def schrieb:Weder bin ich geübt noch maße ich mir an dies zu können. Das ist auch nicht der Punkt. Für 90% der Bevölkerung ist es sicherlich unmöglich den Ärmelkanal zu durchschwimmen, den Mt. Everest zu erklimmen, als Speedkletterer Berge hinauf zu "rennen" etc. pp. und doch gibt es Leute die das schaffen da sie trainiert sind. Ähnlich bei dem Messerbeispiel. Ein Trainierter kann es sehr wohl schaffen den Angreifer unblutig zu entwaffnen... natürlich ist es unmöglich dies von allen Polizisten zu verlangen... das hab ich aber auch schon zig mal erläutert.
Das Problem - sowohl der Mt Everest, als auch andere Berge sind statische Gebilde. Die kann man ausrechnen und sich entsprechend vorbereiten. Und selbst im Ärmelkanal fährt stets ein Boot begleitend mit und zieht den Schwimmer raus, wenn´s ungemütlich wird.
All das hast Du bei der Messerabwehr nicht. Im Gegenteil ist es eine dynamische Situation, die eben nicht berechnbar ist.
Frage Dich doch einfach mal, warum so ein stinknormaler Kampf zwischen zwei Karatekas auf der WM ganz anders aussieht, als in einem Film. Im Film werden in der Regel auch die Techniken gezeigt, die im Karate trainiert werden. Warum also sieht es anders aus?
Weil es eine dynamische Situation ist, die konsequentes Anpassen erfordert, was NIE völlig problemlos funktioniert und nie in seiner Gänze absehbar ist. KEIN seriöser Martial Arts-Experte wird Dir irgendwas anderes sagen.
Wenn doch will ich sehen, wie er in einem Video sowas in einer dynamischen Situation vormacht. Mit lebendig attackierendem Gegner. Sowas wirst Du nicht finden. Da gibt´s immer nur zombieartige "Angriffe" nach denen der "Gegner" sofort "einfriert" und den Chef machen lässt.
Ich hab da auch vor einigen Seiten schon das Richard Dimitri-Video gepostet. Das ist einer der führenden Spezialisten im Messerkampf und der sagt glasklar, dass er es nicht kann. Jetzt kommst Du, der Du von Dir selbst sagt von derartigen Dingen keine Ahnung zu haben, und behauptest, es gäbe Leute, die das können. Wem soll ich denn da glauben?
Wolfsrocker schrieb:Trotzdem haben sich die Polizisten in meinen Augen vollkommen falsch verhalten.
Sie sind in den Brunnen gestiegen und haben sich somit selbst in Gefahr gebracht (Rutschgefahr, erhöhte Ränder etc). In so einer Situation sollten die Beamte vor Ort, erstmal Passanten schützen und den Täter beruhigen /Absichern und warten bis Verstärkung eintrifft.
Da kann man durchaus drüber diskutieren, keine Frage.
Die Hauptfrage die sich dabei aber wieder stellt ist, warum deutsche Polizisten (ich rede hier von Streifenbeamten und nicht SEK) keine "Nicht-Tödliche-Waffen" wie z.B Elektro-Teaser
Wikipedia: Elektroschockpistole verwenden dürfen
Danke.
Ich weiß zwar nicht, inwieweit der Taser im Brunnen einsetzbar gewesen wäre, aber danke, dass endlich mal einer die Frage stellt - Warum kriegt die normale SchuPo in Deutschland keinen Taser? Sie sollte sie haben.
Meiner Meinung nach, hat sie keine, weil in den USA schon Leute dran verstorben sind (Ausnahmefälle) und daher in Deutschland genau die Leute, die jetzt glauben, man hätte "dem armen Verwirrten" einfach mal so das Messer abnehmen können, dann anfangen wieder ihr Liedchen von der Brutalo-Polizei einzustimmen.
Dass der Taser letztes Mittel vor dem Schusswaffeneinsatz sein sollte, will man da gar nicht hören. Man sieht immer nur den armen Randalierer mit Messer, der nach dem Tasereinsatz aufgrund seines aussetzenden Herzschrittmachers verstorben ist. Und glaubt halt an Kung-Fu-Märchen.
def schrieb:Er war fixiert. Einer am linken Arm, einer am rechten und einer hinter ihm... einer vierter tritt frontal zu mit der Intention ihn zu Boden zu bringen während 3 andere ihn hochhalten?
4 Beamte hängen auf ihm drauf und ein 5. muss die Situation durch wiederholte Schläge auf die Beine mit dem Schlagstock klären?
Hab ich etwa nicht geschrieben, dass es falsch war?
def schrieb:Auch die Bedrohung der Beamten wird im Video nicht klar... in welcher Sekunde bestand denn eine Bedrohung für einen Polizisten?
Man muss nicht zwangsläufig eine Bedrohung für die Polizisten sein, um festgenommen zu werden. Es reicht, wenn es zur Durchsetzung einer polizeilichen Maßnahme notwendig ist.
Das kann auch mal der popelige Platzverweis sein.