Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

EU-Verfassung, worum gehts da...

516 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: EU, Verfassung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:10
wenn man deiner Polemik folgt und mehr kommt hier von dir nicht, dann haben alle Leute, die berechtigte Kritik an diesem besagten Reformtext geübt haben und sogar eine Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht haben, alle keine Ahnung, sie alle sind dir nicht gewachsen, weil sie alle bedienen sich der "Bürgerschreck-Argumentation".
--------------------------------


Wenn die Leute die dagegen gestimmt haben wirklich sich das Teil mal durchgelesen haben.? Ja dann ist es berechtigete Kritik,

aber es ist ja vieles von den Verfassunggegnern ins Feld geführt worden was einfach nicht wahr ist. Dazu die niedrieg Wahlbeteiligung.


1x zitiertmelden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:11
Fedaykin
Schade, ich finde gerade die Seite auf der die 29 DIN a$ Seiten voller Noten, Fußnoten, Fußnote der Fußnote, usw aufgelistet sind


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:13
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:aber es ist ja vieles von den Verfassunggegnern ins Feld geführt worden was einfach nicht wahr ist.
Dann sei mal ein guter Verteidiger dies Reformtextes und strafe diese Leute lügen!

Bislang hat dies niemand getan und solange steht die Kritik im Raum! Und die niedrige Wahlbeteiligung ist was? Richtig,-kein Argument. Nicht mal ein halbes!


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:20
Verfassungsrechtler Papier kritisiert EU-Reformverträge

Nach Ansicht von Hans-Jürgen Papier hätte die Abgrenzung der Brüsseler Aufgaben in den EU-Verträgen präziser ausfallen können. Bei der Föderalismusreform appelliert der Präsident des Bundesverfassungsgerichts für mehr Länder-Autonomie.

Der Verfassungsgerichtspräsident schlägt vor, bei der Föderalismusreform den finanzpolitischen Handlungsspielraum der Länder auszuweiten und fordert eine striktere Schuldenbremse als die bestehende Regelung im Artikel 115 des Grundgesetzes. Diese habe sich als "stumpfes Schwert" erwiesen. "Die Verschuldung ist nicht nur ein finanzpolitisches Problem und eine Frage der Generationengerechtigkeit, sondern hängt letztlich auch eng mit der künftigen Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des demokratischen Rechts- und Sozialstaats zusammen. Wie strikt eine Schuldenbremse konkret ausfällt, ist nicht Sache des Verfassungsgerichts, sondern ist dem Gesetzgeber vorbehalten und aufgegeben. Aber wirksamer als bisher muss sie sein", sagte Papier. Unterschiedliche Regelungen in Bund und Ländern seien dabei verfassungsrechtlich denkbar.

"Zu einem vitalen Bundesstaat gehört eine gewisse Selbständigkeit der Länder, auch in der Finanzpolitik", sagte Papier. "Eine Stärkung der Finanzautonomie der Länder wäre durchaus folgerichtig. Sie sind ja keine Verwaltungsprovinzen, sondern Staaten mit eigener Verfassungshoheit. Da wäre es konsequent, wenn man ihnen auch einen größeren finanzpolitischen Spielraum gäbe." Papier wollte sich nicht festlegen, wie das geschehen könnte, verwies aber auf die Debatte, in der es um eine alleinige Gesetzgebungszuständigkeit der Landtage bei den reinen Ländersteuern und Zuschlagsrechte auf Bundessteuern geht. Die Länder forderte Papier zu mehr Eigenständigkeit auf: Sie müssten "ihre Gestaltungsrechte stärker nutzen". (Tsp)

Kompletter Artikel:
Hier! (Archiv-Version vom 24.06.2008)

Nun ja, auch dieser Herr übte berechtigte Kritik, wenn auch leider etwas zu spät. Es gibt dutzende solcher Anhaltspunkte für durchaus berechtige Einwände. Und meines Wissens nach, sind diese Punkte nirgends relativiert worden, oder gar entkräftet. Und solange dies eben der Fall ist, ist der Widerstand gegen diesen Reformvertrag absolut unterstützenswert!



melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:20
https://www.allmystery.de/dateien/pr14279,1213711103,2008-03_EU-Vertrag_Diktatur.pdf

schmitz,

ich glaube, Fedaykin ist ein ins System geschleustes Programm (Troll-Bot?) mit einer Primaten-Logik ausgestattet.


