paxito schrieb:Mea Culpa, das wusste ich nicht und ist mir tatsächlich neu. Interessanterweise klärt das BVG auch, das die BRD zwar tatsächlich das deutsche Reich ist, aber in den von mir genannten Punkten - Staatsorganisation, Landesgrenzen und Bevölkerung eben nicht identisch ist. Wie man das zusammen denken soll erschliesst sich wohl nur Juristen.
So kompliziert ist das gar nicht. Die Staatsorganisation hat sich ja eindeutig geändert: Die Bundesrepublik umfasst 16 Bundesländer und verfügt über fünf ständige Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Das Deutsche Reich in seiner letzten Erscheinungsform unter den Nazis verfügte über derartige Organe nur bedingt, und wenn, dann nur auf dem Papier, nachdem alles auf den GröFaZ zugeschnitten worden war. Ebenso haben sich infolge des Zweiten Weltkriegs auch die Staatsgrenzen, vorwiegend im Osten geändert. Die Bevölkerung ändert sich notwendigerweise ständig durch Geburt, Tod, Zuzug und Wegzug, aber auch die Staatsangehörigkeit hat sich verändert: Galt unter den Nazis ausschließlich das Abstammungsprinzip, das von ihnen noch so weit völkisch eingeengt wurde, dass Menschen, deren "Deutschtum" bis dahin nicht infrage gestellt worden war, plötzlich zu Ausländern oder Staatenlosen wurden, gilt in der Bundesrepublik, dass sich die Staatsangehörigkeit nicht nur durch Abstammung von deutschen Eltern, sondern auch auf anderem Wege, vor allem durch Einbürgerung erwerben lässt.