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Migrantengewalt in Deutschland

58.908 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 18:00
@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Ohne Tatverdacht einfach nicht möglich. Persönlichkeitsrechte. Einen Ausweis darf man sich zeigen lassen oder einen Führerschein.
Obwohl ich hier eine Ausnahme machen würde wenn Papiere nicht vorhanden sind. Im Zweifelsfall kann dies ja der Identifizierung nützen.
Irrtum, bestehende Gesetze einfach anwenden dann klappt das auch.


@Ur
Zitat von UrUr schrieb:Müsste man Gesetze abändern. Soweit mir bekannt darf selbst die Polizei nicht einfach so in Handys rein schauen. Die hochgelobte Bürokratie erweist sich hier als stolperbein.
Alles schon erledigt. Der einzige Stolperstein den ich sehe ist, dass entweder unsere Gesetze nicht bekannt sind oder nicht angewendet werden.

Wir haben ein Asylgesetz und in §15 Allgemeine Mitwirkungspflichten steht:
(4) Die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden können den Ausländer und Sachen, die von ihm mitgeführt werden, durchsuchen, wenn der Ausländer seinen Verpflichtungen nach Absatz 2 Nr. 4 und 5 nicht nachkommt und Anhaltspunkte bestehen, dass er im Besitz solcher Unterlagen ist. Der Ausländer darf nur von einer Person gleichen Geschlechts durchsucht werden.
Ich werde einfach das Gefühl nicht los, dass wir Deutschen die Lektion aus dem II.Weltkrieg nicht richtig verstanden haben.

Wir müssen gegen das Böse kämpfen aber nicht das Kämpfen als böse verstehen.


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 18:33
@yenredrose
Gesetzte gelten immer für alle gleich. Nicht wie imm3. Reich wo die Herrenrasse mehr durfte als der Jude.
Das wir das nicht wiederhaben wollen ist sicherlich allen klar.

Im umkehrschluss bedeutet es auch, das eine Gesetzesänderung die es erlaubt ein Handy einfach mal so zu untersuchen um zu prüfen ob er die Wahrheit sagt .. .. .. ganz dünnes Eis.
Ruck Zuck wird auch dein und mein Handy mal eben so ohne Gerichtsbeschluss von einem Polizisten gefilzt.

Bei den Amis nennt sich die Legitimation "Patriot Act" und das kann keiner wollen.
Das es nutzlos ist und man sich nur der Willkür der Behörden ausliefert . . . Aber das würde zur OT werden.


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 18:42
Zitat von miauzmiauz schrieb: Ich denke hier müssen zwei Dinge her:
1. massiver politischer + finanzieller Druck auf die Herkunftsländer. Wer seine Staatsbürger nicht zurücknimmt, dem sollten jegliche Entwicklungshilfen gestrichen werden.
Sofern eine eindeutige Identifizierung des Abzuschiebenden vorliegt.
Oder anderweitige Sanktionierungen, in manchen Fällen hilft auch schon die bloße Androhung.
Zitat von miauzmiauz schrieb:2. Verlängerung der Abschiebehaft. Wer aus irgendwelchen Gründen nicht zurückgeschickt werden kann UND ein Sicherheitsrisiko darstellt (Anis Amri lässt grüßen), sollte gefälligst hinter Gittern auf bessere Zeiten warten.
Quasi in Sicherheitsverwahrung geschickt werden aber eben nur wenn ein gut begründeter Verdacht besteht. Da können wir nur hoffen, dass die Behörden in Zukunft auch deutlich aufmerksamer agieren.


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 18:46
@Libertin
Zitat von LibertinLibertin schrieb:nur wenn ein gut begründeter Verdacht besteht.
Dafür bin ich auch. Und hoffe sehr das diese deutlich und verbindlich beschrieben werden um Willkür zu vermeiden.


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 19:00
Zitat von miauzmiauz schrieb:erlängerung der Abschiebehaft. Wer aus irgendwelchen Gründen nicht zurückgeschickt werden kann UND ein Sicherheitsrisiko darstellt (Anis Amri lässt grüßen), sollte gefälligst hinter Gittern auf bessere Zeiten warten.
Ein "technischer" Hinweis: Abschiebehaft ist kein Gefängnis, die Gesetze dafür gibt es nicht. Die Abschiebehaft kann tatsächlich bedeuten dass man auf einem Gelände eingesperrt ist, es darf aber kein Gefängnischarakter haben.
Ist auch logisch: angenommen ein "Gefährder" (juristisch gibt es diesen Begriff gar nicht) wird von seinem Land nicht zurück genommen und muss auf seine Papiere warten. Das ist nicht doch nicht strafbar.


