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Kindermörder will Schmerzensgeld

679 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mörder ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
gsb23 ehemaliges Mitglied

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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 14:25
homosexualität ist keine krankheit

mag sein das eine veranlagung ist;---



Darum gehts doch hier garnicht. Bitte beim Thema bleiben. Danke.

Gruß


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gsb23 ehemaliges Mitglied

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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 14:26
http://www.die-andere-welt.de/modules.php?name=News&file=article&sid=457



Was will Gäfgen?


Nun, die Juristen unter uns wissen es - dieLaien wundern sich und werden unverschämt...


Gäfgen gegen den Staat, Part1:


Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember2004, der heute veröffentlicht wurde, ist die Verfassungsbeschwerde des wegen Mordes zulebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Magnus Gaefgen, der sich gegen dieEntscheidungen des Landgerichts und des Bundesgerichtshofs wandte, von der 3. Kammer desZweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Magnus Gaefgen wurde wegen der Entführung und Ermordung eines 11-jährigen Kindesvom Landgericht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zu Beginn derHauptverhandlung hatte das Landgericht festgestellt, dass frühere Aussagen von Gaefgen,die dieser im Ermittlungsverfahren gemacht hatte, wegen des Einsatzes einer verbotenenVernehmungsmethode nicht verwertbar seien. Die Verurteilung stützte sich maßgeblich aufein Geständnis, das Gaefgen erst in der Hauptverhandlung abgelegt hatte. Die gegen dasUrteil eingelegte Revision von Gaefgen blieb ohne Erfolg. Mit seiner gegen diegerichtlichen Entscheidungen erhobenen Verfassungsbeschwerde rügt Gaefgen die Verletzungseiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie des Misshandlungsverbots (Art. 104 Abs. 1Satz 2 GG).

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zuGrunde:

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Die von Gaefgen angegriffenenEntscheidungen beurteilen die im Ermittlungsverfahren angewandten Vernehmungsmethoden alsunzulässig und nehmen insoweit ein Verwertungsverbot (ein Beweisverwertungsverbot führtdazu, dass bestimmte Beweisergebnisse nicht zum Gegenstand der gerichtlichenBeweiswürdigung und Urteilsfindung gemacht werden dürfen) an. Gaefgen dagegen geht voneinem Verfahrenshindernis (ein Verfahrenshindernis schließt dagegen eine Bestrafung desAngeklagten durch das Gericht aus. Liegt ein Verfahrenshindernis vor, ist das Verfahreneinzustellen) für das Strafverfahren aus.

Eine Verfassungsbeschwerde, so dassBundesverfasungsgericht in seinem heute veröffentlichten Beschluss, ist nur dannzulässig, wenn die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung schlüssig dargetan ist. EineVerletzung von Grundrechten wäre hier aber ausgeschlossen, wenn das von den Fachgerichtenangenommene Beweisverwertungsverbot den Verfahrensverstoß der Ermittlungsbehörde bereitsvollständig ausgeglichen hätte. Bei dieser Sachlage muss ein Beschwerdeführer darlegen,warum die Annahme eines Verwertungsverbots (das hier seine Grundlage in § 136 a Abs. 3Strafprozessordnung findet) ausnahmsweise nicht ausreicht, um die frühereRechtsverletzung zu kompensieren.

Diesen Anforderungen wird dieVerfassungsbeschwerde von Gaefgen, so dass Bundesverfassungsgericht, nicht gerecht.Gaefgen begründet nicht genügend, warum der hier vorliegende Verfahrensverstoßverfassungsrechtlich nicht nur ein Verwertungsverbot, sondern zwingend einVerfahrenshindernis nach sich ziehen musste. Die Verfassungsbeschwerde erschöpft sich inder Wiedergabe des außerhalb der Hauptverhandlung begangenen Verfahrensverstoßes, ohnedarzulegen, weshalb gerade die von ihm angegriffenen Gerichtsentscheidungen, die aufdiesen Verfahrensverstoß reagieren, Grundrechte von Gaefgen verletzen.

