Verbot von Cannabis: Sinn oder Unsinn?
04.08.2010 um 01:52Im Waldviertel in früherer Zeit, bekamen die kleinen Kinder Mohnzuzler, statt Schnuller. Damit sie ruhig schlafen. War Tradition... :(
Die Straflosigkeit von Selbstgefährdungen ergibt sich unmittelbar aus dem Grundrecht des Art. 10 Abs. 2 BV. Das heisst konkret: Der Entscheid, wie gefährlich jemand leben will, ist als Ausdruck der verfassungsrechtlich geschützten persönlichen Freiheit anerkannt. Denken wir dabei beispielsweise an riskante Exremsportarten, an das Autofahren im Alltagsverkehr oder an das Trinken hochprozentiger Alkoholika - alles Verhaltensweisen, die rechtlich erlaubt sind. Dieselben Prinzipien müssen nun konsequenterweise ebenso für die Betäubungsmittel gelten. Auch in diesem Bereich besteht demnach ein Recht auf Konsum [8], und das strikte Verbot des Art. 19a BetmG erweist sich insoweit als verfassungswidrig.Solange "nur" eine Eigengefaehrdung vorliegt dürfte, das BTM-Gesetzt gar nicht zutreffen.
AUMNGH44 schrieb am 31.07.2010:übrigens genausowenig der Menschenhandel, der in Zürich von den Zigeunern am Silquai betrieben wirdJau, das ist auch so ne Schweinerei. Schengenabkommen sei dank.