Soll "Mein Kampf" freigegeben werden?
30.11.2007 um 02:59
@ n.i.n,
evtl etwas lang, aber vllt hilft es ein wenig fragen zu beantworten.
gruss outsider
Rechtslage heute
Da Hitler bis zu seinem Tod mit Wohnsitz am Prinzregentenplatz 16 in München gemeldet war, wurde sein Vermögen, das von den Alliierten beschlagnahmt worden war, nach Kriegsende vom Freistaat Bayern eingezogen. Zu diesen Vermögenswerten zählen nach Ansicht des Bundeslandes Bayern auch die Nutzungsrechte an Mein Kampf. Sie enden am 31. Dezember 2015 (70 Jahre nach Hitlers Tod, gemäß Urheberrechtsgesetz). Der Bayerische Staat geht gegen unkommentierte oder vollständige Nachdrucke mit allen rechtlichen Mitteln vor.
Der Historiker Werner Maser, selbst Hitlerbiograph und Autor der ersten Ausgabe von kommentierten Auszügen aus “Mein Kampf”, schreibt zur Rechtslage:
Der Anspruch des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, mit der Übertragung des 1945 liquidierten Franz-Eher-Verlages zugleich auch über die Urheberrechte an “Mein Kampf” zu verfügen, ist rechtlich umstritten, was ausländische Verlage, so beispielsweise auch der russische Verlag “T-OKO”, der das Buch 1992 - ohne Kürzungen - publizierte, zu ihren Gunsten nutzen. Schon eine Klage auf Wahrnehmung des Nutzungsrechts seitens der Erben Hitlers würde das Bayerische Ministerium zwingen, seine Ansprüche zu überprüfen. Der Freistaat Bayern war laut Urteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 1948 zwar berechtigt, Hitlers Vermögen zu beschlagnahmen; aber er war und ist nicht berechtigt, auch als Inhaber des Urheberrechts von Adolf Hitler aufzutreten, da das Urheberrecht ein Recht eigener Art mit ineinander übergreifenden verwertungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnissen darstellt, so dass weder die Vorschriften über Vermögensrechte (insbesondere des Sachrechts) noch über die des Persönlichkeitsrechts unmittelbare Anwendung finden können. Die Berufung des bayerischen Finanzministeriums im Zusammenhang mit dem behaupteten Erwerb des Urheberrechts auf die bayerische Einziehungsverordnung von 1948 ignoriert, dass das Urheberrecht zwar vererblich, jedoch unübertragbar ist. Der Kern des Urheberrechts ist kraft Erbganges auf die Erben Adolf Hitlers übergegangen.
[…]
Das bayerische Finanzministerium, das sich auf eine Entscheidung der Spruchkammer des Landgerichts München I vom 15. Oktober 1948 beruft, ging (und geht) davon aus, dass eine Neuveröffentlichung von “Mein Kampf” das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland schädigen und ihr den Vorwurf eintragen könnte, eine “Weiterverarbeitung nationalsozialistischen Gedankengutes” zu dulden, was verständlicherweise weder in Deutschland noch im Ausland auf einhellige Zustimmung stieß. So schrieb beispielsweise der jüdische Autor C. C. Aronsfeld 1972 in der Zeitschrift “Prejudice” des Institute of Jewish Affairs: “Die deutschen Behörden widersetzen sich der Wiederveröffentlichung dieses Buches in dem Glauben, dass es für eine Freundschaft und Verständigung schädlich sein könnte. Diese Zweifel können wir verstehen, aber nicht teilen. Der Ursprung Hitlers ist fast irrelevant. Was wichtig ist, ist die Tatsache, dass er existierte, dass er seinem Volk und der Welt Unheil brachte und dass es immer noch Anhänger in vielen Teilen der Welt gibt. ,Mein Kampf’ ist ein Handbuch ihrer Vorurteile und ihrer Unwissenheit, ob sie nun der deutschen, britischen oder irgendeiner anderen Nation angehören. Es ist deshalb notwendig, dass Hitler … verstanden werden sollte. ,Mein Kampf’ ist eine Einführung in seinen Geist und seine Methoden und sollte als solches zum Studium verfügbar sein.” Und Theodor Heuss, der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, schlug mir 1959 vor, “Mein Kampf” zu kommentieren und herauszugeben. “Ein besseres Mittel gegen eine Renaissance Hitlerischer Vorstellungen als ,Mein Kampf’”, so meinte Heuss, könne es kaum geben.
In den angelsächsischen Ländern, in Israel (dort wird in Englisch und Hebräisch nachgedruckt) und in Skandinavien erscheinen immer mehr Nachdrucke. Während die Rechtslage in den USA und Großbritannien eindeutig eine Veröffentlichung erlaubt, ist die Lage in Skandinavien unklar. Einem (politisch linksliberalen) Verleger in Schweden beispielsweise wurde die Publikation untersagt; er musste allerdings bisher keinerlei Sanktionen fürchten, obwohl er die Veröffentlichung fortsetzte. Ob Bayern überhaupt das Urheberrecht für Mein Kampf in Schweden besitzt, ist gerichtlich noch nicht abschließend entschieden. In Deutschland darf Mein Kampf laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes antiquarisch vertrieben werden (BGHSt 29, 73). Auch der Besitz des Buches ist legal.