Link: www.jugendamt.nuernberg.de (extern) (Archiv-Version vom 11.08.2007)ja aber ihr sagt es doch: der sachverhalt ist unklar, es steht aussage gegen
aussage.solange bis es geklärt ist ob es freiwillig oder zwang war muss man
auch einebestrafung in betracht ziehen.
ob das mädchen in diesem fall es wollte kann soweitnur sie und er wissen. aber
das er sagt das sie es wollte und sich als älter ausgabist doch nicht
verwunderlich wenn man im knast sitzt. ich sehe keinen besonderengrund dem
jungem mehr zu glauben als dem mädchen. wo kommt man denn hin wenn man
bei straftaten grundsätzlich dem angeklagtem glaubt?!
es sieht erstmal so aus daseine 13 jährige einen 17 jährigen beschuldigt sie im
schlaft belästigt zu haben unddem muss man nachgehen^
was anderes: die brd kann die türkei auch schlecht ständigaufforder ihren frauen
mehr recht zu geben und andererseits ihre eigenen besucherdavon ausnehmen.
ist schon klar das alles was die brd machen konnte einen antrag zurüberstellung
des gefangenen zu stellen, mehr wäre auch eine extreme einschimung indie
rechtssprechung des landes.
ich denke das die augenblicklichegesetzeslage schon sehr liberal ist, ist habe
anbei mal einen link zum jugendamtgepostet, um die tabelle mit den
altersbestimmungen in bezug auf sexualität mal indie diskusion mit
einzubeziehen.