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 19:36
Zitat von yenredroseyenredrose schrieb:Einfach mal aufs Handy schauen wohin die regelmäßig telefonieren. Dann weiß man auch ohne Papiere wo die Lieben des Asylsuchenden wohnen und dessen Herkunft ist.

Wieso komme ich eigentlich auf diese Idee und nicht die Behörden?
Ich bin froh, dass wir diesen Überwachungsstaat nicht haben, in dem jeder Depp ohne dringenden Tatverdacht mein Handy durchsuchen darf ...

Vielleicht sollten sie lieber gleich die NSA fragen ;)


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 20:35
@Abahatschi
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich glaube nicht dass sie Ernsthaftigkeit der Anklage wahrnehmen und als weiteres Problem sehe ich die Wahrnehmung des Jüngeren - die Verwandten bestätigen ihn, anstatt ihn zu erziehen.
Und genau das macht es für mich noch schlimmer, als es schon ist.

Mit diesem relativieren stärkt die Familie den Tätern nur den Rücken...

Ich hoffe, dass auch der Tatort eine Videoüberwachung hatte. Damit solche Ausreden nicht auch noch fruchten...


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 20:37
Sind nicht alle Bahnsteige dort überwacht?
Das es nicht veröffentlicht wurde sagt ja nicht aus ob es eines gibt.


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 20:40
@nexutron
Das ist halt meine Hoffnung. Ich gehe auch mal davon aus, dass es ein Video der Tat gibt und man dieses aus pietätsgründen nicht veröffentlicht hat, bzw. weil man die Täter in dem Video aus der Bahn besser erkennen kann. Denn ansonsten könnte man nicht den 21jährigen als Hauptverdächtigen benennen. Es sei denn, dies ginge durch Zeugenaussagen hervor.


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 20:56
@Robert80
Angeblich gibt es eine sehr genaue Aufnahme, der Obdachlose soll unter einer Kamera gewesen sein...die Theorie des fliegenden Taschentuches wird sehr schnell widerlegt.
Is eh Hanebüchen - wer zündet denn Tempos auf einem Bahnsteig? Für was?


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 22:51
@nexutron
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Im umkehrschluss bedeutet es auch, das eine Gesetzesänderung die es erlaubt ein Handy einfach mal so zu untersuchen um zu prüfen ob er die Wahrheit sagt .. .. ..
Lies das Asylgesetz, da ist klar definiert wann untersucht werden darf, hier insb. die Mitwirkungspflicht:

§ 15
Allgemeine Mitwirkungspflichten

(1) Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Dies gilt auch, wenn er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt.

(2) Er ist insbesondere verpflichtet,
1. den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden die erforderlichen Angaben mündlich und nach Aufforderung auch schriftlich zu machen;
2. das Bundesamt unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm ein Aufenthaltstitel erteilt worden ist;
3. den gesetzlichen und behördlichen Anordnungen, sich bei bestimmten Behörden oder Einrichtungen zu melden oder dort persönlich zu erscheinen, Folge zu leisten;
4. seinen Pass oder Passersatz den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen;
5. alle erforderlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, die in seinem Besitz sind, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen;
6. im Falle des Nichtbesitzes eines gültigen Passes oder Passersatzes an der Beschaffung eines Identitätspapiers mitzuwirken;
7. die vorgeschriebenen erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu dulden.

(3) Erforderliche Urkunden und sonstige Unterlagen nach Absatz 2 Nr. 5 sind insbesondere
1. alle Urkunden und Unterlagen, die neben dem Pass oder Passersatz für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein können,
2. von anderen Staaten erteilte Visa, Aufenthaltstitel und sonstige Grenzübertrittspapiere,
3. Flugscheine und sonstige Fahrausweise,
4. Unterlagen über den Reiseweg vom Herkunftsland in das Bundesgebiet, die benutzten Beförderungsmittel und über den Aufenthalt in anderen Staaten nach der Ausreise aus dem Herkunftsland und vor der Einreise in das Bundesgebiet sowie
5. alle sonstigen Urkunden und Unterlagen, auf die der Ausländer sich beruft oder die für die zu treffenden asyl- und ausländerrechtlichen Entscheidungen und Maßnahmen einschließlich der Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sind.

(4) Die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden können den Ausländer und Sachen, die von ihm mitgeführt werden, durchsuchen, wenn der Ausländer seinen Verpflichtungen nach Absatz 2 Nr. 4 und 5 nicht nachkommt und Anhaltspunkte bestehen, dass er im Besitz solcher Unterlagen ist. Der Ausländer darf nur von einer Person gleichen Geschlechts durchsucht werden.

