Polizeigewalt in Deutschland
02.07.2013 um 14:23@TripleEggs ich glaub trotzdem dass dieser Brunnen und die damit verbundenen erschwerten Bedingungen das ganze haben so ausarten lassen.
Spirit2015 schrieb:@hedwig. ach gabs das STGB oder den "kleinen Hausanwalt" wieder bei Lidl für 3,50 €?Erneut hast du bewiesen, dass du keine sachlichen Argumente hast, sondern nur dümmliches Geschwurbel. Ich habe es aber längst verstanden. Manche können besser knüppeln und schiessen als wie diskutieren. Wer hätte das gedacht?
DryFry schrieb:Es ist oftmals der fall hier in unserm schönen staate (nicht falsch verstehen, ich bin froh hier zu leben) das die gesetzehüter am ende die dummen sind.Es ist zweifellos kein dankbarer Job - da hast du Recht.
DryFry schrieb:Läuft nach einer körperverletzung der täter weg und der polizist schiesst ihm ins bein, wir wissen alle was die presse daraus macht.Und das ist auch gut so. Stell dir vor, sowas würde nicht in's Fadenkreuz der Hinterfragung laufen - auch wenn das bisweilen in eine Anprangerung läuft.
DryFry schrieb:und dieser mann wurde strafrechtlich verfolgt obwohl er offensichtlich nicht gebrauch von der waffe gemacht hat und dem passanten das leben dadurch gerettet hat.Das Problem ist, dass man die eine Straftat nicht mit einer andere kompensieren kann und darf - auch wenn es Fälle gibt, wo man mit den Zähnen knirschen muss. Ein berühmtes Beispiel dafür lieferte der Fall Gäfgen, wohin das führen würde.
Da läuft doch was falsch!?
hedwig schrieb:Manche können besser knüppeln und schiessen als wie diskutieren...als wie diskutieren...
@MarcandasIch rede von der Anprangerung...
Und das ist auch gut so. Stell dir vor, sowas würde nicht in's Fadenkreuz der Hinterfragung laufen - auch wenn das bisweilen in eine Anprangerung läuft.
hedwig schrieb:Manche können besser knüppeln und schiessen als wie diskutieren. Wer hätte das gedacht?Da du scheinbar nicht diskutieren kannst, bist du hoffentlich ein ausgezeichneter Schütze.. :D
hedwig schrieb:Manche können besser knüppeln und schiessen als wie diskutieren.zb Antifa oder andere Faschistische organisationen.
hedwig schrieb:Ich habe noch kein Yps-Heftchen gelesen, dafür aber den 32 StGB.Schon mal was von Polizeigesetzen gehört? Wenn, dann wäre die Rechtsgrundlage in dem Falle dort zu suchen!
Spirit2015 schrieb:Die gibts nicht bei Lidl. Brauchste nicht gucken gehen.Du musst nicht so penetrant darauf hinweisen das DU Lidl-Kunde bist.
TripleEggs schrieb:Das deutsche Recht verlangt nicht, das man sich auf eine Rangelei mit einem Messer einlässt. Der Schusswaffengebrauch ist nach Ankündigung hier juristisch betrachtet das mildeste, erfolgversprechende Mittel das zur Verfügung stand um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren.Hier mal ein Beispiel aus dem deutschen Recht:
Marcandas schrieb:WENN ER DAS EINZIGE MITTEL zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr darstellt.Welche Mittel gab es denn noch in dem Augenblick wo der Irre mit dem Messer auf den Polizisten zugeht?
Marcandas schrieb:WENN ER DAS EINZIGE MITTEL zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr darstellt. Die Verhältnismäßigkeit ist der entscheidende Punkt.Und genau das war es. Es war das einzige Mittel ihn zu stoppen und wurde im allerletzten moment ausgeführt.
def schrieb:Wir können schlau reden weil wir einfach viel mehr infos haben und nicht im Stress reagieren müssen.Und deswegen haben wir auch eine entsprechend ausgebildete Polizei und keine Bürgerwehr. Von dieser ist aber auch entprechend adäquaterer Umgang zu verlangen, als von Ottonormalverbraucher.