Mal aus dem Link von der bueso:

Die Einrichtung eines „vereinfachten Änderungsverfahrens”
nach Artikel 33 Abs. 6 EUV ermöglicht es fortan dem EURat,
„die Änderung aller oder eines Teiles des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union” zu beschließen. Dieser
dritte Teil umfaßt alle Bereiche der Politik, außer der Außenund
Sicherheitspolitik. Sie sollen hier nur aufgeführt werden,
um den Umfang der Angelegenheit zu verdeutlichen: Es geht
um den freien Warenverkehr in der Zollunion, die Landwirtschaft,
die Freizügigkeit, den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
(also den Binnenmarkt und die Grundfreiheiten),
den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, den
Verkehr, die gemeinsamen Regeln betreffend Wettbewerb,
Steuerfragen und die Angleichung der Rechtsvorschriften,
die Wirtschafts- und Währungspolitik, die Beschäftigung, die
gemeinsame Handelspolitik, die Zusammenarbeit im Zollwesen,
die Sozialpolitik, die allgemeine und berufliche Bildung
und Jugend, die Kultur, das Gesundheitswesen, den Verbraucherschutz,
die transeuropäischen Netze, die Industrie, den
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, die Forschung
und die technologische Entwicklung, die Umwelt, die Entwicklungszusammenarbeit,
die wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittländern. Bei Änderungen in all diesen Bereichen müssen die Gesetzgebungsorgane
der Mitgliedsstaaten nicht beteiligt werden.

Professor Schachtschneider schreibt dazu:
„Das vereinfachte Änderungsverfahren überträgt
die Verfassungshoheit weitestgehend dem Europäischen
Rat, den Führern der Union. Nicht einmal das
Europäische Parlament muß zustimmen, geschweige
denn die nationalen Parlamente. Diese Generalklausel
ist ein wesentlicher Teil der durch den Reformvertrag
erweiterten existentiellen Staatlichkeit der Europäischen
Union, welche durch diese Ermächtigung
weitestgehende Verfassungshoheit gewinnt, ohne
dafür demokratisch legitimiert zu sein, schon gar
nicht durch ein Unionsvolk mit originärer Hoheit.

[...]

Das vereinfachte Änderungsverfahren ist ein Ermächtigungsgesetz
für den Europäischen Rat, das
es diesem erlaubt, die innere und weitgehend auch
die äußere Ordnung der Union und damit die der
Mitgliedstaaten umzuwälzen.


Natürlich hat ein Troll-Bot mehr Ahnung als ein Herr Schachtschneider.


Fedaykin,

keiner, der seine Sinne zusammen hat kann dieser Verfassung zustimmen!
Du solltest dich mal untersuchen lassen. *g*


1x zitiertmelden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:22
@ Fedaykin

Wenn die Leute die dagegen gestimmt haben wirklich sich das Teil mal durchgelesen haben.? Ja dann ist es berechtigete Kritik,

Vorhin habe ich bereits Prof. Karl A. Schachtschneider erwähnt. Dieser Mann ist der "Hauptkläger" gegen die EU-Verfassung und hat eine 300-Seiten umfassende Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Bei ihm können wir mal davon ausgehen, dass er den Inhalt kennt. ;)
Demnach muss man weder "dumm" noch "unverschämt" sein, um gegen die EU-Verfassung zu stimmen.



aber es ist ja vieles von den Verfassunggegnern ins Feld geführt worden was einfach nicht wahr ist.

Was denn, z.B.?


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:26
Bislang hat dies niemand getan und solange steht die Kritik im Raum! Und die niedrige Wahlbeteiligung ist was? Richtig,-kein Argument. Nicht mal ein halbes!
------------------------------

Na spielt schon rein, die hälfte ist wählen gegangen, und davon hat knapp etwas mehr als die hälfte dagegen gestimmt.

als nur ein Bruchteil,

http://www.civitas-institut.de/content/view/163/33/

hier mal etwas was in einem Religösem Land wie Irland auf fruchtbaren Boden fällt.
wobei sich vielleicht Punkte finden liesen über die man eventuell noch Diskutieren könnte, auffällig vielleicht die Justizsache.

