sie KANN helfen, MUSS aber nicht. Es gibt keine bedingungslose Grundversorgung in diesem Land.

Wer Menschenrechte aber verweigern kann und es vorallem auch noch tut, im Sinne es gibt diese auch nicht in der "Grundversorgung" auf beruft sich dieser Mensch dann eigentlich noch selber, wenn er sie für sich haben will?

Vielleicht auf die Mitwirkungspflicht? das ist doch sehr seltsam...


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 22:38
Dieser Satz sagt schon alles
Auch der verstorbene junge Mann aus Speyer hatte kein ALG II mehr erhalten, da dieser Arbeitsangebote und Untersuchungen verweigerte. fverweigerte



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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 22:45
wer nichts beantragt kann auch nichts erhalten.

Die Hilfen waren beantragt, sie wurden nur nicht genehmigt wegen mangelnder "Mitwirkungspflicht"

Wer sein Menschenrecht "nicht zu verhungern" schon beantragen muss, der sieht doch schon, das es nicht wirklich existieren, da geben sich dann viele halt auf!


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 22:47
die seite richtig lesen und nicht falsch meldungen hier verbreiten.


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 22:58
eine eingliederungsvereinbarung gilt 6-monate, erst danach wird eine neue bgeschlossen, wo ergänzungen und änderungen einfliessen, so wird das hier gehandhabt!
wenn es gesetzlich anders geregelt ist, dann nenn doch bitte eine quelle.
es geht um die verhältnissmässigkeit und den sinn der forderungen und den fördermassnahmen.
ein bewerbungstraining ist eine unnütze massnahme die geld kostet, und so was hat man in der schule eh schon gelernt.
diese massnahmen haben nur den zweck den leistungsempfänger aus der statistik zu bekommen.
nicht jeder weiss, was er für forder-und-fördermöglichkeiten hat, die ihm von der behörde vorenthalten werden.
das sind sachen die ich immer wieder höre, leider!
deshalb ist es eben angbracht sich bedenkzeit zu erbitten in der man sich informieren und bei entsprechenden stellen beraten lässt!
jemand der ernsthaft bemüht ist, einen job zubekommen, der hat im monat locker 100€ mehr kosten, die aus dem regelsatz bezahlt werden, obwohl diese kosten nicht im regelsatz enthalten sind.
die wenigsten wissen, dass sie ihre bewerbungen direkt von der behörde kostenlos wegschicken können, oder bewerbungs-und-reisekosten (sind sog. kann leistungen) für vorstellungsgespräche beantragen können, natürlich bevor diese kosten anfallen.
und solch sachen gehören mit in die eingliederungsvereinbarung.


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Agentur für Arbeit und JobCenter

23.11.2007 um 23:20
@Dreamliner, also erstens mal mecker ich nicht nur, zweitens sind wir in deutschland und nicht usa, warum also der vergleich? und drittens hab ich im gegensatz zu vielen anderen eine gute arbeit und gutes geld, was mich aber nicht zum blinden bildzeitungsnachplapperndem bürger macht.
auch wenn es einem gut geht, und GERADE wenn es einem gut geht muss man sich mal umsehen was hier alles falsch läuft, und sorry, dass menschen von 345 euro minus strom, minus einen teil heizung, minus telefon, minus internet, minus diversen versicherungen VEGETIEREN müssen, jahrelang arbeit suchen, warum auch immer, das ist hier nicht relevant, sich dafür noch dumm anmachen lassen müssen wenn sie mal einfach nimmer können und total demotiviert sind...das lieber dreamliner..das find ich einfach ein armutszeugnis sondergleichen, aber solange wir noch brave bürger wie dich haben ist ja alles ins ordnung.
deine ansichten sind für jeden hartz4 bezieher der nicht zum kriechen geboren ist, sich auch bewusst ist dass es neben pflichten auch RECHTE gibt, ein schlag ins gesicht !


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Agentur für Arbeit und JobCenter

24.11.2007 um 00:17
darauf antworte ich kurz und bündig ...... Rechte kennen scheinbar die Vielzahl der Meckerer aber nicht ihre Pflichten.
Meckern kann jeder aber seine eigene Situation SELBST verändern und verbessern das können die Meckerer nicht. Das sollen immer andere für sie tun.

Es ist ebenfalls ein Schlag ins Gesicht der arbeitenden Bevölkerung wenn hier nur immer gefordert wird. Nehmen heisst auch Geben.


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Agentur für Arbeit und JobCenter

24.11.2007 um 01:06
@capspauldin


Man erstellt die Zieleingliederungsvereinbarung zu Ende des Gesprächs, demnach hat man reichlich Zeit den Fallmanager bzw Arbeitsvermittler von seiner Sicht zu überzeugen.
Natürlich kannst du diese dann am Ende ablehnen, wenn man dann mit den Konsequenzen leben kann, gerne.


Ignorierst du mit absicht ? Ist das so ein unterbewustes reflex dinge, die man nicht haben moechte "nicht zu verstehen" ? Deine Art und weise Postings zu "bearbeiten" ist genau so toll, wie die Art der ARGE und des JC mit akten, "fällen" und wiedersprüchen umzugehen. Zumindestens die eines typischen beamten da ...


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