@eckhart als rechtsextrem würde ich nur jemanden bezeichnen der die freiheitlich demokratische grundordnung beseitigen möchte. Ob dies der fall wäre , wenn madame martin "ethnopluralismus" "normal" findet , würde ich stark bezweifeln.
Das BVerfG hat ja konkretisiert was es unter dieser werteordnung versteht:
(a) die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte;
(b) die Volkssouveränität;
(c) die Gewaltenteilung;
(d) die Verantwortlichkeit der Regierung;
(e) die Gesetzmäßigkeit der Regierung;
(f) die Unabhängigkeit der Gerichte;
(g) das Mehrparteienprinzip;
(h) die Chancengleichheit aller politischen Parteien und
(i) das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Wer einen oder mehrere dieser grundwerte abschaffen möchte ist ein extremist. Was wirfst du Madame Martin denn diesbzgl. konkret vor?