1. Verrat an den christlichen Wurzeln Europas

Ähnlich wie die vorherige gescheiterte Verfassung, enthält der Vertrag von Lissabon keinen Gottesbezug und erwähnt die christlichen Wurzeln Europas nicht einmal. In seiner Präambel heißt es: „Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben.“

Allerdings weiß sogar ein Grundschüler, dass die europäischen Werte von der katholischen Kirche entwickelt wurden, welche die barbarischen Volksstämme, die Europa bewohnten, grundlegend erneuerte und auf dem Kontinent die christliche Zivilisation schuf.

Diese Auslassung hat weiterreichende Konsequenzen als nur die Leugnung der historischen Wahrheit. In diesem Sinne äußerte sich auch Johannes Paul II. anlässlich des 1200. Jahrestages der Kaiserkrönung Karls des Großen, als er die Charta der Grundrechte erörterte: Die Kirche hat die Entstehung dieses Dokuments mit lebendiger Aufmerksamkeit verfolgt. Ich kann meine Enttäuschung darüber nicht verhehlen, dass man in den Wortlaut der Charta nicht einmal einen Bezug auf Gott eingefügt hat. Doch in Gott liegt der höchste Quell der Würde der menschlichen Person und ihrer grundlegenden Rechte. Man darf nicht vergessen, dass die Ablehnung Gottes und seiner Gebote im vergangenen Jahrhundert zur Tyrannei der Götzen geführt hat.

Der damalige Kardinal Ratzinger bekräftigte diese Ansichten am Tag vor dem Tode Johannes Pauls II.: So ist auch die Ablehnung des Gottesbezugs nicht Ausdruck einer Toleranz ... sondern eher Ausdruck eines Bewusstseins, das Gott endgültig aus dem öffentlichen Leben der Menschheit auslöschen und in den subjektiven Bereich noch bestehender Kulturen der Vergangenheit verdrängt sehen möchte.

Außerdem nahm der polnische Episkopat das Fehlen Gottes im vorherigen Verfassungsentwurf mit „Empörung“ wahr und nannte es eine „Verfälschung der historischen Wahrheit und eine bewusste Marginalisierung des Christentums“.

2. Aufbürdung des Relativismus

In der Präambel der Charta der Grundrechte, dem Dokument, nach welchem der Vertrag von Lissabon die Rechte der Gesellschaft, ihre Freiheiten und Prinzipien definiert, heißt es:
Zu diesem Zweck ist es notwendig, angesichts der Weiterentwicklung der Gesellschaft, des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen den Schutz der Grundrechte zu stärken, indem sie in einer Charta sichtbarer gemacht werden.

Der Vizepräsident des Gremiums, welches die Erarbeitung des Textes der Charta beaufsichtigte, Guy Brabant, erklärte, dass dies den Weg „für ein entwicklungsfähiges und dynamisches Verständnis der Grundrechte“ öffne. Ein Entwurf der Charta enthielt die Formulierung „Inspiration aus seinem religiösen Erbe beziehend“. Herrn Brabant zufolge musste dieser Passus entfernt werden, womit verhindert worden sei, dass das religiöse Erbe Europas „als eine Inspirationsquelle für die Grundrechte“ betrachtet würde.

Abermals hat die Hierarchie der Kirche sich klar gegen das Dokument ausgesprochen. Bischof Dominique Rey von Fréjus-Toulon (Frankreich) sagte:
Diese Charta stellt in mehreren Punkten einen intellektuellen und moralischen Bruch mit den anderen großen internationalen juristischen Formulierungen dar, indem sie eine relativistische und entwicklungsfähige Auffassung der Menschenrechte vertritt, welche die Grundsätze des Naturrechts in Frage stellt.

Die nachfolgenden Worte, entnommen aus einer unlängst gehaltenen Ansprache des Heiligen Vaters, sind in der Tat passend:
Bei nicht wenigen Denkern scheint heute eine positivistische Rechtsauffassung vorzuherrschen. Nach ihnen werden die Menschheit bzw. die Gesellschaft oder de facto die Mehrheit der Bürger die letzte Quelle des Zivilrechts. ... Wenn die fundamentalen Bedürfnisse, ... die Grundrechte des Menschen auf dem Spiel stehen, kann kein von Menschen geschaffenes Gesetz die vom Schöpfer in das Herz des Menschen eingeschriebene Norm umstoßen, ohne dass die Gesellschaft selbst in dramatischer Weise in dem getroffen wird, was ihre unverzichtbare Grundlage darstellt.

3. Begrenzter Schutz für das menschliche Leben

Dieselbe Charta der Grundrechte stellt einfach fest: „Jede Person hat das Recht auf Leben.“ Diese Formulierung ist jedoch, gerade wegen ihrer Einfachheit, unzureichend, um den vielen Angriffen auf das menschliche Leben begegnen zu können, die in der modernen Gesellschaft weit verbreitet sind, wie z. B. Euthanasie, Abtreibung und das Klonen von Menschen.

Der angesehene Professor, Msgr. Michel Schooyans, erklärte hierzu: In seiner aktuellen Formulierung ist dieser Schlüsselartikel einfach inakzeptabel. Abgesehen davon, dass er die Idee des Menschseins und der Persönlichkeit für die absurdesten Interpretationen öffnet, sollte dieser Artikel eigentlich ausführen müssen, dass das Recht auf Leben sich von der Geburt bis zum natürlichen Tod erstreckt.

Eine der jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zeigt, dass diese „absurden Interpretationen“ mehr als bloße Theorie sind. In dieser Entscheidung wurde ausgesagt, dass ungeborene Kinder keine Persönlichkeit besäßen und somit unter der neuen Verfassung in keiner Weise geschützt seien.

Erschreckenderweise wird das Recht auf Leben ungeborenen Kindern verweigert, da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Abtreibung als „Gesundheitsvorsorge“ definiert hat, was diese Sünde zu einem Menschenrecht macht!
Außerdem verbietet die Charta das reproduktive Klonen von Menschen, öffnet ihm aber zu therapeutischen oder anderen Zwecken die Tür.

Unter den neuen Verfassungen wären auch kranke und alte Menschen bedroht. Dies wurde von Herrn Brabant deutlich zum Ausdruck gebracht: Um (Euthanasie) auszuschließen, legten mehrere Mitglieder der Konvention Änderungsvorschläge in dem Bestreben vor, klarzustellen, dass „jede Person das Recht auf Leben bis zu seinem natürlichen Ende“ habe. Diese Formulierung wurde nicht beibehalten, weil einige Staaten, wie die Niederlande, auf eine teilweise und fortschreitende Anerkennung „des Rechtes auf einen würdevollen Tod“ zusteuern.

4. Offizielle Anerkennung der Diskriminierung aus Gründen der „sexuellen Ausrichtung“, welche die Rechte der Kirche einschränkt

Im Falle seiner Ratifizierung würde der Vertrag von Lissabon das erste internationale Dokument in der Geschichte werden, das Diskriminierung aufgrund der „sexuellen Ausrichtung“ verbietet. Dies wird in zwei Artikeln der Verfassung festgestellt. Erstens erklärt der neue Artikel 5 b: „Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“

Ähnlich erklärt der neue Artikel 6 a des Vertrages von Amsterdam: „Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen ... kann der Rat ... geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“

Die Einbeziehung der so genannten „sexuellen Ausrichtung“ in Diskriminierungsangelegenheiten setzt im Grunde Unterschiede in der Rasse, im Alter und der ethnischen Herkunft mit dem Laster der Homosexualität gleich, eine Behauptung, die einigen Minderheiten wahrscheinlich gar nicht gefallen wird.

Außerdem könnte sie dazu benutzt werden, Homosexuelle in beruflichen Posten und Funktionen unterzubringen, bei denen die Moral und der gesunde Menschenverstand diktieren, dass sie dort keinen Platz haben, wie z. B. im Priestertum, im Sportunterricht, im Schulunterricht und sogar in der Pflege- oder Adoptivelternschaft.

Die Berücksichtigung der Homosexualität als eine Basis für Nichtdiskriminierung stellt auch eine offene Herausforderung gegen die katholische Lehre dar, so wie sie von der Kongregation für die Glaubenslehre zum Ausdruck gebracht wurde. Am 22. Juli 1992 veröffentlichte sie ein Dokument mit dem Titel „Einige Betrachtungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge zur Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen“, in dem es hieß:
In jüngster Zeit sind mancherorts Gesetzesvorschläge eingebracht worden, welche eine Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung illegal machen ...

