wichtelprinz schrieb:Falls sich die Frauen zu solch einem Schritt entschliessen würden wär noch ganz anderes faul im Staat.
Aber man kann schon prophylaktisch alles verbieten.
Und nochmals, ein Verbot ist in den Bereichen in den sowieso eine Erscheinungsordnung gilt schlichtweg Wasser in den See getragen. Das einzige ist was bleibt, ob ein Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit gelten soll.
Und dazu will man ja keine Entscheidung fällen gell, lieber ein wenig Massnahmen simulieren dort wos überhaupt keine Massnahme braucht, weil, wie geschrieben, dort schon Erscheinungsbilder vorgegeben werden.
Aber mal ne Frage an Dich, so einfach logisch.wenn Du Arbeitgeber bist und ein Erscheinubgsbild Deiner Mitarbeiter willst; Definierst Du in ein paar Sätzen wie das Erscheinungsbild aussehen soll oder definierst Du mit dicken Büchern was alles nicht zum Erscheinungsbild dazugehört?
Also ich entscheide mich für die Variante zu bestimmen wie jemand zu erscheinen hat und nicht wie er nicht zu erscheinen habe.
Nein, faul iist etwas im Staat, wenn er zulässt, dass junge mädchen in solcherlei verhaltensweisen reingedrückt werden.
DANN ist etwas falsch im staat.
Und damit das nicht passiert, müssen wir in den sauren apfel beißen und auch denen, die sich aus freien stücken dazu entshcließen, das ganze verbietne.
Denn das ist ein tolerierbares verbot. Mir kann keiner erzählen, dass es unzumutbar wäre, statt ner burke halt eine anderweitige, gesichtsfreie verschleierung vorzunehmen.
Wenn ich arbeitgeber bin dann definiere ich das außerhalb von eventueller dienstkleidung gar nicht, weil ich nicht blöd genug bin mit dem antidiskriminierungsgesetz in konflikt zu treten.
Der Staat macht übrigens auch kein dickes buch. Der verbietet konkrete dinge.