@b166er:
Bei sowas gibt es keinen Ermessensspielraum. Du hast vonRecht keine Ahnung, aber davon viel
;)Fakt ist das Sex mit unter 14Jährigenunter Strafe steht,
da ist das scheiss egal ob die Freiwillig mitgemacht haben odernicht. Es kommt auf die Gesamtumstände an, und was denn tatsächlichvorgefallen ist. Es kommt auf die Beweisbarkeit an, auf die Persönlichkeit des Täters,auf die Vorsätzlichkeit und inwiefern er sich seiner Tat bewusst war, auf dieEinschätzung seiner Reife und somit Verantwortungsfähigkeit usw. usw.
EInmildernder Umstand könnte sein wenn sie sich wirklich für älter ausgegeben hat. Aberansonsten hat der Junge große Probleme. Ich schätze den Fall so ein, dass danicht viel bei rauskommen wird.
Ich persönlich sehe den Umstand und die Dauer derU-Haft als fragwürdige Umgangsweise mit dem 17-jährigen an, und finde durchaus, dass hierKritik gerechtfertigt ist.
Und mal von geltendem Recht abgesehen halte ich denganzen Fall für abstrus.