@robert-capa Wann hab ich den verherrlicht? Wie oft soll ich noch schreiben, dass es einfach nur erbärmlich ist, wenn man ihm, weil man nicht rankommt, einfach ein anderes Verbrechen unterschiebt? Denn falsche Verdächtigung, Verleumdung sind auch strafbar, war es dann also ein gerechter Schachzug, wenn sich herausstellt, dass er mit Absicht zu unrecht verdächtigt wurde nur, damit man ihm wegen was anderen drankriegen kann?
Zum Beispiel, wenn man dir Sachbeschädigung vorwirft, damit man dich vor Gericht kriegt, weil du an einer unwillkommenen Demo teilnahmst, man aber anderweitig an dich nicht rankam und so versucht Zeit zu schinden um dich in deiner Wehrhaftigkeit einzuschränken, bis man was Stichhaltiges hat?
Ich finde diese Taktik einfach nur widerlich. Warum nicht gleich Schutzhaft? Das selbe Prozedere gabs doch schon oft genug. Nen legalen Grund zur reinen Festsetzung und Habhaftmachung suchen und dann ab dafür. Ihr glaubt doch selber nicht, dass sich die Geheimdienste bei der Suche nach ihm sklavisch an alle Gesetze halten....oder dass ausgerechnet er streng nach rechtlichen Prinzipen im Falle einer Auslieferung behandelt würde. Ziel ist doch eh, an ihm ein Exempel zu statuieren. So wie an dem Soldaten, der Kriegsverbrechen aufgedeckt hat. Nach meinem Erkenntnissstand wird zwar die Öffentlichmachung verhandelt, die Aufklärung der Verbrechen und Ahndung selbiger geht den Behörden aber am Arsch vorbei....hat sich das dann auch wieder mit rechtstaatlichen Prinzipien in aller Konsequenz.