Tussinelda
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shionoro schrieb:Ein Haus oder anderer Besitz hat nichts mit Selbstdarstellulng zu tun?Nicht rechtlich!
vincent schrieb: schrieb:Genau Du solltest es vielleicht unterlassen mit Menschenrechten zu argumentieren. Menschenrechtsorganisationen sind gegen ein Verbot, eine Frauenrechtsorganisation nennt es scheinheilig», im Namen der Gleichstellung ein Burkaverbot zu fordern, denn damit würden Gleichstellungsanliegen «rassistisch instrumentalisiert».
Menschenrechte sind auch grundrechte, schätzen die Burka aber trotzdem nicht.
wichtelprinz schrieb:Nicht rechtlich!Quelle?
shionoro schrieb:Bürgerrechte sind Grundrechte, das heißt nicht, das burkatragen ein Grundrecht ist, weil es auch kein Bürgerrecht ist.Nein, nur weil es kein Bürgerrecht sei, kann man nicht schließen, es sei auch kein Grundrecht. Die Gruppe der Grundrechte umfasst auch die Jedermannsgrundrevhte, die keine Bürgerrechte sind. So wie Art. 1 und 2 beispielsweise. Mitunter auch einfach auch als Menschenrechte bezeichnet.
vincent schrieb:Nein, nur weil es kein Bürgerrecht sei, kann man nicht schließen, es sei auch kein Grundrecht. Die Gruppe der Grundrechte umfasst auch die Jedermannsgrundrevhte, die keine Bürgerrechte sind. So wie Art. 1 und 2 beispielsweise. Mitunter auch einfach auch als Menschenrechte bezeichnet.Dann lass uns doch nicht immer die Bürgerrechte bemühen.
Im übrigen gibt es - zum wiederholten male - Grundrecht die Burka zu tragen. Dummerweise gibt es auch kein Grundrecht, eine Jeans, Mütze oder Socken zu tragen. Weiß nicht, was das Argument hier zu suchen hat.
Verweis auf andere Länder füllt keine inhaltsleere..
shionoro schrieb:Du hast aufgeführt warum du dieser meinung bist. Nicht mehr, nicht weniger.ich habe mehr als nur ausgeführt, ich habe begründet und belegt.
shionoro schrieb:Der grund für das gesetz ist die burka, es zielt zum großteil auch auf die burka ab, auch wenn die verbotsbegründung weiter gefasst ist (was nicht nur verlegenheit ist, sondern in der tat sind ja auch andere solche verhüllungen ein problem und daher zurecht mitverboten).die sind weiter gefasst, weil man die Burka an sich nicht verbieten kann und das habe ich hier belegt. Auch wenn Du das ignorierst, ich schreibe hier nicht erst seit gestern.
shionoro schrieb:Welche grundrecht, auf welches konkrete Gesetz beziehst du dichDu kennst sie nicht, ja dann wiederholen wir sie doch mal.
Artikel 1.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung
shionoro schrieb:Das ist so nicht richtig. Auch die Burka an sich könnte man verbieten wenn man eine entsprechende begründung hat, die es erlaubt, explizit nur die Burka zu verbieten.und welche Begründung könnte dies sein, die dann explizit nur die Burka betrifft? Nicht das die alle schon durchgekaut wären, aber vielleicht überraschst Du mich mal