Jugendgewalt. Was tun?
10.10.2009 um 05:08dein "original beitrag" habe ich beantwortet. mehr kann man dazu auch nicht schreíben, ausser du bringst fakten und belege bei.
gruß
@kickboxer85
gruß
@kickboxer85
kickboxer85 schrieb:mvp,und jemand mit derlei verhaltensstörungen setzt sich für den gebetsraum in schulen ein, ab das so gut ist für die Muslimische gemeinde?
du bist doch der loser der nur 3 Buchstaben hat und aus Nordrheinwestfaln angedackelt kommt, dem Loser Part von Deutschland, da leben nur die die nichts in der Hand haben,
darunter MvP's wie du
Vier Jugendliche müssen sich nach einer Hausparty wegen Mordes vor Gericht verantworten. Die vier jungen Männer im Alter von 18 und 19 Jahren müssen sich eines schweren Verbrechens verantworten, so Bruce Ferguson vom Douglas County Sheriff´s office.
Sie werden beschuldigt, den 18-jährigen Bobby Maurice Tillman am späten Samstagabend beziehungsweise am frühen Sonntagmorgen umgebracht zu haben. Angeblich sagte kurz vor der Tat einer der Jugendlichen, dass er den nächsten Schlagen würde, den er sehen würde.
Das Opfer, ein eher unscheinbarer, relativ schmächtiger Jugendlicher, war den Tätern körperlich unterlegen und hatte keine Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen, so ein Sheriff. Sie schlugen und traten ihn zu Tode. Die Mutter der Gastgeberin alarmierte die Polizei, jedoch kam jede Hilfe zu spät.
Vier Jugendliche suchten sich in der Nacht zu Pfingstsonntag den obdachlosen Klaus B. als Opfer aus. „Ärgern“ wollten sie den stark sehbehinderten Mann, der in einem alten Opel Corsa auf dem Parkplatz des Pappelsees lebte. Ihr Motiv: Langeweile.
...
Der 16-jährige Schläger, der der Polizei schon längst unter anderem wegen Körperverletzung aufgefallen war, ließ sich davon nicht abhalten. Sein gleichaltriger Komplize hielt sich abseits, die beiden anderen flüchteten, als der 16-Jährige die hintere Scheibe des Corsa eintrat, in dem Klaus B. hilflos gefangen war. Der Obdachlose wusste sich nicht anders zu wehren, als mit seinem Handy den Angreifer zu filmen. Das passte dem Schläger nicht; erst stritt er mit seinem Opfer, dann kam es zu einem Ausbruch nackter Gewalt. Alkohol war dabei nicht im Spiel.
...
Er machte dabei so viel Lärm, dass Anwohner der Brandstraße aufwachten und nach dem Rechten sahen. Der Jugendliche, der nun als Mörder gelten muss, entschuldigte sich für den Lärm und ging zurück zum Tatort. Mit seinem Komplizen ging er über den Parkplatz in die Innenstadt; vorbei an seinem Opfer, um dessen Schicksal sich beide nicht scherten. Der Mann blieb auf dem Parkplatz liegen und erstickte schließlich an seinem eigenen Blut. (…)
Ein Jahr auf Bewährung nach Tod eines Obdachlosenhttp://www.derwesten.de/staedte/moers/Ein-Jahr-auf-Bewaehrung-nach-Tod-eines-Obdachlosen-id4082810.html (Archiv-Version vom 23.12.2010)
Keiner der Angeklagten wurde wegen eines Tötungsdelikts verurteilt“, erklärte nach der Urteilsverkündung Jürgen Ruby, Pressesprecher des Landgerichts. Die Kammer habe allerdings auch klar gestellt, dass nicht etwa ein Unfall, sondern Schläge gegen den Kopf zum Tod des 51-jährigen Obdachlosen führten, so Ruby weiter. Nach dem Ausschöpfen aller Beweismittel habe die Kammer nicht sagen können, ob der Hauptangeklagte, ein gleichaltriger, wegen Körperverletzung Angeklagter oder auch die beiden „Mitläufer“ die tödlichen Schläge führten.
Der Hauptangeklagte, so Ruby weiter, habe in der Verhandlung erklärt, er sei mit dem Auto des Opfers weggefahren, nachdem sich der 51-Jährige nicht mehr an das Fahrzeug habe klammern können. Zum Parkplatz sei er nicht zurückgekehrt. Tatortspuren, die diese Aussage hätten widerlegen können, wurden nicht gefunden. Für die Kammer galt daher: in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.
Valentini schrieb:So wird aus einem mindetsens Totschlag eine KörperverletzungDeine Theorie dazu?