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Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

3.067 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: BSW, Wagenknecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

17.03.2025 um 16:43
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:So hat es definitiv Verwechslungen mit dem ähnlich klingenden Bündnis Deutschland gegeben. Das hat auch die Bundeswahlleiterin festgestellt.
Also mit dem Slogan ist man ja mal angetreten, bündniss sahra wagenknecht , das es auch ja der letzte potentielle Wähler sieht . Schon witzig, ich muss davon ausgehen nicht mal das Kreuz bekommen sie an die richtige Stelle oder man wollte ganz einfach nur das bündniss wählen . Das gilt es dann zu belegen das die Leute sich tatsächlich verwählt haben , einfach mal so festgestellt.


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Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

17.03.2025 um 16:49
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Das BSW hat sichbewusst für den direkten Weg zum Bundesverfassungsgericht entschieden , weil dieser schneller und effektiver ist, um Unregelmäßigkeiten zu klären.
Bewusst für den direkten Weg zum Bundesverfassungsgericht entschieden?

Ich habe einmal die KI befragt:
gemma-3-27b»Ich bin mit dem Ergebnis einer Bundestagswahl nicht einverstanden. Vermutet wird eine Fehlerhafte Zählung zu Ungunsten einer »Partei. Ich denke, um zu einem schnellen Ergebnis zu kommen, lege ich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Wie sind »meine Erfogsaussichten?


Lassen Sie uns Ihre Frage zur Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht nach einer Bundestagswahl und Ihren Erfolgsaussichten betrachten.
Ihre Erfolgsaussichten sind sehr gering. Hier ist eine detaillierte Erklärung:

1. Aktive Legitimation (Wer kann Beschwerde einlegen?):
• Nur Wahlberechtigte, die nachweislich in ihren Rechten verletzt wurden: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüft nicht einfach nur, ob Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind. Sie müssen konkret darlegen, dass Sie durch Fehler bei der Wahl (z.B. fehlerhafte Zählung, Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe) in Ihren Rechten als Wähler verletzt wurden. Eine bloße Vermutung reicht nicht aus.
• Parteien: Parteien können Beschwerde einlegen, wenn sie durch Fehler im Wahlverfahren in ihren Chancen auf einen Sitz im Bundestag beeinträchtigt wurden.

2. Beschwerdeverfahren und Fristen:
• Wahlprüfungsverfahren: Der reguläre Weg, um Wahlfehler anzuzeigen, ist das Wahlprüfungsverfahren. Dieses wird nicht direkt beim BVerfG eingeleitet, sondern zunächst bei den zuständigen Wahlleitern (z.B. Kreiswahlleiter) und dann gegebenenfalls beim Bundeswahlleiter.
Fristen: Die Fristen für die Einlegung von Einwendungen und Beschwerden sind sehr kurz. Sie müssen in der Regel innerhalb weniger Tage nach der Wahl erfolgen. Versäumen Sie diese Fristen, ist Ihre Beschwerde unzulässig.
• BVerfG als letzte Instanz: Das BVerfG wird erst angerufen, wenn das Wahlprüfungsverfahren ausgeschöpft ist und Sie weiterhin der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden.

3. Anforderungen an den Nachweis von Wahlfehlern:
• Konkrete Anhaltspunkte: Sie müssen konkrete und nachweisbare Anhaltspunkte für Wahlfehler vorlegen. "Vermutungen" oder allgemeine Zweifel reichen nicht aus.
• Bedeutsamkeit der Fehler: Selbst wenn Wahlfehler festgestellt werden, müssen diese Fehler so gravierend sein, dass sie das Wahlergebnis tatsächlich beeinflusst haben könnten. Bagatellfehler werden in der Regel nicht berücksichtigt.
• Beweislast: Sie tragen die Beweislast für die Wahlfehler und deren Auswirkungen.

