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Schärferes Ausländerrecht

765 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz 4, Ausländerrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 15:31
@Sombra84
Zitat von Sombra84Sombra84 schrieb:Dieses Gesetz hatten wir bis zum Wochenende in der Schweiz auch noch (bzw. haben es natürlich auch jetzt noch). Das Problem ist, dass es sehr schwammig formuliert ist. Ab wann ist man eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung"? Das ist reine Interpretationssache..
Schau das Gesetz in Deutschland und der Schweiz hat sich sehr wohl unterschieden. Hier ist nichts schwammig.

Hatte ja das angeführt:
Zitat von JimmybondyJimmybondy schrieb:Zwingend ausgewiesen werden Ausländer, die zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden sind.
Zwingend ist schon ziemlich eindeutig, würde ich meinen.

@philipp7
Zitat von philipp7philipp7 schrieb:Ist aber so..
und mal böse gesagt wenn die schweiz einen sextäter nach deutschland ausschafft und deutschland ihn dann nicht einsperrt.. naja.. selberschuld ist nicht mehr das problem der schweiz
Was ist aber so? Dieses Abkommen gibt es zumindest innerhalb der EU seit einiger Zeit.

Abkommen mit anderen Ländern können abgeschlossen werden, es gibt auch solche Bemühungen in der Politik.
Bis dahin sollte es aber weiterhin so wie bisher praktiziert werden.

Ansonsten schicken wir zB. Mörder in Ihr Heimatland und die werden dort dann eventuell noch frei gelassen.

Das kann doch nicht die Lösung sein....

Aber das intressiert mich ohnehin nicht so wie die Feststellung, das einige Forderungen die hier gestellt werden, schon längst usus sind.


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 15:48
@Jimmybondy

Wenn die Gesetzeslage so schon in Deutschland besteht, dann ist das ja schon eine gute Sache.

Interessieren würde mich jedoch, wie oft sie so ausgeführt werden? Hast du dazu auch etwas?


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 15:50
@Kc

Nein aber ich lade Euch herzlich ein, mitzusuchen.
Eine Anlaufstelle könnte das Ausländerzentralregister sein.

Das Wort "zwingend" ist übrigens Gesetztestext. Ich poste Ihn mal.


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 15:51
In § 53 heißt es, dass ein Ausländer zwingend ausgewiesen wird, wenn er

* wegen einer oder mehrerer Straftaten rechtskräftig zu mindestens drei Jahren Freiheits- oder Jugendstrafe oder innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wenn Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,
* wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz oder wegen Landfriedensbruches rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt oder
* wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde.

Ein Ausländer wird nach § 54 in der Regel ausgewiesen, wenn er

* wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt ist,
* er wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig verurteilt ist,
* er den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zuwider ohne Erlaubnis Betäubungsmittel anbaut, herstellt, einführt, durchführt oder ausführt, veräußert, an einen anderen abgibt oder in sonstiger Weise in Verkehr bringt oder mit ihnen handelt oder wenn er zu einer solchen Handlung anstiftet oder Beihilfe leistet,
* er sich im Rahmen einer verbotenen oder aufgelösten öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen oder aufgelösten Aufzugs an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt,
* Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat; auf zurückliegende Mitgliedschaften oder Unterstützungshandlungen kann die Ausweisung nur gestützt werden, soweit diese eine gegenwärtige Gefährlichkeit begründen,
* . er die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht,
* er in einer Befragung, die der Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt dient, der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde gegenüber frühere Aufenthalte in Deutschland oder anderen Staaten verheimlicht oder in wesentlichen Punkten falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder Organisationen macht, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus verdächtig sind. Die Ausweisung auf dieser Grundlage ist nur zulässig, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf den sicherheitsrechtlichen Zweck der Befragung und die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde; oder
* er zu den Leitern eines Vereins gehörte, der unanfechtbar verboten wurde, weil seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder er sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.


http://www.initiative-tageszeitung.de/lexika/leitfaden-artikel.html?LeitfadenID=68

Der Rest ist auch intressant. Etwa Ausnahmen bei hier geborenen Auländern.


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:00
oh man
coole sache... da frag ich mich lediglich warum es so wenig angewendet wird...


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:02
@history_x
Wo wurde es deiner Meinung nach nicht angewendet?
Wo hätte es angewendet werden sollen?


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:04
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/In-keinem-EULand-gibt-es-automatische-Ausschaffungen-/story/20282281

Die Ausschaffungsinitiative brächte der Schweiz eines der strengsten Regime Europas. Grossbritannien und Deutschland kennen zwar automatische Ausweisungen für Straftaten, wenden sie aber nicht an.

In der Praxis sieht es meistens anders aus, als in der Theorie.


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:08
@history_x
Zitat von history_xhistory_x schrieb:coole sache... da frag ich mich lediglich warum es so wenig angewendet wird...
Fände es sinnvoll wenn Du das mal belegen könntest das es in der Regel nicht angewandt werden soll, obwohl es doch Gesetz ist?