„Sexuelle Orientierung“ stellt keine Eigenschaft dar, die mit Rasse, ethnischem Hintergrund usw. in Bezug auf Nichtdiskriminierung vergleichbar wäre. Anders als diese, ist homosexuelle Orientierung eine objektive Unordnung (vgl. „Brief“, Nr. 3) und erweckt moralische Besorgnis.
Es gibt Bereiche, in welchen es keine ungerechte Diskriminierung darstellt, die sexuelle Orientierung zu berücksichtigen, beispielsweise bei der Vermittlung von Kindern zur Adoptivelternschaft oder zur Pflegeunterbringung, bei der Beschäftigung von Lehrern oder Sporttrainern und bei der Rekrutierung fürs Militär.
... Unter anderen Rechten haben alle Menschen das Recht auf Arbeit, auf Wohnung usw.

Nichtsdestoweniger sind diese Rechte nicht absolut. Sie können aufgrund von objektiv unordentlichem äußerem Betragen eingeschränkt werden. Dies ist manchmal nicht nur legal, sondern verpflichtend.

Das Dokument brachte auch die Sorge zum Ausdruck, dass die Einbeziehung „homosexueller Ausrichtung“ unter den Erwägungen über die Gründe, aus denen eine Diskriminierung ungesetzlich ist, leicht dazu führen kann, dass Homosexualität als eine positive Quelle der Menschenrechte betrachtet wird, beispielsweise in Bezug auf so genannte aktive Förderungsmaßnahmen oder eine bevorzugte Behandlung bei Vermietungen von Wohnobjekten.

Außerdem wird das Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung die Freiheit der Kirche, das Evangelium und die sittlichen Lehren, die sich daraus ergeben, zu predigen, beschränken, wie der damalige Kardinal Ratzinger kritisch anmerkte:
Der Begriff der Diskriminierung wird immer weiter gefasst, und so kann sich das Diskriminierungsverbot immer mehr in eine Beschränkung der freien Meinungsäußerung und der Religionsfreiheit verwandeln. Bald wird man nicht mehr behaupten dürfen, dass die Homosexualität – wie die katholische Kirche es lehrt – eine objektive Unordnung im menschlichen Leben darstellt.

5. Aufhebung der Unterschiede zwischen Mann und Frau

Der Artikel 23 der Charta der Grundrechte erklärt:
Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen.
Der Vizepräsident Guy Brabant erklärt: Der wirklich wichtige Ausdruck im ersten Paragraphen dieses Artikels ist: „in allen Bereichen.“ Der ursprüngliche Text bezieht sich nur auf die sozialen Bereiche, die am Ende des Paragraphen immer noch vorkommen: Beschäftigung, Arbeit und Arbeitsentgelt. Diese Elemente sind jedoch nur beibehalten worden, um ihre Wichtigkeit hervorzuheben; sie haben keinen begrenzenden Charakter mehr, im Gegensatz zum Vertrag zur Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft, von dem der Artikel 141 über die Gleichheit der Geschlechter unter der Überschrift „Sozialpolitik“ eingefügt wurde.

Die Charta geht mit dem Postulat der Gleichheit „in allen Bereichen“ viel weiter. Zweifellos ist dies das erste Mal, dass diese Erklärung in einem internationalen Dokument juristischen Charakters abgegeben wurde.

Die Leugnung der gottgegebenen Unterschiede der Geschlechter „in allen Bereichen“ würde die ordnungsgemäße Funktion der Gesellschaft zerstören. Im religiösen Bereich würde sie beispielsweise das Verbot weiblicher Priester durch die Kirche für gesetzwidrig erklären.
In der Tat verurteilt der vom Ausschuss für die Rechte der Frauen und Chancengleichheit erarbeitete Bericht „Frauen und Fundamentalismus“, der später vom Europaparlament angenommen wurde,
die Führungsgremien religiöser Organisationen sowie die Führer extremistischer politischer Bewegungen, die Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Fanatismus und die Ausgrenzung der Frauen aus leitenden Positionen der politischen und religiösen Hierarchie fördern.

6. Aushöhlung der Konzepte der Ehe und der Familie

Bezüglich der Rechte der Ehe erklärt die Charta:
Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.
Die Tatsache, dass das Dokument die Ehe nicht als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau definiert, würde gleichgeschlechtlichen „Paaren“ die Tür öffnen, welche dieselben Rechte wie verheiratete Paare hätten, einschließlich des Rechts auf Adoption und künstliche Befruchtung. Bischof Dominique Rey argumentiert, dass dies gleichbedeutend mit einer Trennung der Ehe von der Familie sei und symptomatisch für eine Zeit stehe, in welcher sich
allmählich das Recht zum Kind gegenüber dem Recht des Kindes durchsetzt, insbesondere gegenüber dem Recht, geboren zu werden und einen Vater und eine Mutter zu haben.

