Völkermord 1915 – 92 Jahre Missachtung sind genug
07.07.2007 um 22:52@ PapaSchlumpf
"Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine
der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische
oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:
a) das Töten von
Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen
Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter
Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe
abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame
Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe"
"Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine
der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische
oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:
a) das Töten von
Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen
Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter
Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe
abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame
Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe"