Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen
09.08.2007 um 11:38Ich denke, man versucht ihn mürbe zu machen.
krungt schrieb:Aus der Sicht der Türkei schon!Auslegungssache, wie es so schön heist. Vor allem da lt. türkischem Recht auch andere Möglichkeiten statt U-Haft bestünden, wie hier schon mehrfach angeführt wurde.
Unberechtigte Empörung
Ein Gedankenspiel: Marco heißt nicht Marco, sondern Mustafa. Der Schüler aus Antalya macht Ferien in Deutschland. Dort trifft er in der Disco ein Mädchen ... Warum der Fall in Lüneburg nicht viel anders behandelt und beurteilt würde als in der Türkei.
.... Was hätte die Staatsanwaltschaft in Lüneburg gemacht? Nichts anderes als die türkische Justiz! Auch hierzulande wäre dringender Tatverdacht angenommen und der Beschuldigte wegen Fluchtgefahr verhaftet worden: Bei ausländischen Verdächtigen ohne Wohnsitz im Land der Strafverfolgung wird dies allgemein so praktiziert.
Dann hätten schwierige Ermittlungen begonnen. Und wenn die türkische Öffentlichkeit deren Dauer kritisiert hätte, hätte der deutsche Justizsprecher erklärt, dass Aufklärung nicht einfach ist, wenn der mutmaßliche Täter und sein Opfer aus dem Ausland, noch dazu aus verschiedenen Ländern stammen.
Die türkischenParagraphen, die den sexuellen Missbrauch eines Kindes, also einer Person unter 14 Jahren, bestrafen, sind den deutschen sehr ähnlich. Das türkische Recht wurde 2004 gründlich reformiert und den EU-Normen angepasst, deutsche Juristen haben mitgearbeitet; das bis dahin geltende, frauenfeindliche, Strafrecht, das die Türkei 1926 vom faschistischen Italien übernahm, ist abgeschafft.
Der einschlägige Paragraph verbietet, hier wie dort, jeglichen sexuellen Kontakt mit Kindern. Ein Irrtum über das Alter findet, hier wie dort, Berücksichtigung. Und hier wie dort gilt der Grundsatz "in dubio pro reo". Aber er kommt erst dann zur Anwendung, wenn die Tat, so gut es geht, aufgeklärt ist. Sexueller Missbrauch ist keine Bagatelle.
Sollte Marco verurteilt werden, wird er die Strafe in Deutschland verbüßen können und dann sogleich auf Bewährung entlassen werden. Denn die Haft in der Türkei wird gut angerechnet, nicht nur 1:1, sondern nach einem günstigen Umrechnungsfaktor:Einem Tag dort entsprechen drei Tage hier. So werden die schwereren Haftbedingungen berücksichtigt. Für Deutsche, die in Spanien, Griechenland oder Portugal in Haft sitzen, gilt das übrigens auch.
kore schrieb:Mußte der Inhaftierte nicht davon ausgehen, daß das Mädchen viel jünger war, als es vorgab?Ich vermute, du meinst älter nicht jünger!;)