Der damalige Kardinal Ratzinger zeigte weiterhin, dass diese fehlerhafte Definition der Ehe die Familie aushöhlt, welche die Grundzelle der Gesellschaft selbst ist. Dann sagte er die Konsequenzen einer solchen Aushöhlung voraus:
Europa wäre nicht mehr Europa, wenn diese Grundzelle seines sozialen Aufbaus verschwände oder wesentlich verändert würde. Die Grundrechts-Charta redet vom Recht auf Ehe, spricht aber keinen spezifischen rechtlichen und moralischen Schutz für sie aus und definiert sie auch nicht näher.

Hinsichtlich der Akzeptanz gleichgeschlechtlicher „Ehen“ vor dem Gesetz ergänzte er:
Mit dieser Tendenz tritt man aus der gesamten moralischen Geschichte der Menschheit heraus, die bei aller Verschiedenheit der Rechtsformen der Ehe doch immer wusste, dass diese ihrem Wesen nach das besondere Miteinander von Mann und Frau ist, das sich auf Kinder und so auf die Familie hin öffnet.

7. Eltern wird das Recht verweigert, ihre Kinder religiös zu unterweisen

Die Charta verweigert Eltern auch ihr Grundrecht, ihre Kinder zu unterrichten. Sie erteilt der EU die Befugnis, anzuordnen, dass Schüler aus säkularer Perspektive unterrichtet werden sollen.

Die Charta stellt fest:
Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.

Der Vizepräsident Guy Brabant erklärt das volle Ausmaß dieses Artikels: Der Ausdruck: „demokratische Grundsätze“, die im Rahmen der Freiheit zur Gründung von Lehranstalten geachtet werden sollten, muss so interpretiert werden ... dass er, wenn nicht den Säkularismus, so doch zumindest die Neutralität der Lehre mit einschließt, welche die Mehrheit der Konvention in der Charta nicht ausdrücklich festschreiben wollte.

Er erklärt weiter: Die Freiheiten, die Eltern durch diesen Artikel gewährt werden, müssen sich mit den Rechten für Kinder harmonisieren lassen, die durch Artikel 24 anerkannt werden, insbesondere ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung, welches „in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt“ werden soll.

Diese Ergänzung der Rechte der Eltern durch die Rechte des Kindes macht die Entwicklung der Ideen und der gesellschaftlichen Sitten deutlich, welche für die Familienbeziehungen im letzten halben Jahrhundert so kennzeichnend war.

Eine solche Vorkehrung könnte die Lehrpläne katholischer Schulen gefährden und die von Gott eingesetzte Familienhierarchie auf den Kopf stellen. Sie würde aufsässigen Halbwüchsigen die Freiheit geben, die Grenzen der in ihren Familien etablierten Ordnung zu überschreiten, was die Chancen stark vermehren würde, dass sie ihre Jugendkriminalität auch in ihrem Leben als Erwachsene nicht ablegen werden.
Dies würde in hohem Grade den Sieg der aufrührerischen Studenten darstellen, die im Jahre 1968 an der Pariser Universität Sorbonne demonstrierten.

8. Zwang zur Annahme ausländischen Rechts

Die Charta würde auch all ihre Mitgliedsstaaten binden, EU-Recht anzunehmen, das in anderen Ländern entstand. Gegenwärtig gehören mehr als 80 % der neuen Gesetze, die den Bürgern Europas auferlegt werden, in diese Kategorie.

Der frühere deutsche Bundespräsident Roman Herzog erklärte, wie sich dies in Deutschland ausgewirkt hat:
Das Bundesjustizministerium hat für die Jahre 1998 bis 2004 die Zahl der Rechtsakte der Bundesrepublik Deutschland und die Zahl der Rechtsakte der Europäischen Union einander gegenübergestellt. Ergebnis: 84 Prozent stammten aus Brüssel, nur 16 Prozent originär aus Berlin. ... Die Zahlen des Bundesjustizministeriums verdeutlichen es: Über den weitaus größten Teil der in Deutschland geltenden Gesetze beschließt im Ministerrat [der EU] die Bundesregierung, nicht der Deutsche Bundestag.