Info:Beschluss vom 14. Dezember 2004 – 2 BvR 1249/04 –


Gruß


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 14:27
@gsb

war nur eine direkte antwort.


Kindermörder verdienen eineentsprechende strafe. Wie hoch die sein soll entscheidet die Justiz.

Meinepersönliche Meinung hierzu ist, das Kindermörder geistig abnorme Rechtsbrecher sind undkeien Rehabilitierung bekommen sollten.


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gsb23 ehemaliges Mitglied

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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 14:28
http://www.referendare.net/news.php?news=128&lit_tipp=0&seite_rnews=10



Gäfgen degen die Welt, Part 1:


13.07.2005
GAEFGEN KLAGT VORDEM EUROPäISCHEN GERICHTSHOF FüR MENSCHENRECHTE


Gaefgen, selbst vor seinerVerurteilung ein Jurastudent, wurde vom Landgericht Frankfurt a. M. 2003 wegen Mordes andem Bankierssohn Metzler verurteilt. Der Fall erregte damals großes Aufsehen, da derdamalige Polizei-Vizepräsident von Frankfurt, Wolfgang Daschner, damals anordnete,Gaefgen Schmerzen androhen zu lassen, wenn er nicht den Aufenthaltsort des Opfersverrate.




Prozessgeschichte:
Gaefgen wurde von dem LGFrankfurt a. M. darauf hingewiesen, dass sein Geständnis vor der Polizei wegen desEinsatzes verbotener Vernehmungsmethoden (§ 136 StPO) in dem Verfahren nicht verwertbarsei. Er wiederholte sein Geständnis aber in der Hauptverhandlung. Das Gericht stützte dieVerurteilung darauf und erkannte im Urteil auf lebenslange Freiheitsstrafe. Es stelltezudem die besondere Schwere der Schuld (§ 57a StGB) fest.

Sowohl die Revisionals auch die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil blieben mangels Zulassung ohneErfolg. Jetzt klagt Gaefgen gegen die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof fürMenschenrechte. Der Tagesspiegel schreibt, es gehe Gaefgen nicht um eine finanzielleEntschädigung. Üblicherweise spricht der EGMR aber genau eine solche Entschädigung zu –da er keine weitere Instanz ist, kann er die Urteile nicht selbst aufheben. DerGerichtshof, der über die Einhaltung der Menschenrechtskonvention wacht, kann nur denVertragsstaat wegen eines Vertragsverstoßes verurteilen – sein Urteil durchsetzen kann ernicht. Siehe dazu weiter unten für genauere Ausführungen.

Die EMRK wurde 1950 imRahmen des – 1949 gegründeten – Europarats abgeschlossen. Die Bundesrepublik ist ihm 1952beigetreten. Innerstaatlich ist die EMRK durch ein Zustimmungsgesetz des Bundestages(BGBl. 1952 II S. 685) in die nationale Rechtsordnung ein-geführt worden. DerRechtsanwendungsbefehl des Zustimmungsgesetzes hat deshalb auch den Rang eines normalenBundesgesetzes (Art. 59 GG) – also den gleichen Rang wie die StPO. In diesem Umfang istdie EMRK von den nationalen Gerichten zu berücksichtigen. Supranationale Elemente – wiedie Europäische Union – hat der Europarat als die EMRK tragende Organisation nicht. InKraft ist die EMRK seit dem 15.12.1953 (BGBl. 1954 II S. 14).

Gaefgen nutzt dassog. Individualbeschwerdeverfahren nach Art. 34 MRK, mit der die Grundrechtsträger dieVerletzung eines Grund-rechts durch einen Vertragsstaat rügen können.

