@tudirnix Ich meine das Aufenthaltsgesetz, dieses Regelwerk setzt Grenzen wann eine Abschiebung möglich ist, und lesen hilft auch hier wieder weiter, ich hatte niemals von allen Migranten gesprochen, auch wenn es einigen gefallen würde
neugierchen schrieb:Dieses sind ja Taten die hier im Thread öfters besprochen werden. In meinen Augen halt ziemlich verwerfliche Taten. Aber viele hier sehen da keine so große Rückfallgefahr, denen ist wichtiger das nicht in ein nicht sicheres Herkunftsland abgeschoben wird. Da könnte ich mir eine Änderung der Gesetzgebung und der Abschiebepraxis durchaus vorstellen. Aber so hat jeder seine andere Prioritäten. Einige nehmen eine latente Gefahr gerne in Kauf, andere möchten lieber latente Gefahren minimieren.
Also bezog es sich ausschließlich auf bereits verurteilte Straftäter, deren Straftat so schwer ist das sie ausgewiesen werden können. Zu einer Rückfall Gefahr gehört ja nun zwingend die Ersttat.