wichtelprinz schrieb: Haben mehr Prüfungen weniger Straftatem zur Folge?
das ist gar nicht die Frage. Die Überprüfung ( unvoreingenommen, kritisch) der Angaben eines Asylbewerbers ist eine gesetzl Aufgabe im Asylverfahren.
das Strafgesetzbuch kennt Sanktionen für Menschen, die absichtlich über ihr Alter lügen um sich einen Vorteil zu verschaffen
dem Lügen und Betrügen gilt es, einen Riegel vorzuschieben (das gilt generell, ist nichts mirationsspezifisches)#
siehe hier:
Geldstrafe wegen falscher Altersangabe im Asylverfahren
Düsseldorf. Mit lautem Ja bestätigte ein 31-Jähriger aus Nigeria am Donnerstag vor dem Amtsgericht sein Geburtsdatum. Damit hatte er zugegeben, dass er sich bei der Einreise 2012 um zwölf Jahre jünger gemacht und sich seine Unterbringung nach dem Status als minderjähriger Flüchtling erschlichen hatte. ...
Im Urteil hieß es weiter: Der Angeklagte habe seit seiner Ankunft "alle belogen". Das sei ein "schlechter Start in einem Land, in dem man sich ein besseres Leben erwartet", so die Richterin. Zudem habe er mit seinem Datenschwindel auch "alle Landsleute, die sich zu Recht hier aufhalten", in ein schlechtes Licht gerückt.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-geldstrafe-wegen-falscher-altersangabe-im-asylverfahren-aid-1.5489810Hervorhebung von mir
es ist im Asylverfahren also nicht aufgefallen, dass der Herr sich um 12 (sic) Jahre jünger gemacht hat.#oder man hatte Zweifel, hat aber keine genauere Altersfeststellung vorgenommen
die Hand zu beißen, die einen nährt, ist die denkbar schlechteste Idee.
diejenigen die betrügen, wissen, dass sie Unrecht tun.
bei Einzelnen bleibt es nicht beim Täuschen und Betrügen