(5) Durch die Rücknahme des Asylantrags werden die Mitwirkungspflichten des Ausländers nicht beendet.



@Issomad
Zitat von IssomadIssomad schrieb:Ich bin froh, dass wir diesen Überwachungsstaat nicht haben, in dem jeder Depp ohne dringenden Tatverdacht mein Handy durchsuchen darf ...
Lass mal die die N-Keule stecken, passt nicht. Wer keinen Identitätsnachweis vorlegen kann, gleichzeitig seine Mitwirkungspflicht verweigert, der darf hier nicht frei unter uns leben.

Wenn du als Inländer deinen Perso nicht dabei hast kannst du mit einer Ordnungsstrafe belegt werden. Jeder muss einen Identitätsnachweis erbringen im Zweifel begleitet dich die Polizei nach Hause, um deinen Perso zu sehen. Das gabs auch schon vor der massenhaften Aufnahme von Flüchtlingen.


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 23:03
@yenredrose
Zitat von yenredroseyenredrose schrieb:Wenn du als Inländer deinen Perso nicht dabei hast kannst du mit einer Ordnungsstrafe belegt werden.
Ne, Du interpretierst Ausweisplicht falsch! Man muss nicht immer seinen Perso dabei haben, dass ist ein blödes Gerücht. Klar, können Dich in dringenden Sachen die Polizisten nach Hause begleiten. Oft reicht es aber aus, am nächsten Tag mit Ausweis auf das zuständige Präsidium zu erscheinen.

Kommt halt immer auf die "vermutete" Straftfat an...


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 23:25
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ein "technischer" Hinweis: Abschiebehaft ist kein Gefängnis, die Gesetze dafür gibt es nicht. Die Abschiebehaft kann tatsächlich bedeuten dass man auf einem Gelände eingesperrt ist, es darf aber kein Gefängnischarakter haben.
Ist auch logisch: angenommen ein "Gefährder" (juristisch gibt es diesen Begriff gar nicht) wird von seinem Land nicht zurück genommen und muss auf seine Papiere warten. Das ist nicht doch nicht strafbar.
Kann durchaus sein und macht grundsätzlich so Sinn, bin da aber kein Experte. Aber mir geht's ja auch nicht darum denjenigen zu "bestrafen", sondern die Gesellschaft vor Gefährdern und ihren Taten zu schützen. Vielleicht könnte man also eine ähnliche Lösung finden wie bei den Sicherungsverwahrten. Diese dürfen mittlerweile ja auch nicht mehr wie früher einfach im Knast sitzen bleiben - sondern bekommen eine Art goldenen Käfig. Wenn das der nötige Kompromiss ist um die Menschenrechte von Gefährdern zu wahren und gleichzeitig die Gesellschaft vor Gewalt und Terror zu schützen, dann gerne.


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 23:43
@yenredrose
Wo steht da bitte das sie sein Handy durchsuchen dürfen?
Zeigt er seinen Ausweis vor, ist somit alles erbracht und rechtfertigt keine Durchsuchung.
Wobei da auch noch fraglich wäre ob die körperliche Durchsuchung nach Dokumenten das auslesen des Handy abdeckt.
Zu 5.
Ich kann mit meinem Onkel oft telefonieren der in Dänemark lebt, das beweist nicht das ich kein deutscher bin. :-)


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 23:51
@nexutron
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Ich kann mit meinem Onkel oft telefonieren der in Dänemark lebt, das beweist nicht das ich kein deutscher bin. :-)
Ok, alles klar. Ich bin dann mal weg und viel Spass noch!


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Migrantengewalt in Deutschland

29.12.2016 um 23:54
@yenredrose
Das also die Telefonprotokolle kein Beleg für das Herkunftsland und das abschieben dahin sind, ist hoffentlich verständlich rübergekommen.
Dir auch noch einen schönen Abend.


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Migrantengewalt in Deutschland

30.12.2016 um 07:44
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Das also die Telefonprotokolle kein Beleg für das Herkunftsland und das abschieben dahin sind, ist hoffentlich verständlich rübergekommen.
Dir auch noch einen schönen Abend.
Ein Beleg wohl nicht - ein starkes Indiz schon. Wenn jemand angibt Syrer zu sein und ausschließlich nach Tunesien telefoniert, oder textet, dann sollte er schon in Erklärungsnot kommen. Abgeschoben, wird er wegen Telefonaten in ein Drittland sicher nicht.

Ich bin technisch leider nicht bewandert. Viele Asylbewerber haben ihr Smartphone ja auf der Flucht dabei, das scheint sich auch schlechter zu verlieren als Dokumente. Vllt. könnte man da sogar die Herkunft auslesen? Weiss das jemand? So in der Richtung - Syrer, hat sein Handy in Tunesien gekauft?