Oder fusst das wieder auf subjektiven Empfindungen?


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:11
@suchard

Automatisch heisst, es würde eine Ausweisung ohne eine Prüfung erfolgen. Das wird SO aus gutem Grunde nicht angewandt. Daraus aber abzuleiten, das die Ausweisungen nicht statt finden würden, ist falsch...


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:13
@suchard

So steht es übrigens auch in Deiner Quelle.

Zitat: In Deutschland muss aber auch bei Fällen von >zwingender Ausweisung< eine richterliche Verfügung erfolgen. Der Einzelfall wird also geprüft.


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:16
Die von euch, welche denken dass der Staat zuwenig durchgreift, sollten sich darüber im Klaren sein dass mit "Ausländern" Menschen ohne der deutschen Staatsbürgerschaft gemeint sind.

Ich denke die meisten "Ausländer" die ihr in eurem Umfeld kennt, sind eigentlich Deutsche.


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:16
Bei dem Fall Serkan A. und Spiridon L. zum beispiel, die fast einen Rentner totgeprügelt haben.
Das Landgericht München hatte den zur Tatzeit 17-jährigen Griechen Spyridon L. wegen versuchten Mordes zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Für den damals 20 Jahre alten Türken Serkan A. wandte die Jugendkammer am Dienstag das Erwachsenenstrafrecht an und ahndete die Tat mit zwölf Jahren Haft. Die beiden hatten kurz vor Weihnachten an einer U-Bahn-Station den 76-jährigen Bruno Hubertus N. mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt, weil er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte
So wo werden sie nach deutschem Gesetz ausgewiesen, oder hab ich da was falsch verstanden??

nach §54

-* wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt ist,


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:17
@history_x
Dürfen sie vorher noch ins Gefängnis?
Wenn sie in Deutschland verurteilt wurden, sitzen sie meist auch in Deutschland.


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:18
@Jimmybondy

Die Frage ist dann, ob jeder Fall von >zwingender Ausweisung<, welcher vor Gericht geprüft wird, auch ausgewiesen wird.


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:22
@belphega

erstens steht nirgendwo da was von ausweisung udn zweitens erklär mir den sinn, wenn jemand verurteilt wird, HIER noch ins gefängnis geht und nach 12 jahren dann ausgewiesen wird.

Ist es nicht um einiges Billiger ihn direkt auszuweisen?

Ich kann mich irren ist jetzt nur ne Theorie


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:24
ich klemm mir mein wort zu ausländern mit deutschem pass.

Es sieht leider nun mal jeder anders.
Aber wenn ich schlau bin, warte ich bis ich den deutschen pass hab und brauch eine ausweisung nicht mehr zu fürchten


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:25
@history_x
Zitat von history_xhistory_x schrieb:So wo werden sie nach deutschem Gesetz ausgewiesen, oder hab ich da was falsch verstanden??
http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/aktuell/2009/05/07/u-bahn-schlaeger/neues-urteil-weg-fuer-abschiebung-frei.html (Archiv-Version vom 24.09.2009)

„Man kann davon ausgehen, dass beide in nächster Zeit ihre Ausweisungsbescheide erhalten“, vermutet der Anwalt.

Vor der endgültigen Abschiebung müssen die Täter aber noch mindestens die Hälfte ihrer Strafe verbüßen. Ein übliches Verfahren.


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:28
@suchard
Zitat von suchardsuchard schrieb:Die Frage ist dann, ob jeder Fall von >zwingender Ausweisung<, welcher vor Gericht geprüft wird, auch ausgewiesen wird.
Warum daran zweifeln? In Deinem Link steht:

Die meisten europäischen Länder weisen kriminelle Ausländer aus.


Aber und das spricht ja gegen den Automatismus:

Auf eine Ausweisung kann aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen verzichtet werden.


Das dies die Regel sei oder oft vorkomme, sollte hier aber erstmal belegt werden.


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:28
@Jimmybondy

Ahh das ist ja super.

Ich muss ganz ehrlich sagen, das ich mich mit diesem Thema noch nicht so viel auseinander setzen können.
Setz mich aber nu dran...


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Schärferes Ausländerrecht

30.11.2010 um 16:30
@history_x
Zitat von history_xhistory_x schrieb:erstens steht nirgendwo da was von ausweisung udn zweitens erklär mir den sinn, wenn jemand verurteilt wird, HIER noch ins gefängnis geht und nach 12 jahren dann ausgewiesen wird.

Ist es nicht um einiges Billiger ihn direkt auszuweisen?
Diesen Sachverhalt haben wir grade eben erst hier besprochen. Innerhalb der Eu Länder wird es so praktiziert. In den anderen Ländern ist es Ermessenssache. Wenn jedoch zu befürchten ist, das der Auszuweisende zu Hause keinerlei Haft antreten braucht, dann ist es so falsch nicht, das er hier seine Strafe ableistet.


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