Für dieJuristen unter uns: Exkurs zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen:


Beteiligtenfähigkeit: jede natürliche Person, nicht-staatliche Organisation oderPersonengrup-pe (Art. 34 MRK)
Statthafter Beschwerdegegner: jeder Vertragsstaat
Statthafter Beschwerdegegenstand: jedes dem Vertragsstaat zuzurechende Verhalten
Beschwerdebefugnis (hier: „Opfereigenschaft“): Möglichkeit einer Rechtsverletzung(Art. 34, 35 Abs. 3 MRK)
Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs (Art. 35 Abs. 1MRK)
Beschwerdefrist: sechs Monate (Art. 35 Abs. 1 MRK)
Form (keine Anonymität,Art. 35 Abs. 2 MRK lit. a)
Keine vorangegangene Entscheidung zur gleichen Sache(Art. 35 Abs. 2 MRK lit. b)
Der Gerichtshof kommt in einem vierstufigen Verfahren zueiner Entscheidung.
Vorprüfung: Ist eine Individualbeschwerde ohne weitere Prüfungunzulässig (Art. 34, 35), kann sie durch einen Ausschuss (von drei Richtern) perBeschluss einstimmig verworfen werden, Art. 28. Soweit ähnelt dies derKammer-Entscheidung durch das BVerfG. Andernfalls entscheidet eine Kammer à siebenRichter (Art. 27 Abs. 1, 29 Abs. 1) per Beschluss über die Zulässigkeit derIndividualbeschwerde, Art. 29 Abs. 1, 3, 38. Die Prüfung der Begründetheit durch dieKammer wird durch ein Urteil, Art. 29 Abs. 1 abgeschlossen. Bei besonders schwerwiegendenRechtsfra-gen kann die Sache auch an die Große Kammer (17 Richter, Art. 27 Abs. 1)abgegeben werden, Art. 30. Es gibt gegen das Urteil sogar einen Rechtsbehelf. Er kann vonjeder Verfahrenspartei binnen dreier Monate nach Verkündung vorgebracht werden. Dazu wirddie Verweisung an die Große Kammer beantragt (Art. 43 Abs. 1). Auch hier wird wieder eineVor-prüfung durch einen Ausschuss der Großen Kammer vorgenommen. Erklärt dieser denAntrag für zulässig, entscheidet die Große Kammer durch Urteil.

Welche Folgenhätte das Urteil für Gaefgen? Oder, genereller gefragt, welche Folgen hat ein Urteil desMenschrechtsgerichtshofes?
Der EGMR kann nur einen Verstoß gegen die EMRK feststellen(Art. 41 Hs. 1), nicht aber Rechtsakte eines Vertragsstaates aufheben oder abändern. Dashat nur mäßige Folgen. So kann der verurteilte Vertragsstaat nicht mehr einwenden, erhabe sich konventionsgemäß verhalten; seine Gerichte und Behörden sind an dieFeststellung des EGMR gebunden. Der Vertragsstaat hat die Pflicht, das Urteil zubefolgen. (Art. 46). Er muss also den Konventionsverstoß beenden bzw. rück-gängig machen.Das heißt, er ist zur Herstellung des Zustands verpflichtet, der ohne denKonventions-verstoß bestehen würde. Dabei kann er sich – wie stets im Völkerrecht – nichtdurch Berufung auf seine entgegenstehende nationale Rechtsordnung entziehen. Er muss dasnationale Recht sonst ändern. Der Vertragsstaat kann sich der Wiedergutmachungspflichtauch nicht dadurch entziehen, dass er den Beschwerdeführer auf Schadensersatz verweist.Ist die Naturalrestitution rechtlich (oder tatsächlich) nicht möglich, verurteilt derEGMR den Vertragsstaat zu einer Entschädigung (Art. 41 Hs. 2). Allerdings lässt dieserSekundärrechtsschutz die Pflicht des verurteilten Vertragsstaates zur Beseitigung derHindernisse für die Naturalrestitution unberührt (EGMR EuGRZ 2004, 268 [275] – Assanidze./. Georgien).

Bindet ein Urteil des EGMR die nationalen Gerichte?
Manspricht hier – im Gegensatz zu den Entscheidungen des BVerfG (§ 31 Abs. 1 BVerfGG) voninter-partes-Wirkung zwischen dem Beschwerdeführer und dem verurteilten Vertragsstaat.Das Urteil wirkt also nur zwischen den Partei-en. Es bindet nicht die anderenVertragsparteien. Das EGMR-Urteil entfaltet formelle und materielle Rechtskraft nur fürden Streitgegenstand (res iudicata). Diese kann durch eine wesentliche Verände-rung derSach- oder Rechtslage entfallen.

