Migrantengewalt in Deutschland
09.07.2021 um 22:16behind_eyes schrieb:Du meinst, das Vergehen rechtfertigt den Abschieberahmen?Teils. Man kann ja auch situativ nach einer "Verhältnismäßigkeit" fragen.
Knackpunkt aus meiner Sicht: Ich finde in einer subjektiven Bewertung tatsächlich Unterschiede,
1) ob eine Familie um 3 Uhr nachts abgeschoben wird (ungeachtet vorheriger Abläufe, Warnungen, etc - also mal die Frage beiseite gestellt, wer bzw. ob die Familie "Schuld" hat weil sie es soweit hat kommen lassen) die sich hier z.B. um Arbeit/Integration bemüht hat und nicht straffällig (im Sinne von 'klassisch kriminell') aufgefallen ist, aber wegen sonstiger rechtlicher Regularien wie fehlender Duldung usw. halt gehen muss
2) ob ein Schwerstkrimineller oder Gewalttäter egal wann aus dem Bett geholt wird bzw. vorher schon wg. Straftaten im Vollzug ist und dann abgeschoben wird
Wenn da jemand nun keine großen Unterschiede sehen würde: Nun, da wüsste ich auch nicht was ich sonst groß erklären kann. Beispiel: Strafrechtlich (im Sinne von Gewaltstraftaten usw) unauffällige Familie mit ggf. traumatisierten Kindern vs. abgehärtete/abgestumpfte Personen mit viel auf dem Kerbholz.
fischersfritzi schrieb:Wäre an der Stelle dann doch angebracht, das konkret zu adressieren, damit das gegebenenfalls richtig gestellt werden kann.Ich hatte zwar primär @McMurdo im Sinn, wollte das aber bewusst "in die Runde" fragen damit eben auch andere (die sich ggf. angesprochen fühlen) darauf eingehen können.