@Robert80

Gut, uns passiert nicht die Welt wenn wir den Perso nicht dabei haben. Aber, wir müssen einen haben. Warum wohl? Warum gibt es die Pflicht zum Personalausweis? Warum muss man sogar sein Auto schleunigst ummelden, wenn man in einen anderen Landkreis zieht?
Und warum sollte die Polizei nicht andere Möglichkeiten, wie die Durchsicht des Handys, ausschöpfen dürfen, wenn alle anderen Versuche an die Identität zu kommen, erfolglos sind?

Und wer sagt denn, dass ein Asylbewerber, der richtige Angaben macht, damit nicht einverstanden wäre? Ist doch jeder froh, wenn seine Belange geklärt sind, oder nicht?


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Migrantengewalt in Deutschland

30.12.2016 um 08:04
Ich würde noch einen Schritt weiter gehen und mit Blick auf die Mitwirkungsoflichten des Asylantragstellers erwarten, dass dieser ggf. auch seine DNA zwecks Identitätsprüfung zur Verfügung stellen muss. Auch um Doppel- oder Mehrfachidentitäten zu vermeiden bzw. zu überprüfen. Alternativ wäre die Abgabe einer "eidesstattlichen Erklärung" möglich, wobei hier jedoch die möglichen Rechtsfolgen einer Falschangabe auch konsequent umgesetzt werden müssten.


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Migrantengewalt in Deutschland

30.12.2016 um 08:12
@Abahatschi
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ein "technischer" Hinweis: Abschiebehaft ist kein Gefängnis, die Gesetze dafür gibt es nicht. Die Abschiebehaft kann tatsächlich bedeuten dass man auf einem Gelände eingesperrt ist, es darf aber kein Gefängnischarakter haben.
Bist Du sicher? Dann hätte man mich ja in einem anderen Thread angelogen.. -.- Ich hatte die Zahlen der Gefängnisinsassen des Hochsicherheitsgefängnisses in Straubing eingebracht. Der Ausländeranteil lag bei knapp über 30%.
Mir wurde die hohe Zahl im Forum mit " Abschiebehaft" erklärt. Ich hatte mich zwar gewundert, dass die Leute dann direkt in ein Hochsicherheitsgefängnis kommen, ein "normales" Gefängnis scheinbar nicht ausreichen soll? Zumal viele Schleuser in Passau sitzen. Widerlegen konnte ich es nicht.


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Migrantengewalt in Deutschland

30.12.2016 um 08:52
@Frau.N.Zimmer
Ich glaube nicht dass Du angelogen bist (bei der Almmy passiert das nie)- es heißt vielleicht tatsächlich Abschiebehaft, aber sie sitzen zusätzlich noch was ab oder haben sich zu "oft" der Abschiebung entzogen.
Hier steht sehr viel drin:
Wikipedia: Abschiebehaft
alles basiert auf:
Wikipedia: Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie)
Die Inhaftierung muss in speziellen Hafteinrichtungen erfolgen oder – wenn das nicht möglich ist – in gewöhnlichen Haftanstalten erfolgen, jedoch unter Beachtung des Prinzips einer Trennung von gewöhnlichen Strafgefangenen (Art. 16 Abs. 1). Dem Betroffenen wird gestattet, zu gegebener Zeit mit Rechtsvertretern, Familienangehörigen und den zuständigen Konsularbehörden Kontakt aufzunehmen (Art. 16 Abs. 2). Besondere Aufmerksamkeit gilt der Situation schutzbedürftiger Personen. Medizinische Notfallversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten wird gewährt (Art. 16 Abs. 3). Einschlägig tätige nationale und internationale Organisationen sowie nichtstaatliche Organisationen wird ermöglicht, Hafteinrichtungen zu besuchen (Art. 16 Abs. 4). In Haft Genommene müssen systematisch Informationen erhalten, in denen die in der Einrichtung geltenden Regeln erläutert und ihre Rechte und Pflichten dargelegt werden. Dies gilt auch für das Recht, mit nationalen und internationalen Organisationen sowie nichtstaatlichen Organisationen Kontakt aufzunehmen (Art. 16 Abs. 5).
Auf dein Thema hin: die Summe der Ausländer in einem Gefängnis mit Abschiebehäftlinge sagt nichts über der Anzahl der tatsächlichen Straftätern unter ihnen. Dennoch gehe ich davon aus dass diese die Mehrheit sind (in DE kommst nicht so leicht ins Gefängnis).


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