Härtere Strafen für Graffiti-Sprayer?
26.11.2008 um 13:20Mal ganz ehrlich:
Ich hab nach mehreren Abwaschaktionen ganz klar die Nase voll gehabt.
Und mal so als Idee:
Mir war immer klar, daß ein Garagentor irgendwem gehört.
Oder auch das ein Roller mit nem Kennzeichen ganz klar einen Besitzer hat.
Ich geh mal davon aus, daß jemand der eine Sprühdose fehlerfrei bedienen kann, auch dazu in der Lage ist, solche an sich einfachen Zusammenhänge zu begreifen.
Diese Kuschelpolitik nach dem Motto: "Das war ja nur ein Versehen,mach mal wieder sauber und gut" kotzt mich an.
Mir kann niemand erzählen, er wusste nicht, daß die Garage irgendwem gehört, oder ein Auto, Roller, Zug, was weiß ich.
Wer etwas ansprüht, daß nicht ihm gehört, so tut er das in dem Bewusstsein, daß es jemanden anderen gehört. Und sowas steht wenn ohne Auftrag gemacht unter Strafe.
Ein Handeln MUSS Konsequenzen haben. Das sollte es möglichst sofort, denn dann kann auch vom Beklopptesten ein unmittelbarer Zusammenhang der Strafe mit der vorausgegangenen Straftat hergestellt werden.
Ob es nun durch ein Schnellgerichtsverfahren oder duch Selbstjustiz aufgbrachter Eigentümer geschieht, ist mir eigentlich prinzipiell egal.
Und ganz erlich hab ich auch keine Lust, Leuten die Mir meine Freizeit versauen (denn das tun sie indem sie Sachen anmalen die ich dann wieder sauber machen muss) mich mehr als nötig abzugeben. Und erst recht werd ich solchen Personen nicht nachgiebig, freundlich oder sonstwie versönlich gegenübetreten.
Ich hab nach mehreren Abwaschaktionen ganz klar die Nase voll gehabt.
Und mal so als Idee:
Mir war immer klar, daß ein Garagentor irgendwem gehört.
Oder auch das ein Roller mit nem Kennzeichen ganz klar einen Besitzer hat.
Ich geh mal davon aus, daß jemand der eine Sprühdose fehlerfrei bedienen kann, auch dazu in der Lage ist, solche an sich einfachen Zusammenhänge zu begreifen.
Diese Kuschelpolitik nach dem Motto: "Das war ja nur ein Versehen,mach mal wieder sauber und gut" kotzt mich an.
Mir kann niemand erzählen, er wusste nicht, daß die Garage irgendwem gehört, oder ein Auto, Roller, Zug, was weiß ich.
Wer etwas ansprüht, daß nicht ihm gehört, so tut er das in dem Bewusstsein, daß es jemanden anderen gehört. Und sowas steht wenn ohne Auftrag gemacht unter Strafe.
Ein Handeln MUSS Konsequenzen haben. Das sollte es möglichst sofort, denn dann kann auch vom Beklopptesten ein unmittelbarer Zusammenhang der Strafe mit der vorausgegangenen Straftat hergestellt werden.
Ob es nun durch ein Schnellgerichtsverfahren oder duch Selbstjustiz aufgbrachter Eigentümer geschieht, ist mir eigentlich prinzipiell egal.
Und ganz erlich hab ich auch keine Lust, Leuten die Mir meine Freizeit versauen (denn das tun sie indem sie Sachen anmalen die ich dann wieder sauber machen muss) mich mehr als nötig abzugeben. Und erst recht werd ich solchen Personen nicht nachgiebig, freundlich oder sonstwie versönlich gegenübetreten.