Außerdem ist die Begrenzung des bindenden Charakters der Charta der Grundrechte auf das EU-Recht und die EU-Institutionen unrealistisch, weil

(a) die Prinzipien des Vorrangs und der Einheitlichkeit des Unionsrechts bedeuten, dass Mitgliedsstaaten nicht nur durch die Charta der Grundrechte gebunden sein werden, wenn sie EU-Recht umsetzen, sondern auch durch die „Auslegung und Anwendung ihrer nationalen Gesetze im Einklang mit den Gesetzen der Union“ (vor allem Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in den Leitentscheidungen Factortame, Simmenthal und in anderen Präzedenzfällen); und weil

(b) die Charta Grundrechte in Bereichen postuliert, in welchen die Union gegenwärtig keine Kompetenz hat, z. B. in der Ächtung der Todesstrafe, in der Wahrung der Bürgerrechte in Strafprozessen und in verschiedenen anderen Bereichen.
Dies alles gibt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften einen neuen und erweiterten Zuständigkeitsbereich bei Menschen- und Bürgerrechten und macht diesen Gerichtshof zur höchstrichterlichen Instanz, die entscheidet, welche Rechte die Menschen in dem riesigen Bereich haben, der durch das Europarecht abgedeckt ist.

Folglich würde die Annahme der Charta der Grundrechte als bindendes juristisches Dokument allen EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Maßstäbe in höchst empfindlichen Bereichen auferlegen, in denen gegenwärtig erhebliche nationale Unterschiede bestehen.

Angesichts dieser Situation fragt Papst Benedikt XVI. zurecht:
Wie könnten sie [die EU-Behörden] ein so wesentliches Element der europäischen Identität wie das Christentum ausschließen, mit dem sich eine große Mehrheit der Bürger weiterhin identifiziert? ... Führt diese einzigartige Form der „Apostasie“ von sich selbst, noch bevor sie Apostasie von Gott ist, Europa vielleicht nicht dazu, an der eigenen Identität zu zweifeln?

9. Irland muss die Stimme derer werden, die keine Stimme haben



[ Zurück ]


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:29
Zitat von sarasvati23sarasvati23 schrieb:ich glaube, Fedaykin ist ein ins System geschleustes Programm (Troll-Bot?) mit einer Primaten-Logik ausgestattet.
Danke, so etwas in der Art dachte ich beim Lesen einiger seiner Ergüsse auch schon.

Und prima, dass du die Zusammenfassung des Ermächtigungsgesetzestextes noch mal hier rein kopiert hast, -dann kann Fedaykin gleich dran gehen, alles Punkt für Punkt zu widerlegen, oder so zu relativieren, dass wir alle einverstanden sind und seinen Standpunkt verstehen!


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:30
@Fedaykin

Du merkst scheinbar nicht einmal, wenn du am Thema vorbei kopierst. Schade!


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:33
Vorhin habe ich bereits Prof. Karl A. Schachtschneider erwähnt. Dieser Mann ist der "Hauptkläger" gegen die EU-Verfassung und hat eine 300-Seiten umfassende Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Bei ihm können wir mal davon ausgehen, dass er den Inhalt kennt.
Demnach muss man weder "dumm" noch "unverschämt" sein, um gegen die EU-Verfassung zu stimmen.
.---------------------------------------------------------

er hat sie sich vielleicht durchgelesen, aber die bestimmt nicht die 25% der Irischen Bevölkerung.


Und Doors hatte schon geschrieben mit welchen Argumenten gekämpft wurde.


Die Europabefürworter unter ihnen versichern nun trotzig, das sei doch gar nicht schlimm. Man müsse eben so lange mit dem Nizza-Vertrag weiterarbeiten, bis Europa reif sei für mehr Demokratie. Genau das sagen die Euroskeptiker in Großbritannien und Polen auch. Betrachtet man die Vorbehalte, die dem Lissabon-Vertrag von euroskeptischer und europafreundlicher Seite entgegengebracht werden, Punkt für Punkt, dann ist die geübte Kritik zumeist nicht haltbar. Die Behauptung etwa, Abtreibung werde in allen EU-Ländern legalisiert, ist genauso aus der Luft gegriffen wie der Vorwurf, alle Mitgliedsstaaten müssten sich an Rüstungsprojekten oder EU-Einsätzen ohne UN-Mandat beteiligen.

