@Frau.N.Zimmer Ich habe gelesen, daß die von dir erwähnte Gruppe von Afghanen hier in Deutschland oftmals den subsidär Schutz Status haben, der wurd gewährt, wenn weder Flpchtlingsschutz noch Asyberechtigubg greift. Voraussetzung ist, daß im Herkunftsland ernsthafter Schäden droht. Das muss in irgendeiner Form glaubhaft dargelegt werden.
Wenn Sie keinen nationalen Pass erhalten können, ist es Ihnen möglich analog asylberechtigten ein Reisedokument zu beantragen.
Und mit solchen Dokumenten können Sie reisen. Das eben auch in ihre Heimat. Und ja das ist irgendwie schon ein Widerspruch. Sie erhalten hier Schutz vor der Bedrohung in ihrer Heimat und dürfen sich dann freiwillig der Bedrohung wieder aussetzen. Bzw sie setzen sich dem oftmals sogar über Wochen aus. Sowohl in Afghanistan als auch in Syrien. Es ist gestattet in einem Zeitraum von 180 Tagen für maximal 90 Tage in etliche Länder des Schengenraumes zu reusen. Für andere Staaten muss der Aufenthaltstitel plus Pass mit Visum vorhanden sein.
Wenn allerdings jemand in sein Heimatland reusen möchte muss er bedenken. Im Pass wird ein Vermerk pber Einreise und Ausreise gemacht. Daraus kann geschlossen werden, daß dort in der Heimat womöglich keine persönliche Verfolgung mehr besteht und somit die Gründe für Flucht entfallen sind. Damit auch kein Schutzstatus mehr benötigt wird.
Ich denke, die Ausländerbehörden hier haben nicht die Befugnis sich die Einträge im Reisedokument permanent anzuschauen und so etwas zu hinterfragen. Und selbst wenn sie es tun würden, was wäre die Konsequenz? Entzug vom Schutzstatus ? Sicher nicht, denn es kann nicht abgeschoben werden.