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Rückführung in die Heimat von Integrationsverweigerern

6.496 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ausländer, Integration, Einwanderung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rückführung in die Heimat von Integrationsverweigerern

14.06.2009 um 16:28
Sorry für die achtlosen Grammatikfehler:

Aussagen aus dem Kontext zu reißen, in diesem Fall natürlich wissentlich, ist mies. Ich hatte mich nicht gegen Gesetze gewandt, sondern gegen den grenzwertigen Umgang von Sicherheitsorganen mit Grundrechten. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen

An der Meinung, dass der Sicherheitsstaat Kompetenzen hat, welche das Grundgesetz unterlaufen, halte ich fest


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Rückführung in die Heimat von Integrationsverweigerern

14.06.2009 um 16:50
"dass die Sicherheitsorgane (Polizei, Spezialpolizei, Geheimdienste) Kompetenzen haben, welche fundamentale Prinzipien des Grundgesetzes und der Menschenrechte unterlaufen."

Ohne eine gesetzliche Grundlage (und die kann nur eine solche sein, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht), kann die Polizei (und auch sonstige staatliche Apparate) gar nicht tätig werden. Ein Handeln der Polizei, dass dem Grundgesetz zuwiderläuft, ist in einem Rechtsstaat wie dem unsrigen wohl eher schwer denkbar, bzw. würde geahndet. Insofern würde mich mal konkret interessieren, an was Du da denkst... welche Kompetenzen der Polizei laufen dem Grundgesetz oder den Menschenrechten zuwider?


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Rückführung in die Heimat von Integrationsverweigerern

14.06.2009 um 17:08
@Eiszeit

Du kannst Dich ja mal nach der genauen Definition von zum Beispiel "Gefahr im Verzug" erkundigen, oder so manch schwammige Anwendung von Hausdurchsuchungsrechtfertigungen recherchieren...

Doch dies nur am Rande, da dies sicher nicht nur ein Problem ist, welches dazu verwendet werden könnte, Migranten zu schikanieren. Fakt ist, dass es eine Sensibilisierung gegeben hat, die derart massiv vorangetrieben wurde, dass man, erst im Volk, dann natürlich auch bei den staatlichen Angestellten, (sie sind schließlich auch Volk) gewisse Differenzierungen gar nicht mehr in Betracht zieht, bevor man handelt, doch dies ist natürlich nur ein subjektiver Eindruck, der sicher mit keiner Statistik untermauert werden kann. Das ist sozusagen PC in Reverse... ;)


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Rückführung in die Heimat von Integrationsverweigerern

14.06.2009 um 17:12
"Gefahr im Verzug" und Hausdurchsuchungsrechte laufen nicht dem Grundgesetz zu wieder... das ist sogar EXPLIZIT IM GG geregelt... Art. 13 II: "Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden."


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Rückführung in die Heimat von Integrationsverweigerern

14.06.2009 um 17:13
Und wenn jemand bei mir mal eben schwammig das Haus durchsucht, dann landet er danach ganz schwammig vor Gericht.

(zuwider ohne e im obigen Post)


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14.06.2009 um 17:17
@Eiszeit
Da ist Papier geduldig, denn es gibt in der praktischen Anwendung auch die Argumentation mit sogenannten "Erfahrungswerten", die da zur Anwendung kommen können, diese sind nicht eindeutig gesetzlich abgesichert, erlauben es dem vollziehenden, handelnden Beamten aber, eine Menge "Spielraum" zur Auslegung und Interpretation der zugesicherten Rechte des Bürgers zu nutzen.

Das Problem, ist wie gesagt, die praktische Anwendung, nebst Handlungsspielraum, da kannst Du die Texte noch so oft einstellen, sie laufen an dem vorbei, was ich meine und meinte.


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14.06.2009 um 17:18
@Eiszeit
Du vergisst, dass Du dann bereits sehr diffamiert und diskreditiert bist, auch wenn Du zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht Recht zugesprochen bekommst.


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14.06.2009 um 17:20
In Berlin haben wir ASOG,nach dem ist alles Gefahr im Verzuge,selbst kaugummikauen


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14.06.2009 um 17:27
Zitat von EiszeitEiszeit schrieb:"Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden."
Ah ja und welche einklagbaren klaren Kriterien gibt es, wann "Gefahr im Verzuge" ist und wann nicht?

Außerdem ist das mit der Einklagbarkeit auch so eine Sache, zumal Sicherheitskräfte meistens freigesprochen werden oder eher harmlos sanktioniert werden.

Ich halte von einem Staat, in dem es Aufweichungen und Grenzüberschreitungen der Grundrechte durch Sicherheitskräfte gibt, gegen die aber theoretisch geklagt werden kann, für weniger vertrauenswürdig als einen Staat, der klar festlegt, was die Sicherheitsorgane dürfen und was nicht und in dem diese vor allem klare, überprüfbare Begründungen vorlegen müssen. Das ist in unserem Staat keineswegs der Fall, vielmehr sind überaus schwammige Begründungen die Norm und dir wird nicht gesagt, aus welchem Grund du gefilzt wirst und worum es konkret geht!



