@kleinundgrün Liest du selber, was du schreibst? Er bekommt nur ne Grundsicherung, muss also da sitzen um überhaupt überleben zu können, der Bearbeiter hingegen bekommt nen Haufen Kohle für seinen Job. Und wenn der schon nicht mit der Leistung einer Vermittlung aufwarten kann, dann hat er wenigstens ein ordentliches Benehmen an den Tag zu legen. Das gilt zunächst mal für jeden aber ein Arbeitsuchender, der da sitzt, weil andere Leute ihre Arbeit scheiße machen, z.B. die Behörde ein Schreiben desjenigen verschlampt hat oder ihn sanktioniert, weil er den Job als Minenräumer in Äthiopien nicht annehmen wollte (ich hoffe, du verstehst was ich meine), der hat sehr wohl das Recht, seinen Unmut über die Leistung des Dienstleisters zu äußern. Ich durfte auch schon zurückzahlen, weil es die Dumpfbacken nicht hinbekommen haben, die Zahlung rechtzeitig einzustellen und ich halt davon ausging, dass die wissen, was sie machen. Ich hatte mich korrekt abgemeldet, nur haben die es nicht geschafft, das auch zu registrieren, da frag ich mich doch, warum die locker das Doppelte von dem bekommen, was ich jetz trotz Vollzeitstelle krieg in der ich gezwungen bin meine Arbeit auch richtig zu machen und nebenbei noch ne recht freundliche Fresse zu ziehen.
Ne Grundsicherung ist ne Grundsicherung und keineswegs als dauerhafte Lösung gedacht, das ist der kleine aber feine Unterschied, warum der Arbeitsuchende immer noch mehr Berechtigung hat seine Unmut zu äußern als derjenige, der das Zehnfache kriegt und sich das überdies noch rausgesucht hat. Ein Miesepeter, der sein Maul nur zum Motzen aufkriegt hat in der freien Dienstleistungsbranche denkbar schlechte Karten, ich frag mich, wieso es dann in Behörden anders sein soll?