@prousa Artikel 26 GG:
"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines ANGRIFFSkrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Nun ist es aber so dass das Uno-Mandat diesen Einsatz _nicht_ als internationalen, bewaffneten Konflikt bezeichnet und ja...es gibt ein Urteil das deutschen Truppen Auslandseinsatze erlaubt solang sie im Rahmen der NATO stattfinden und von einem UN-Mandat gedeckt sind.
Auslandseinsatz, nicht Beteiligung an offensiven, kriegerischen Handlungen...da muss man jedes Wort auf die Goldwaage legen.
Für was hältst Du das was da in Afghanistan passiert? Brunnen bauen und Schulen errichten?
Und ist es Deiner Meinung nach _kein_ Angriffskrieg der dort stattfindet?
Wenn es kein Angriffskrieg ist müsste ja bewiesen sein dass Afghanistan einen Nato-Staat angegriffen hat...aber Osama Bin Laden wird offiziell _nicht_ für den 11. September verantwortlich gemacht...und wenn doch...was hätte er überhaupt mit Afghanistan zu tun?
Genau so wenig hat der Irak einen Nato-Staat angegriffen...also _kein_ Angriffskrieg???
Woher kommen die gefallenen Soldaten?
Wieso werden deutsche Piloten in britische Kampfflugzeuge gesteckt?
Wie kann es sein dass ein deutscher Major Angriffsbefehle erteilen kann die dann von US-Truppen ausgeführt werden?
KEIN ANGRIFFSKRIEG???
Frau Merkel (und jeder andere Politiker der sowas unterstützt) bricht mit ihren Ausführungen und ihrem Festhalten an dem völkerrechts- und verfassungswidrigen Kampfeinsatz der Bundeswehr in Afghanistan nicht nur ihren Amtseid, sie verstößt auch gegen das Grundgesetz, das sie zu wahren hätte.
Zu H4: Die komplette Berechnungs-Grundlage für die Hartz4-Sätze ist verfassungswidrig...ja reicht Dir das denn nicht aus? Was muss denn noch geschehen?