@geeky geeky schrieb:Du willst also menschliches Verhalten in Abhängigkeit von der Herkunft mit zweierlei Maß messen?
Das ist jetzt bereits gegenwärtige und völlig legitime Praxis --->Aufenthaltsgesetz, Aufenthaltsverordnung, Bleiberechtserlässe der Bundesländer, Ausländerzentralregistergesetz, Beschäftigungsverordung, Beschäftigungsverfahrensordnung, Asylverfahrensgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Freizügigkeitsgesetz.... ja, sogar unser Grundgesetz unterscheidet hier zwischen Deutschen und Nichtdeutschen.
Sieh es mal von einer anderen Seite, damit du verstehst, wie ich das meine: ein Mitarbeiter mit einer Probezeit hat in einem Unternehmen auch einen anderen Status, als ein langjähriger Mitarbeiter. Er will in dem Unternehmen Fuß fassen und hat sich in gewisser Weise zu bewähren und aufzuzeigen, dass er in das Unternehmen passt.
geeky schrieb:Das klingt nicht gerade demokratisch.
Mit demokratisch hat das nichts zu tun, ich denke mal, du meinst hier eher 'mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts zu tun'.
geeky schrieb:Wenn zwei Menschen dasselbe tun, sollten sie nicht unterschiedlich behandelt werden.
Strafrechtlich z. B. sicherlich nicht - im Sinne einer Annahme oder Ablehnung in der Frage des Bleiberechts aber ist das durchaus legitim. Als Eltern kannst du deine eigenen oder adoptierte Kinder natürlich nicht rauswerfen, einen Gastschüler aber durchaus, wenn er sich schlichtweg nicht in euere Familie einfügen will oder gar Anflüge zeigt, euer Zuhause oder euch persönlich schwer zu schädigen oder euere Familienordnung abzuschaffen um seine eigene zu installieren.