Burkaverbot in Europa
17.07.2010 um 17:48@LoN
Nein, mich wundert es nicht, dass soetwas mehrere Funktionen haben kann, aber es ist eben nicht richtig, dass es vordergründig darum ginge, damit "Schlampen" zu differenzieren. In erster Linie ist sowas nunmal Ausdruck eines entsprechenden religiösen Glaubens und das ist zu respektieren, auch dann, wenn es aus dem eigenen Kulturhintergrund abstrus, befremdlich und nicht nachvollziehbar ist. Aber genau das zeichnet eine tolerante, freiheitliche Gesellschaft aus.
@Jero
Sicher mag sowas das extreme Gegenteil von Nacktheit darstellen. Die christliche Kirche hat ja auch so einige Vorstellungen in peto, die ziemliche Extreme darstellen. Wer danach leben will, der soll es halt tun und wer nicht, der eben nicht.
Zu deiner Frage: Nacktheit - ohne sexuellen Hintergrund - kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Nein, mich wundert es nicht, dass soetwas mehrere Funktionen haben kann, aber es ist eben nicht richtig, dass es vordergründig darum ginge, damit "Schlampen" zu differenzieren. In erster Linie ist sowas nunmal Ausdruck eines entsprechenden religiösen Glaubens und das ist zu respektieren, auch dann, wenn es aus dem eigenen Kulturhintergrund abstrus, befremdlich und nicht nachvollziehbar ist. Aber genau das zeichnet eine tolerante, freiheitliche Gesellschaft aus.
@Jero
Sicher mag sowas das extreme Gegenteil von Nacktheit darstellen. Die christliche Kirche hat ja auch so einige Vorstellungen in peto, die ziemliche Extreme darstellen. Wer danach leben will, der soll es halt tun und wer nicht, der eben nicht.
Zu deiner Frage: Nacktheit - ohne sexuellen Hintergrund - kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden.