Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug
22.06.2011 um 11:39@Klartexter
Ein Praktikum an sich ist auch nichts weiter verwerfliches.
DOCH finde ich sollte es vergütet werden aber da dies in Dt. nie passieren wird bin ich dafür die Höchstdauer eines Praktikums gesetzlich zu beschränken und zwar auf höchstens 2 WOCHEN! Das reicht alle mal um sich ein Bild von der Firma/Bewerber zu machen und es schützt vor weiterer Ausbeute der Praktikanten denn 3Monate und anschließend nicht übernommen ist nur verschwendete Zeit und zwar nur für den Praktikanten, denn die Firma hatte ja in der Zeit eine unbezahlte Arbeitskraft!
Ein Praktikum an sich ist auch nichts weiter verwerfliches.
DOCH finde ich sollte es vergütet werden aber da dies in Dt. nie passieren wird bin ich dafür die Höchstdauer eines Praktikums gesetzlich zu beschränken und zwar auf höchstens 2 WOCHEN! Das reicht alle mal um sich ein Bild von der Firma/Bewerber zu machen und es schützt vor weiterer Ausbeute der Praktikanten denn 3Monate und anschließend nicht übernommen ist nur verschwendete Zeit und zwar nur für den Praktikanten, denn die Firma hatte ja in der Zeit eine unbezahlte Arbeitskraft!