4. Rolle des BVerfG:
• Prüfung der Verfahrensordnung: Das BVerfG prüft in erster Linie, ob das Wahlverfahren korrekt durchgeführt wurde und ob die Wahlgesetze eingehalten wurden.
• Keine "Neuauszählung": Das BVerfG führt in der Regel keine eigene Neuauszählung der Stimmen durch. Es prüft die Ergebnisse und Unterlagen, die von den Wahlleitern vorgelegt werden.
• Wahlwiederholung: Nur in sehr seltenen Fällen ordnet das BVerfG eine Wahlwiederholung an. Dies ist nur der Fall, wenn die Wahl aufgrund gravierender Fehler als insgesamt ungültig angesehen werden muss.
Zusammenfassend:
Die Einlegung einer Beschwerde beim BVerfG ist ein komplexes Verfahren mit hohen Hürden. Ihre Erfolgsaussichten sind gering, wenn Sie keine konkreten und nachweisbaren Beweise für Wahlfehler vorlegen können, die das Wahlergebnis tatsächlich beeinflusst haben.

Empfehlung:
• Informieren Sie sich genau über das Wahlprüfungsverfahren: Beginnen Sie damit, sich bei den zuständigen Wahlleitern (Kreiswahlleiter, Bundeswahlleiter) zu informieren, wie Sie Einwendungen und Beschwerden einlegen können.
• Suchen Sie rechtlichen Rat: Wenden Sie sich an einen erfahrenen Wahlrechtler, um Ihre Chancen realistisch einschätzen zu lassen und sich bei der Vorbereitung Ihrer Beschwerde unterstützen zu lassen.
• Sammeln Sie Beweise: Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für Wahlfehler haben, sammeln Sie alle relevanten Beweise (z.B. Zeugenaussagen, Fotos, Dokumente).
Soweit ich weiß, hat Sahra Wagenknecht kein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet. Die Fristen kennt Sie aber garantiert. Mal gespannt, ob demnächst gejammert wird, weil die Frist für das Wahlprüfungsverfahren abgelaufen ist.


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Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

17.03.2025 um 16:52
@Cecilia
An irgendeiner Stelle ( bevor die Klage eingereicht wurde) sagte Frau Wagenknecht „ wir haben eigentlich kein Recht, jetzt zu klagen“.
Also man war sich bewusst, dass man erst das bestätigte amtliche Wahlergebnis abwarten muss, um danach ggf. beim Bundestag Einspruch einzulegen.
So ist es festgelegt. Nun hat sie den Schritt übersprungen, vorbeugend wie sie sagte. Um dann zu sagen, wenn es nicht klappt beim Bundesverfassungsgericht, dann gehen wir eben den regulären Weg.
Ich kann ehrlich gesagt auch nicht verstehen, warum Frau Wagenknecht Schritt b) vor Schritt a ) gegangen ist.
Sie sagte wegen der Dringlichkeit… aber egal wie dringend es ist, der reguläre Rechtsweg ist vorgegeben.
Um wieviel Stimmen ( zu den 5%) handelt es sich? 9500? Einige Tausend wurden wohl schon nachträglich zugesprochen, richtig?
Nun hat Frau Wagenknecht ja trotzdem noch die Option, Einspruch beim Bundestag einzulegen und dann mal abwarten.
Aber ich gebe Dir insofern recht, die Intention, noch mehr verschüttete, verschollene, verwechselte, vergessene ( noch was vergessen?) stimmen zu generieren, wenn man schon ein paar tausend aufgespürt hat, das ist das Recht der BSW, sowie es auch das Recht jeder anderen Partei bei dieser Wahl war. So ein geringer Prozentsatz… logisch dass man da versucht, noch was zu finden, was die Partei über die Hürde trägt.
Ich finde es gar nicht so schlecht, dass Frau W. das zumindest mal durchexerziert. Nur wäre es besser gewesen, sie hätte sich an den vorgegeben Weg gehalten. Nun hat sie den Salat, die Medien haben ihre fetten Schlagzeilen und womöglich feiern noch mehr Menschen, diese erste Schlappe.
Das zumindest, hätte man vermeiden können.
Was bin ich mal wieder froh, auf einen anderen biggest Verlierer oder richtig totes Pferd gesetzt zu haben… die hatten nun noch mehr gap und Luft zu 5 %…also Verlierer mit Vorlauf… ich weiß warum ich nicht Lotto spiele. Der FDP hätte kein Trüffelschwein der Welt noch fehlende Stimmen aufgespürt. Nicht so wie bei BSW mit den paar tausend Stimmen.
Warten wir ab. Frau W legt Einspruch ein und mit viel Glück… aber mal ehrlich. Stell Dir vor, es finden sich noch mal tausende Stimmen und am Ende fehlen noch 500 stimmen… was dann? Wo suchen? Was tun. Good Luck!


