Rückführung in die Heimat von Integrationsverweigerern
18.02.2011 um 16:26@insideman
dachte es geht nur um verweigerer und dabei insbesondre um straffällige
das mit asylanten hab ich nicht gesehen aber im prinzip gilt da für mich gleiches: wer straffällig wird mit ner nicht unerheblichen straftat der hat zu gehn wenn er kein deutscher ist. und ich red extra von nicht unerheblich denn wenn einer zum ersten mal ne schachtel kippen oder so klaut dann sieht das natürlich was anders aus
dachte es geht nur um verweigerer und dabei insbesondre um straffällige
das mit asylanten hab ich nicht gesehen aber im prinzip gilt da für mich gleiches: wer straffällig wird mit ner nicht unerheblichen straftat der hat zu gehn wenn er kein deutscher ist. und ich red extra von nicht unerheblich denn wenn einer zum ersten mal ne schachtel kippen oder so klaut dann sieht das natürlich was anders aus