ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice
04.01.2013 um 13:52Dabei fällt mir noch ein, daß ich meine GEZ Zahlung nun kündigen kann.
25h.nox schrieb:FAIL! wer schreibt so nen scheiß? die öffentlich rehtlichen abschaffen, das ist was die petition will, völlig bullshit und absolut lächerlich. so wird das nie was... aber um sich was funktionierendes auszudenken braucht man wohl hirn....hä? das versteh ich aber anders .. es geht definitiv um den zwangsbeitrag ..
Android schrieb:Eine große Reform des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist dringend notwendig. Öffentlich rechtliche Sender müssen sich nach dem Pay-TV Prinzip oder durch Werbeeinnahmen finanzieren.ist eine defacto abschaffung der öffentlich rechtlichen...
25h.nox schrieb:ist eine defacto abschaffung der öffentlich rechtlichen...man spricht hier von einer reform, nicht von einer abschaffung ?!
Gutachten für HandelsverbandVerfassungsrechtler nennt GEZ-Gebühr verfassungswidrigquelle :
25.01.2013, 16:44 Uhr
ARD und ZDF geraten in der Debatte um den neuen Rundfunkbeitrag in die Defensive. Ein renommierter Verfassungsrechtler hat die GEZ-Gebühr unter die Lupe genommen und kommt zu einem Ergebnis von großer Tragweite.
BerlinDer Handelsverband Deutschland HDE hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, dass der seit dem 1. Januar gültige Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.).
Der Beitrag, schreibt der in Leipzig lehrende Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, sei keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ und also eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
Zudem werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, er verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden „überproportional belastet“.
Der Handelsverband Deutschland macht sich diese Kritik zu eigen. „Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss“, sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, im Gespräch mit der „F.A.Z.“. Es bestehe „dringender Handlungsbedarf“. Der Verband fordere ein „gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung“.
Welche weitere Schritte der Handelsverband nun unternimmt, ist offen. Auf die Frage, ob der Verband selbst über eine Verfassungsklage nachdenkt sagte ein Sprecher, dass es dazu noch einigen Klärungsbedarf gebe.
Der neue Rundfunkbeitrag gilt seit Anfang des Jahres. Die Gebühr von 17,98 Euro pro Monat muss pauschal für jeden Haushalt unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte gezahlt werden. Bei Unternehmen und Kommunen richtet sich die Höhe des Beitrags aber nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge.
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bmo schrieb:ich denke, dass man da nicht rum kommt oder?nichts zu machen. Muss bezahlt werden. Irgendwann... @bmo
xXClubberXx schrieb:dann zahle ich gar nicht mehr an die Abzocker,schlechte Propaganda Nachrichten und überhaupt scheiß Programm eher was für ältere.Bald nicht mehr mit mir ihr Spacken,danke auch an unsere Politiker die dafür sind und nichts ändern wollen.Ihr bekommt meine Stimme "nevergeht das eigentlich ?
HeurekaAHOI schrieb:Muss man da dann vielleicht nachweisen, das man kein Fernseher, Computer, Autoradio, oder sonst was an elektronischen Gerät hat, worauf Fernsehgebühren erhoben werden könnten?Das spielt doch mittlerweile alles keine Rolle mehr ob du was hast oder nicht.Es heißt ja nur pro Haushalt.