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17.03.2025 um 17:08
Zitat von FölixFölix schrieb:Fristen: Die Fristen für die Einlegung von Einwendungen und Beschwerden sind sehr kurz. Sie müssen in der Regel innerhalb weniger Tage nach der Wahl erfolgen. Versäumen Sie diese Fristen, ist Ihre Beschwerde unzulässig.
Das BSW musste zuerst einmal die Fehler und Unregelmäßigkeiten aufdecken und die entsprechenden Wahlleiter informieren. Das geht nicht in ein paar Tagen. Etwas unrealistisch.

Durch den direkten Gang zum Bundesverfassungsgericht wurde aber auch Aufmerksamkeit auf die Sache gelenkt – und das ist wichtig. Allein dafür hat es sich gelohnt. Die Bedeutung der medialen aufmerksamkeit darf man nicht unterschätzen. Den Abend darauf, hat die Tagesschau trotzdem die zusätzlichen Stimmen nicht erwähnt, als es hieß die Klage wurde abgelehnt. Es wurde erneut die Zahl von 13.000 genannt. Schlechte journalistische Arbeit… Das finde ich nicht Ordnung, diese Information vorzuenthalten. Das ist man mindestens den Wählern schuldig. Frage mich wieso? Kann jeder selber nachsehen.
Selbst wenn es erfolglos war, zeigt dieser Schritt, dass das BSW nicht einfach hinnehmen will, dass Wahlfehler ignoriert werden. Dafür muss man sich nicht rechtfertigen


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Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

17.03.2025 um 17:28
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Das BSW musste zuerst einmal die Fehler und Unregelmäßigkeiten aufdecken und die entsprechenden Wahlleiter informieren. Das geht nicht in ein paar Tagen. Etwas unrealistisch.
Fehler kann man ja wohl nur während der Wahl feststellen. In dem Fall war das vorläufige Ergebnis mit Fehlern belastet. Was aber eigentlich immer der Fall ist. Soweit ich mich erinnere, ist im ARD/ZDF sogar explizit darauf hingewiesen woden. Von Bedeutung ist nur, wenn während der Wahl Manipulationen o. Ä. nachgewiesen wurden.

Ich wüsste nicht, welche Fehler man noch aufdecken könnte, nachdem das amtliche Endergebins verkündet wurde.


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17.03.2025 um 17:42
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Hä? Was du da sagst, ist nichts anderes als eine unbegründete Unterstellung
Nope. Die Kollegen kennen die Richtlinien. Und sie haben sie ignoriert.
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Die BSW hat sich nicht bewusst für einen ‘falschen Weg’ entschieden
Du meinst sie kennen die Regularien nicht?
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:sondern für den schnellen rechtlichen Schritt,
Nope. Für eine Klatsche. Sie wissen von vornherein das das abgewiesen wird.


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17.03.2025 um 17:46
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Durch den direkten Gang zum Bundesverfassungsgericht wurde aber auch Aufmerksamkeit auf die Sache gelenkt – und das ist wichtig.
Und das war der wohl einzige Grund für das Vorgehen.
Werbung und jammern weil es nicht funktioniert.


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17.03.2025 um 18:01
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Typisch, anstatt sich mit den offensichtlichen Unstimmigkeiten auseinanderzusetzen, wird einfach drauflos diffamiert.
Nö, da wird nicht diffamiert, sondern da werden nur Fakten ausgesprochen. Böse Medien, manipulierte Umfragen, die Partei steht in der Mitte des Wahlzettels beim Knick. Nur darum keine 5%. Populisten halt.
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Wenn eine Partei durch nachträglich „gefundene“ Stimmen möglicherweise über 5 % gekommen wäre, ist eine Neuauszählung keine Show!! sondern eine Frage der Fairness.
„Gefunden“, klar. Weil gründlich geprüft wird, bevor das amtliche Endergebnis verkündet wird, wurden Stimmen neu zugeordnet. Wo es Auffälligkeiten gab, dort wurde bereits heute nachgezählt, und das ist das Ergebnis. Das sollte für das BSW eine gute Nachricht sein und das Vertrauen ins Wahlsystem stärken. Aber nein, die Sarah nutzt die gründliche Prüfung als Argument dafür, dass die Wahl schief gelaufen sein muss. Populisten halt.
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Durch den direkten Gang zum Bundesverfassungsgericht wurde aber auch Aufmerksamkeit auf die Sache gelenkt – und das ist wichtig.
Nein. Das ist Scheitern mit Ansage, um sich danach als Opfer zu inszenieren. Populisten halt.

