Migrantengewalt in Deutschland
29.12.2016 um 18:00@Gwyddion
@Ur
Wir haben ein Asylgesetz und in §15 Allgemeine Mitwirkungspflichten steht:
Wir müssen gegen das Böse kämpfen aber nicht das Kämpfen als böse verstehen.
Gwyddion schrieb:Ohne Tatverdacht einfach nicht möglich. Persönlichkeitsrechte. Einen Ausweis darf man sich zeigen lassen oder einen Führerschein.Irrtum, bestehende Gesetze einfach anwenden dann klappt das auch.
Obwohl ich hier eine Ausnahme machen würde wenn Papiere nicht vorhanden sind. Im Zweifelsfall kann dies ja der Identifizierung nützen.
@Ur
Ur schrieb:Müsste man Gesetze abändern. Soweit mir bekannt darf selbst die Polizei nicht einfach so in Handys rein schauen. Die hochgelobte Bürokratie erweist sich hier als stolperbein.Alles schon erledigt. Der einzige Stolperstein den ich sehe ist, dass entweder unsere Gesetze nicht bekannt sind oder nicht angewendet werden.
Wir haben ein Asylgesetz und in §15 Allgemeine Mitwirkungspflichten steht:
(4) Die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden können den Ausländer und Sachen, die von ihm mitgeführt werden, durchsuchen, wenn der Ausländer seinen Verpflichtungen nach Absatz 2 Nr. 4 und 5 nicht nachkommt und Anhaltspunkte bestehen, dass er im Besitz solcher Unterlagen ist. Der Ausländer darf nur von einer Person gleichen Geschlechts durchsucht werden.Ich werde einfach das Gefühl nicht los, dass wir Deutschen die Lektion aus dem II.Weltkrieg nicht richtig verstanden haben.
Wir müssen gegen das Böse kämpfen aber nicht das Kämpfen als böse verstehen.