@gsb23:
Aber hier geht's doch um die Schmerzensgeldfrage, und nicht um GäfgensPsyche, oder?
Und als Du diesbezüglich geäußert hattest, ihm stünden keineAnsprüche zu, da er seine Grundrechte verwirkt hätte, weil hier juristisch aufgerechnetwird, erklärte ich Dir begründet, dass das juristisch Unsinn ist.
Nun wechselstDu heute hier das Thema in ganz andere Bahnen, nämlich auf Gäfgen's Versuch, über dieunzulässige Praktik der Polizei die urteilsbegründende Beweislast des Strafprozessesauszuhebeln, um seinen Fall in einen vorbeweislichen Stand zurücksetzen zu können. Dashat mit dem Thema hier nichts zu tun - und von mir behauptest Du, ich sei "sprunghaft".
Aber zu Deinem neuesten - threadfremden - Thema: sollte verfahrenstechnisch dieMöglichkeit bestehen, dass er seinen Fall vor dem EGMR bringen kann, so ist es nichtauszuschliessen, dass er Recht bekommt, insofern die Bewertung seines späteres Geständnisihm ohnehin nicht auch vor dem EGMR einen Strick dreht. Allerdings meine ich, er hattatsächlich eine Chance, denn sein späteres Geständnis resultierte aus seinem erpresstenGeständnis, das zu seiner Überführung führte, und diesen Umstand würdigte das BVG inmeinen Augen nicht korrekt. Wenn er damit freikommt... warum nicht? Die Schuld für solcheinen Verlauf läge in meinen Augen ganz klar bei Daschner's unzulässiger Handlungsweise.