@Kc Wenn selbst mehrfach wegen Vergewaltigung oder sexueller Belästigung vorbestrafte Personen immer noch mit Bewährungsstrafen davonkommen....
Hallo??? Zwischen Vergewaltigung und sexueller Belästigung ist schonmal ein himmelhaushoher Unterschied, den du hier nicht triffst. Du scherst hingegen alles über einen Kamm, ohne konkrete Fall-Fakten zu kennen.
Kc schrieb:und bis auf regelmäßige Meldungen bei einem Bewährungshelfer oder einer mehr oder minder freiwilliegn Therapie davonkommen, dann ist das in meinen Augen darauf zurück zu führen, dass auf`s eingehendste nach Milderungsgründen gesucht wird.
Dazu müsste man konkrete Fälle besprechen - so über den Kamm geschert macht das keinen Sinn, sondern damit begibt man sich eher auf eine recht propagandistische Ebene. Fehlurteile mag es in dem Bereich natürlich geben - ist aber in JEDEM Bereich so, egal, welches Rechtsgebiet der Justiz du nimmst, und auch darüber hinaus auf jedem Gebiet, in dem Menschen agieren.
Kc schrieb:Und diese Milderungsgründe sind, wenn man sich die Urteilsbegründungen mal durchließt, gewöhnlich ,,schlechte Kindheit", ,,eigener Missbrauch in der Kindheit", ,,Alkohol", ,,günstige Sozialprognose" usw.
Es ist nunmal ein rechtsstaatliches Prinzip, dass nach dem Einzelfall zu entscheiden ist und im Einzelfall ist nunmal eine eingehende Prüfung der Schuldfähigkeit sowie strafmildernde und strafverschärfende Umstände zu berücksichtigen. Bei einer selbstverschuldeten Verminderung der Schuldfähigkeit (z. B. wegen Alkohol) ist eine Strafrahmenverschiebung - entgegen einem weit verbreiteten Glauben - übrigens eine weitgehend aussichtslose Sache.
Kc schrieb:Ich sehe es ehrlich gesagt nicht als Entschuldigung an, dass man selbst eine schlechte Kindheit hatte. Wenn jeder Verbrechen begehen würde, nur weil es ihm selbst als Kind schlecht ging, dann kämen Polizei und Justiz gar nicht mehr nach.
Auch soetwas ist keine Pauschalentschuldigung sondern eben eine Einzelfallfrage. Eine Betrachtung solcher Aspekte ist IMMER nötig. Ob sie sich tatsächlich strafmildernd auswirken steht nochmals auf einem ganz anderen Blatt.
Kc schrieb:Ich führe hier nur mal die Beispiele an, als 2006 der Rentner in der Münchener U-Bahn oder vor kurzem der Herr Dominik Brunner totgeprügelt wurde. Hat man da etwa nur mit den Schultern gezuckt? Im Gegenteil, da war der Ärger in der Bevölkerung mindestens genauso groß, wie bei einem Sexualverbrechen.
Klar, weil es sich medienwirksam verkaufen ließ, nicht zuletzt weil es Ängste der Einzelnen schürt. Fakt ist aber, dass sich Sexualverbrechen gerade in Verbindung mit Kindern medienwirksam nunmal am besten vermarkten lassen.
Kc schrieb:Vergewaltigung ist nicht Vergewaltigung? Wenn jemand, meistens sind es Männer, einer Frau oder einem Kind ihren Schw... oder irgendwelche Gegenstände gegen deren Willen in Hintern oder Vagina stecken, dann ist das IMMER Vergewaltigung, ob nun noch Waffengewalt oder sonstige Umstände vorhanden sind oder nicht! Und dies ist IMMER ein Verbrechen!
Es ist IMMER eine Frage des Einzelfalls und der jeweiligen Tatumstände.
Kc schrieb:Ach ja, also bestimmst du, wie und worüber diskutiert wird und worüber nicht, ja?
Zum Schießen
Prollgeschwätz! Auf so einem Niveau kannst du mit anderen diskutieren! Wenn du noch nichtmal meine einfache Aussage, dass Sexualstraftäter ist nicht gleich Sexualstraftäter ist, nicht nachvollziehen dann macht eine Diskussion mit dir wenig Sinn!
Kc schrieb:Dein Verständnis in allen Ehren, aber man kann es auch eindeutig übertreiben.
Mein Verständnis ist das der herrschenden juristischen Lehre unseres Rechtsstaates das ich mir nicht nur theoretisch an der Uni sondern auch in der alltäglichen Rechtspraxis zugelegt habe. Ein wenig Sachverstand kannst du mir da ruhig zutrauen.