Kann Gaefgen also so Freilassung oderzumindest die Verurteilung ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erreichen?Wenn er EGMR seiner Beschwerde stattgibt, so ist die Bundesrepublik verpflichtet, dasUrteil zu ändern. Dazu könnte z. B. eine Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen.



Gruß


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 14:30
´

Ja gut, Tellarian - aber nun mach dich mal mit dem Fall Gäfgen vertraut...

;)

Gruß


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 14:31
Frage: Was will Gäfgen?

Antwort: Wiederaufnahme des Verfahrens.

Frage: Warum?

Antwort: ?

Na, welcher Forenjurist traut sich,hier zu antworten? ;)

Gruß:)


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 14:34
Ja, soweit kommt es hier noch, das ein Kindermörder sich durch juristische Winkelzüge undRechtsverdrehung vor seiner gerechten Strafe drückt.
Ein erbärmliches Beispiel üreinen Rechtstaat. Wenn das Schule macht, werden alle Gewalttäter auf dieser Schienefahren !!

Wann sieht man endlich ein, das diesen Leuten einen Großteil ihrerRechte einfach aberkannt werden muss !


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 14:38
rechtssysteme sind desolat und waren es schon immer...

warum? Weil sie vonMenschen besetzt sind und menschen irren und machen fehler.

es gibt kein systemdas perfekt ist. der mensch ist nicht perfekt und wird es nie sein.

wenn wirperfekt wären, wären wir götter.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 14:59
@gsb23:

Auf meine Argumente meines letzten Beitrags an Dich, die wenigstens nochannähernd mit dem Thema hier zu tun haben, gehtst Du nicht ein, sondern faselst was von"Versuchen meinerseits, mich hier aus der Schlinge zu ziehen", unterstellst mir"Unfähigkeit, eine Diskussion vernünftig zu führen", redest davon, ich würde "nicht imEntferntesten irgendwas von Recht und Gesetz verstehen" (obwohl ich Dich auch daeindeutig widerlegt habe), und propagierst hier, ich wäre "a bisserl beschränkt". So kannman sich natürlich auch seinen widerlegten Behauptungen entziehen, indem man mitBeleidigung versucht, abzulenken.

Wahrscheinlich weißt Du gar nichts mehr vonDeinem Geschwafel vor ein paar Tagen, das ich Dir wiederlegt habe, denn Du spamst undpostest ja heute hier im Forum in Form von unermüdlichen Selbstgesprächen von etwas, dasmit dem Thema hier "Kindermörder will Schmertzensgeld" nichts zu tun hat. Der Fall, umden es hier in der Diskussion geht, spielt sich vor dem Landgericht ab, und nicht vormEuropäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Da verbleibt mir nur, Dich zuzitieren Darum gehts doch hier garnicht. Bitte beim Thema bleiben. Danke.

Ich werde Deine Beiträge mal melden - einerseits wegen Beleidigung und andererseitswegen sinnlosem Gespame.


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gsb23 ehemaliges Mitglied

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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 15:02
Ich werde Deine Beiträge mal melden - einerseits wegen Beleidigung und andererseits wegensinnlosem Gespame.---

Geraldo, dann melde deine gleich mal mit und am bestengehst du gleich ganz nach Den Haag mit deiner Meldung, du Juristen-Leuchte!

:D


Gruß


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 15:03
@gsb, geraldo

bitte nicht streiten.. würde euch meine freud'sche Couch anbietenwenn ihr wollt.


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08.05.2006 um 15:06
@gsb23:

du Juristen-Leuchte!

Begründe das, anstatt wie üblichnur aus der Luft zu behaupten! Wie sonst soll man Dich ernst nehmen?


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 15:07
wie gesagt ich würd euch meine couch anbieten...

ist nicht bös gemeint.