——————

Eine Prüfung der Wahl ist das gute Recht des BSW, sofern es sich an den Rechtsweg hält. Alles andere war und ist Kindegarten.


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17.03.2025 um 18:10
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Durch den direkten Gang zum Bundesverfassungsgericht wurde aber auch Aufmerksamkeit auf die Sache gelenkt – und das ist wichtig. Allein dafür hat es sich gelohnt. Die Bedeutung der medialen aufmerksamkeit darf man nicht unterschätzen.
Sag ich doch- es geht um die Opferrolle, sonst um gar nichts.

Ich wiederhole:

Zarenknecht und ihren Anwälten ist der Weg durch die Instanzen bekannt.

Daß sie ihn nicht gehen wollten, spricht Bände.


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Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

17.03.2025 um 18:24
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Das BSW musste zuerst einmal die Fehler und Unregelmäßigkeiten aufdecken und die entsprechenden Wahlleiter informieren. Das geht nicht in ein paar Tagen. Etwas unrealistisch.

Durch den direkten Gang zum Bundesverfassungsgericht wurde aber auch Aufmerksamkeit auf die Sache gelenkt – und das ist wichtig. Allein dafür hat es sich gelohnt. Die Bedeutung der medialen Aufmerksamkeit darf man nicht unterschätzen. Den Abend darauf, hat die Tagesschau trotzdem die zusätzlichen Stimmen nicht erwähnt, als es hieß die Klage wurde abgelehnt. Es wurde erneut die Zahl von 13.000 genannt. Schlechte journalistische Arbeit … . Das finde ich nicht Ordnung, diese Information vorzuenthalten. Das ist man mindestens den Wählern schuldig. Frage mich wieso? Kann jeder selber nachsehen.

Selbst wenn es erfolglos war, zeigt dieser Schritt, dass das BSW nicht einfach hinnehmen will, dass Wahlfehler ignoriert werden. Dafür muss man sich nicht rechtfertigen.
Ist doch alles Unfug und für die Tonne, schaue mal hier:

https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/523096/bundestagswahl-wird-in-berlin-teilweise-wiederholt/

Es geht also, wenn man es richtig macht, ist auch nicht so lange her, damit ist für mich ganz klar, das BSW wusste Bescheid, hatte Leute die wissen, wie es richtig geht und wie es nicht gehen wird und sie haben sich für den Weg entschieden, der eben nicht geht.

Wie gesagt, aus die Maus, so aber kann sie auf Trump machen und nun über Jahre was von "manipulierten" Wahlen fabulieren und die ganze Nummer, eventuell hat man sich das auch direkt so bei Trump abgeschaut. Würde mich nicht wundern.


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Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

17.03.2025 um 21:21
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Es geht also, wenn man es richtig macht, ist auch nicht so lange her, damit ist für mich ganz klar, das BSW wusste Bescheid, hatte Leute die wissen, wie es richtig geht und wie es nicht gehen wird und sie haben sich für den Weg entschieden, der eben nicht geht.
Also soll das jetzt der Standard sein? Erst jahrelang rumsitzen, bis irgendwann mal eine Neuwahl angesetzt wird, wie in Berlin? Und wenn jemand versucht, das schneller zu klären, wird er angegangen? Lächerlich.

Das BSW hat genau das getan, was nötig war: Aufmerksamkeit schaffen und den Fehlern direkt nachgehen. Und jetzt kommst du und tust so, als wäre der lange Weg der einzig legitime? Soll man in Zukunft einfach akzeptieren, wenn Wahlen fehlerhaft laufen, nur weil Bürokratie es kompliziert macht?