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Rückführung in die Heimat von Integrationsverweigerern

14.06.2009 um 17:34
Schmitz@

Nein nicht nur Muslime und nicht nur Migranten - aber sie sind besonders davon betroffen, weil die Sicherheitsdienste bei ihnen auch noch die fehlende Rechtssicherheit bzw. im Fall der Muslime die erweiterten Kompetenzen im "Kampf gegen den Terrorismus" ausnutzen können. Wer nur unbefristete Aufeinthaltsgenehmigung hat und hier bleiben will, wird sich wie ein Schaf verhalten und alle Schikanen gefallen lassen, denn bei jedem Akt des Aufbegehrens könnte seins Aufenthaltsgenehmigung gefährdet werden. Asylbewerber dürfen nicht einmal ihren Sektor oder im großzügigeren Falle ihr Bundesland verlassen, wenn sie es doch tun und dabei erwischt werden, werden sie abgemahnt, man droht ihnen mit Abschiebung usw.

Man geht mit den schwächsten Gleidern der Gesellschaft teilweise wie mit Sklaven um.


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14.06.2009 um 17:39
schmitz...
"Du vergisst, dass Du dann bereits sehr diffamiert und diskreditiert bist,"

Ich bin nicht obrigkeitshörig und der exekutive Staatsapparat ist für mich nichts angsteinflößendes, eine gerichtliche Verhandlung kein Schreckensspiel und der Kampf mit den Behörden bedeutet für mich keine Diskreditierung.
Gerichte sind da um Recht zu sprechen. Wenn wir dem Richterspruch die Notwendigkeit nehmen, weil wir alles, was vorher passiert, als ohnehin nicht wieder rückgängig zu machendes Übel hinnehmen, dann brauchen wir keinen Rechtsstaat mehr.
Gerade in Sachen Grundrechten geht es auch nicht darum, etwas rückgängig zu machen oder eine billige Entschädigung in Geld oder sonst etwas zu erlangen, sondern darum RECHT zu bekommen. Eine Bestätigung dafür, dass das Geschehen UNRECHT war. Und nur weil es geschehen ist, stellt das nicht das Grundgesetz/die Rechtsordnung in Frage.
Dass aber so etwas überhaupt als Unrecht begriffen wird, ist die Errungenschaft unserer Rechtsstaats.

Und falls sich ein Staatsdiener erdreistet, diesem Recht keine Anerkennung zu zollen, fliegt er eben danach aus seinem Amt.
Auch für seine Seite gilt ausserdem, dass eine Gerichtsverhandlung seine Reputation nicht verbessern würde, bzw. die Tatsache dass ihm Unrecht gegeben würde.

holzhaQQer

"Ah ja und welche einklagbaren klaren Kriterien gibt es, wann "Gefahr im Verzuge" ist und wann nicht? "

Dazu sagt das Bundesverfassungsgericht: 1. a) Der Begriff "Gefahr im Verzug" in Art. 13 Abs. 2 GG ist eng auszulegen; die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme.
b) "Gefahr im Verzug" muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus.
3. a) Auslegung und Anwendung des Begriffs "Gefahr im Verzug" unterliegen einer unbeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Die Gerichte sind allerdings gehalten, der besonderen Entscheidungssituation der nichtrichterlichen Organe mit ihren situationsbedingten Grenzen von Erkenntnismöglichkeiten Rechnung zu tragen.


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14.06.2009 um 17:40
@Eiszeit
Ich merke schon, da prallen Theorie und Praxiserfahrung aufeinander... ;)


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14.06.2009 um 17:41
schmitz, vor allem 1 b) solltest du Dir auch einmal durchlesen mit Bezug auf Deine Aussage "denn es gibt in der praktischen Anwendung auch die Argumentation mit sogenannten "Erfahrungswerten"", die somit einer Grundlage entbehrt.


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14.06.2009 um 17:41
@holzhaqqer
das kann ich mir nicht vorstellen - - erinnert mich an den osten - für australier und amerikaner die bei uns waren mussten wir ganz genau festlegen, welche museen, kirchen - usw. aufsuchen -

und so was gibt es heute auch . . .


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14.06.2009 um 17:42
Das Bundesverfassungsgericht hat zu einem praktisch dagewesenen Fall entschieden... Das ist also praktische Theorie... ;)
http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv103142.html (Archiv-Version vom 05.12.2008)


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14.06.2009 um 17:45
Ein Staatsdiener kann sich in der Praxis nicht von der Theorie fernschreiben. Das ist in Sachen Recht nunmal so... ... es steht theoretisch da, um praktisch umgesetzt zu werden. Wird es das nicht, dann macht er sich mal eben praktisch sehr angreifbar und ist ein ziemlich dämlicher Beamter.


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14.06.2009 um 17:50
wobei ich Dir vermutlich entgegenkomme, wenn ich ergänze, dass es sicher ziemlich viele dämliche Beamte gibt

^^


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14.06.2009 um 17:51
o.k. richten wir uns also drauf ein - morgen kann einer klingeln . ..


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14.06.2009 um 17:53
dem Du dann mit Verweis auf Art. 13 II die Tür vor der Nase zuknallst ;) und das kannst Du sogar als Nicht-Deutscher, weil Art. 13 kein Deutschengrundrecht ist ;)


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14.06.2009 um 17:54
Kiki@

Das ist leider geltendes Recht. Im Wiederholungsfall drohen Haftstrrafen bzw. die Ausweisung.


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