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gsb23 ehemaliges Mitglied

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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 15:08
Hallo Tellarian,

ich streite mich nicht. Der Geraldo ist vomSternzeichen her Steinbock und ab und zu a bisserl bockig - aber sonst ist er ein lieberKerl, nur ein wenig sprunghaft und fahrig, was seine "Argumente" angeht...Na ja, ichhoffe ja mal, das legt sich noch, wenn er sich erst in die Materie eingegrooved hat. Mansiehts ja, je mehr man sich mit der Psyche vom Gaefgen beschäftigt, um so mehr steigt mandahinter, was der Typ eigentlich will. Das wird Geraldo auch noch merken und dann kannman hier endlich richtig diskutieren. Bis dahin müssen wir halt a bisserl Geduld habenmitm Geraldo...und den Gaefgen nicht aus den Augen lassen...

Gruß:)


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 15:10
@tellarian1:

;)

Aber desolat sind sie deshalb doch nicht - höchstensnicht unfehlbar.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 15:10
ja ich weiss eh das geraldo ok ist.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 15:10
@geraldo

>>Demnach ist also ein mit dem BSE-Erreger verseuchtes Fleisch, dasbeim Verbraucher zu der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit führen kann, Autoabgasen, dienachweislich nur in hohen Konzentrationen bei Dauerkonsum zu Schäden führen können, unddenen jeder ausweichen kann, gleichzusetzen. Und die meisten Menschen wissen das DeinerMeinung nach ja auch richtig einzuschätzen, und regen sich deshalb richtigerweise überdie vielzitierten "Kinderschänder" mehr auf, als über jemanden, der vorsätzlich und wegenProfitgier schadhaltige Lebensmittel in Umlauf bringt.

Ok... alles klar - keineweiteren Fragen mehr. <<



Wenn du nicht erkennen kannst, daß dasVergewaltigen eines Menschen eine ganz andere Dimension als das Verunreinigen der Umweltbesitzt, dann kann ich dir auch nicht helfen.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 15:13
@geraldo

ja.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 15:31
@gsb23:

Aber hier geht's doch um die Schmerzensgeldfrage, und nicht um GäfgensPsyche, oder?

Und als Du diesbezüglich geäußert hattest, ihm stünden keineAnsprüche zu, da er seine Grundrechte verwirkt hätte, weil hier juristisch aufgerechnetwird, erklärte ich Dir begründet, dass das juristisch Unsinn ist.

Nun wechselstDu heute hier das Thema in ganz andere Bahnen, nämlich auf Gäfgen's Versuch, über dieunzulässige Praktik der Polizei die urteilsbegründende Beweislast des Strafprozessesauszuhebeln, um seinen Fall in einen vorbeweislichen Stand zurücksetzen zu können. Dashat mit dem Thema hier nichts zu tun - und von mir behauptest Du, ich sei "sprunghaft".

Aber zu Deinem neuesten - threadfremden - Thema: sollte verfahrenstechnisch dieMöglichkeit bestehen, dass er seinen Fall vor dem EGMR bringen kann, so ist es nichtauszuschliessen, dass er Recht bekommt, insofern die Bewertung seines späteres Geständnisihm ohnehin nicht auch vor dem EGMR einen Strick dreht. Allerdings meine ich, er hattatsächlich eine Chance, denn sein späteres Geständnis resultierte aus seinem erpresstenGeständnis, das zu seiner Überführung führte, und diesen Umstand würdigte das BVG inmeinen Augen nicht korrekt. Wenn er damit freikommt... warum nicht? Die Schuld für solcheinen Verlauf läge in meinen Augen ganz klar bei Daschner's unzulässiger Handlungsweise.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

08.05.2006 um 15:33
@neurotiker:

Wenn du nicht erkennen kannst, daß das Vergewaltigen einesMenschen eine ganz andere Dimension als das Verunreinigen der Umwelt besitzt, dann kannich dir auch nicht helfen.

Mann.... wir sprechen hier nicht von einerVerunreinigung der Umwelt, sondern von Massenkörperverletzugn bis zu zu Massenmord! Dassind "ganz andere Dimensionen"!!!


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