Was genau ist „Unfug“? Du sagt einfach es sei Unfug, aber WAS? Die zusätzlichen Stimmen in wenigen Wahllokalen, die beim Nachzählen aufgetaucht sind nachdem das BSW darauf aufmerksam machen musste? Die 56,7 %, die davon ans BSW gingen? Oder einfach die Tatsache, dass das BSW nicht klein beigibt? Ich wette, wenn sich rausstellt, dass eine Neuauszählung notwendig ist, redet plötzlich keiner mehr von „Unfug“. Ich bin mir sicher, dass wir noch Neuwahlen sehen werden – dann reden wir weiter.


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Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

17.03.2025 um 21:33
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Ich bin mir sicher, dass wir noch Neuwahlen sehen werden – dann reden wir weiter.
@Cecilia
Du meinst jetzt tatsächliche eine Neuwahl?
Bist du sicher?


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Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

17.03.2025 um 21:43
Und an die, die behaupten, das BSW wusste doch ganz genau, dass die Klage nichts bringt – das ist schlicht falsch. Es gibt keinen Präzedenzfall für diese Situation, das wurde auch von Juristen bestätigt. Der direkte Gang zum Bundesverfassungsgericht war juristisches Neuland. Niemand konnte im Vorfeld sicher sagen, wie das Gericht entscheidet. Nachträglich drauf rumzuspringen und so zu tun, als wäre das von Anfang an völlig aussichtslos gewesen, ist natürlich einfach. Hinterher klug daherreden kann jeder.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Du meinst jetzt tatsächliche eine Neuwahl?
Bist du sicher?
Ja, und wenn es sich über ein Jahr ziehen sollte. Das BSW wird sich da mit Nichten mit zufrieden geben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die 5% erreicht wurden. Wenn in jedem Wahllokal auch nur 1 Stimme fehlen sollte, wären das BSW weit darüber hinaus. Und wie gesagt, bei denen wo es Unstimmigkeiten gab, wurde garnicht überall überprüft. Viele Wahlleiter haben sich nicht gemeldet.


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Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

17.03.2025 um 21:48
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Und an die, die behaupten, das BSW wusste doch ganz genau, dass die Klage nichts bringt – das ist schlicht falsch. Es gibt keinen Präzedenzfall für diese Situation, das wurde auch von Juristen bestätigt. Der direkte Gang zum Bundesverfassungsgericht war juristisches Neuland.
Ja weil der Rest sich an den Rechtsweg hält.


Aber ja böse Verschwörung.
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Ja, und wenn es sich über ein Jahr ziehen sollte. Das BSW wird sich da mit Nichten mit zufrieden geben
Sahra braucht nur alle 3 Wochen nach Lanz dann ist sie glücklich.

Das BSW wird wie die Piraten eher verschwinden


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17.03.2025 um 21:51
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:frauZimt schrieb:
Du meinst jetzt tatsächliche eine Neuwahl?
Bist du sicher?
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Ja, und wenn es sich über ein Jahr ziehen sollte.
@Cecilia
Ich rechne damit, dass eine Koalition aus CDU und SPD zustande kommen wird.
Und Kanzler Merz (oder wer auch immer) wird die Vertrauensfrage nicht stellen.
Was sollte uns also Neuwahlen aufbürden?

So lange wählen lassen, bis einem das Ergebnis passt, ist nicht.
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/n/neuwahl.html


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Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

17.03.2025 um 22:01
Ich fordere Neuwahlen bis Sahra endlich Germanys next Topm... ehm Dschungelkö... ach verdammt... Kanzlerin ist!


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17.03.2025 um 22:32
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Das BSW hat genau das getan, was nötig war: Aufmerksamkeit schaffen und den Fehlern direkt nachgehen.
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Das BSW musste zuerst einmal die Fehler und Unregelmäßigkeiten aufdecken und die entsprechenden Wahlleiter informieren. Das geht nicht in ein paar Tagen. Etwas unrealistisch.
Na was gilt denn jetzt? Wenn das BSW wegen irgendwelcher Fehler beim Bundesverfassungsgericht geklagt hat, dann kann es doch mit der gleichen Argumentation das eigentlich dafür vorgesehene Wahlprüfungsverfahren starten bevor womöglich die Frist dazu abgelaufen ist.


