@crastro Sonst noch irgend welche Unterstellungen auf Lager?
Ja. Ich schick mal mein Zitat aus dem Linksextrmismus-Thread hier rüber:
Mal was Grundsätzliches zum Verfassungsschutz:
In einer Volldemokratie ware der VS (nach der Regierung bzw. der Exekutive) der zweite Diener des Volks. De facto ist er aber in ertser Linie Diener der Regierung und in zweiter Linie Diener des Kapitals. Er kann also grundsätzlich nicht neutral sein und die Wahrung der Verfassung im Sinne des obersten Souveräns sichern, sondern im Sinne derer, die Partikularinteressen verfolgen. Denn die Regierung verfolgt andere Interessen als das Gros der Bevölkerung, ist an diese nur durch Wahlen gebunden, kann ansonsten aber praktisch "machen, was sie will". Partikularinteressen sind insbesondere die des Großkapitals und der Industrie. Der Status Quo muss unbedingt erhalten bleiben. Daher ist es gar nicht mal so wichtig in erster Linie die Verfassung zu schützen, sondern den Kapitalismus als System. Die Verfassung wird dahingehend geschützt, dass dafür gesorgt ird, dass keine kapitalismuskritischen Kräfte jemals die Regierung stellen, also an die Macht kommen, egal ob sie verfassungswidrig sind oder nicht. Die Definitionsmacht hat hier der VS, und der arbeitet im wissenschaftlich-soziologischen Sinne nicht neutral, sondern allein systemimmanent, wobei "System" hier nicht die Verfasung bzw. die verfassungsmäßige Ordnung ist, sondern der Kapitalismus bzw. das Kapitalinteresse. Daher erfolgt die Einstufung linker Gruppierungen und Publikationen nicht nach den Krterien, inwieweit diese verfassugskonform sind - dies zwar auch, aber eben nur in zweiter Linie -, sondern inwieweit sie den Kapitalismus überwinden und durch ein anderes Wirtschaftssystem ersetzen wollen, obwohl gerade dies (außer dem Eigentumsartikel) nichts mit dem GG zu tun hat.
Man muss daher die Arbeiit des Verfassungsschutzes und seine Ergebnisse sehr kritisch beobachten und werten.