Migrantengewalt in Deutschland
29.01.2014 um 09:42kofi schrieb:Die Betonung liegt aber auf "kriminell".Hat hier jemand gefordert Yusuf von der Dönerbude um die Ecke abzuschieben?
Wenn ich nicht voll danebenliege geht es um Experten wie Mehmet.
Wikipedia: Fall Mehmet
Bereits vor seinem 14. Geburtstag hatte „Mehmet“ mehr als 60 Diebstähle und Einbrüche, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und Raubüberfälle begangen. Als er 1998 mit 14 Jahren – und damit strafmündig – einen Schüler krankenhausreif schlug und das bewusstlose Opfer ausraubte, wurde er am 9. Oktober desselben Jahres vom Amtsgericht München zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt. Diese Strafe trat er nie an, weil er stattdessen auf Veranlassung der Stadt München, die seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängerte, in die Türkei abgeschoben wurde. Der Fall sorgte international für Aufsehen, weil erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein zurück in deren angestammte Heimat abgeschoben wurde.Was spricht dagegen so wen vor die Tür zu setzen?
Nach seiner Abschiebung setzten sich Medien in der Türkei zunächst für Mehmet ein. Er präsentierte kurzzeitig Musikvideos auf dem Musiksender Kral TV, wurde jedoch nach Verdacht auf Diebstahl entlassen.[1] Danach arbeitete er in einer Schildermacherei und einer Bar in Istanbul, wurde aber nach eigenen Angaben mit dem Land nie wirklich warm.
Zweite Verurteilung und Flucht[Bearbeiten]In Deutschland folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Im November 2001 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, „Mehmet“ dürfe nach Deutschland zurückkehren. Da seine Eltern seit über 30 Jahren in München lebten, musste die Stadt München eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen.[2] Diese richterliche Entscheidung wurde acht Monate später auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Abschiebung wurde für rechtswidrig erklärt. Knapp vier Jahre, nachdem er Deutschland zwangsweise verlassen hatte, durfte er per Gerichtsbeschluss 2002 wieder zurückkehren. Er holte den Hauptschulabschluss mit der Endnote 1,5 nach und galt als resozialisiert.[3]
Anfang Juni 2005 wurde „Mehmet“ zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, weil er seine Eltern um Geld erpresst, verprügelt und mit dem Tode bedroht hatte.[4] Daraufhin flüchtete er in die Türkei. Es folgte eine Ausweisungsverfügung. Da er dagegen keine Rechtsmittel einlegte, wurde diese unanfechtbar.
Rückkehrversuche[Bearbeiten]Seit Anfang 2010 betrieb Ari in der Kleinstadt Çerkezköy ein Transportunternehmen sowie eine Paintball-Anlage,[5] die mittlerweile geschlossen ist. Nach Aussage seines Anwalts Burckhard Benecken im September 2012 versuchte Ari zu erwirken, dass „auf den Rest der damaligen Strafe verzichtet“ wird, sodass er nach Deutschland zurückkehren kann.[6] Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lehnte im gleichen Monat eine Rückkehr ab.[7]
„Mehmet“ wollte bei der Frankfurter Buchmesse 2013 seine am 8. Oktober 2013 erscheinende Autobiografie vorstellen; er erhielt keine Einreiseerlaubnis. Der Haftbefehl einer bayerischen Justizbehörde besteht weiterhin.[8]