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Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

17.03.2025 um 22:37
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Und an die, die behaupten, das BSW wusste doch ganz genau, dass die Klage nichts bringt – das ist schlicht falsch. Es gibt keinen Präzedenzfall für diese Situation, das wurde auch von Juristen bestätigt. Der direkte Gang zum Bundesverfassungsgericht war juristisches Neuland.
Klagen kann jeder, dagegen ist nichts einzuwenden. Das Problem ist die Reaktion darauf. Es wird der Eindruck erweckt, dass man nur neu auszählen müsse, und das BSW wäre drin. Und das BVerfG verzögert das lediglich. Oder, falls das BSW später drin ist, klaut ihnen die Wahl. Wetten, dass es so kommt? Die Story von der gestohlenen Wahl halt.
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Und wie gesagt, bei denen wo es Unstimmigkeiten gab, wurde garnicht überall überprüft. Viele Wahlleiter haben sich nicht gemeldet.
Ich sag´s ja. Dazu eine Staatsrechtslehrerin:
Ich finde die Aussage etwas irritierend, weil sie insinuiert, dass die Auszählung nicht geprüft würde. Aber dem ist nicht so. Es gibt Vorschriften im BWahlG und in der BWahlO, wonach das alles geprüft wird. Die Wahlvorstände und die ehrenamtlichen Wahlhelfer zählen aus, dann geht es zu den Kreiswahlausschüssen und die überprüfen es noch einmal. Und wenn es irgendwelche Zweifel gibt, dann zählen sie noch einmal nach. Es gibt nur nicht die Möglichkeit zu sagen: Mir passt das Ergebnis nicht oder es ist mir zu knapp, bitte überprüft doch nochmal alles. Man braucht schon konkrete Anhaltspunkte.
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/neuauszaehlung-bundestagswahl-bsw-klage-bverfg
Zitat von FölixFölix schrieb:Na was gilt denn jetzt? Wenn das BSW wegen irgendwelcher Fehler beim Bundesverfassungsgericht geklagt hat, dann kann es doch mit der gleichen Argumentation das eigentlich dafür vorgesehene Wahlprüfungsverfahren starten bevor womöglich die Frist dazu abgelaufen ist.
Können sie nicht. Im Wahlprüfungsverfahren können nur konkrete Wahlfehler gerügt werden. Dazu die eben bereits zitierte Staatsrechtslehrerin:
Das, was die Partei erreichen möchte, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Schließlich rügt die Partei keine konkreten Wahlfehler, sondern sagt einfach: Das ist alles ein bisschen verdächtig, bitte zählt doch nochmal nach. Das ist weder im BWahlG noch in der BWahlO vorgesehen und wäre auch nicht mit der Wahlprüfungsbeschwerde zu erreichen. Deswegen legen sie jetzt eine Verfassungsbeschwerde ein, gestützt auf den Vorwurf, der Gesetzgeber hätte eine solche Möglichkeit der Nachzählung vorsehen müssen.
Quelle: siehe oben


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Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) - Eine Parteigründung mit Zukunft?

gestern um 08:16
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Also soll das jetzt der Standard sein? Erst jahrelang rumsitzen, bis irgendwann mal eine Neuwahl angesetzt wird, wie in Berlin? Und wenn jemand versucht, das schneller zu klären, wird er angegangen? Lächerlich.
Es gibt einen definierten Rechtsweg. Den muss man einhalten. Ist halt so. Abkürzungen gibt es da nicht. Wenn mein Nachbar seine Hecke nicht schneidet, dann kann ich auch nicht gleich bei BGH klagen, weil ich mir denke "nach zwei Berufungen landen wir eh da, also geht schneller so".

Die oberen Riegen der Parteien bestehen aus Juristen, die sollten das wissen. Wenn sie absichtlich den Rechtsweg nicht einhalten, dann brauchen sie nicht rumzuheulen, das ihre Klage nicht angenommen wird.


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gestern um 11:53
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Und an die, die behaupten, das BSW wusste doch ganz genau, dass die Klage nichts bringt – das ist schlicht falsch. Es gibt keinen Präzedenzfall für diese Situation, das wurde auch von Juristen bestätigt.
Kompletter Unsinn.
Es gibt keinen Präzedenzfall, weil niemand bisher auf den absurden Gedanken kam.

Wie die Reihenfolge der Instanzen ist, lernt man so etwa in der achten, neunten Klasse..

Also erzähl hier keine Märchen, bitte!


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