6.PzGren391 schrieb:Darum geht es doch! Anwälte egal welcher Seite werden da mit Sicherheit Einsicht bekommen.
ja eben. Das ist ja damit gemeint, dass mn es auch als gemeiner Bürger vor Gericht verwenden kann. Was ist daran nicht zu verstehen?
Optimist schrieb:darüber muss ich mir keine Sorgen machen, weil ja die Aufnahmen sowieso eine Behörde zur Verfügung hat - nämlich die Polizei und diese an die Staatsawaltschaft geben müsste.
ja, aber es werden dann nur die weiter gegeben, die als relevant aus polizeilicher Sicht gelten und das kann es ja wohl nicht sein. Das wäre nämlich unfair. Die Polizei sichtet die Aufnahmen und das, was aus deren Sicht als relevant gilt, wird weiter gegeben. Der gemeine Bürger, der IMMER angezeigt wird, wenn er die Polizei anzeigt, hat keinen Zugriff (und damit meine ich nicht persönlich, sondern Zugriff über Anwalt auf alle Aufnahmen, um zu sichten, was relevant sein könnte, die eigene Verteidigung und/oder Anklage betreffend).
Stell Dir vor, Du kommst in eine solche Situation, Du weißt ganz genau, der Beamte lügt, Du kannst es aber nicht beweisen, weil DU bzw. Dein Anwalt nicht auf die Aufnahmen zurückgreifen dürfen. Ist das gerecht? Das findest Du richtig? Ich kann mich nur wundern.