Die irische Nein-Kampagne warb unter anderem mit dem Argument, Irland werde mit dem Lissabon-Vertrag seinen Kommissar in Brüssel verlieren. Richtig ist, dass die Vertragsänderung dazu geführt hätte, dass ab 2014 nur noch jeweils zwei Drittel der Mitgliedsländer einen eigenen Vertreter in die Kommission entsenden. Bei 27 Mitgliedsländern wären das 18 Kommissare gewesen. Alle fünf Jahre hätte die Zusammensetzung wechseln sollen, sodass nicht nur kleine Länder, sondern auch Deutschland oder Frankreich zeitweise ohne Kommissar hätten auskommen müssen. Eine ähnliche Klausel steht übrigens auch schon im Nizza-Vertrag. Sie erlaubt 20 Kommissare, die ebenfalls rotieren sollen - und das nicht erst ab 2014, sondern schon vom kommenden Jahr an.


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:38
@Fedaykin

Was soll das jetzt?

Du hast konkrete Aussagen über die Kritiker des Reformtextes "allgemein" geschrieben und sie gar Lügner genannt. Nun ziehst du dich an den Iren hoch. Kommt noch was zu Thema, oder möchtest du einen Irland Thread eröffnen und das gesondert besprechen?


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:42
keiner, der seine Sinne zusammen hat kann dieser Verfassung zustimmen!
Du solltest dich mal untersuchen lassen. *g*
-------------------------

Tut mir leid, aber was der Herr da kritisiert ist nicht viel anders schon seit Ewigkeiten gang und Gebe, wo die Deutsche Wirtschaft ohne die Warenverkehrsfreiheit usw wäre, überlasse ich den Spekulanten.


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:51
Fedaykin,

meine Frage ging durch das C & P leider unter, darum wiederhole ich sie:

Du hast geschrieben:

aber es ist ja vieles von den Verfassunggegnern ins Feld geführt worden was einfach nicht wahr ist.

Was denn, z.B.?


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 17:52
@Fedaykin,

hättest ja auch gleich sagen können, dass du im Grunde nur die kapitalistischen Werte hochhältst und dass dir dabei demokratische Gedanken eher hinderlich erscheinen...

Wenn Geld die Welt regiert, wärst du halt gerne Geld.


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 18:01
Du hast konkrete Aussagen über die Kritiker des Reformtextes "allgemein" geschrieben und sie gar Lügner genannt. Nun ziehst du dich an den Iren hoch. Kommt noch was zu Thema, oder möchtest du einen Irland Thread eröffnen und das gesondert besprechen-
----------------------------

Nein es bezog sich darauf mit welchen ARguement in Irland unter anderem für ein Nein geworben wurde


hat einer überigens den genauen Wortlauft des "Ermächtigungsgesetz" zufällig online.?

ich hab hier nur die EU Verfassung in der abgelehnten Form

dort läuft das vereinfachte Änderungsverfahren unter Atikel IV 444 und 445

dort steht in Absatz 2 das die Natilnalen Parlamente bei Beschlüssen gefragt werden und 6 Monate Zeit haben zum Ablehnen.



Artikel IV-444: Vereinfachtes Änderungsverfahren
(1) In Fällen, in denen der Rat nach Maßgabe von Teil III in einem Bereich oder
in einem bestimmten Fall einstimmig beschließt, kann der Europäische Rat einen
Europäischen Beschluss erlassen, wonach der Rat in diesem Bereich oder in diesem
Fall mit qualifizierter Mehrheit beschließen kann.
Dieser Absatz gilt nicht für Beschlüsse mit militärischen oder verteidigungspolitischen
Bezügen.
(2) In Fällen, in denen nach Maßgabe von Teil III Europäische Gesetze oder Rahmengesetze
vom Rat nach einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erlassen
werden müssen, kann der Europäische Rat einen Europäischen Beschluss erlassen,
wonach diese Europäischen Gesetze oder Rahmengesetze nach dem ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren erlassen werden können.
(3) Jede vom Europäischen Rat auf der Grundlage von Absatz 1 oder Absatz 2 ergriffene
Initiative wird den nationalen Parlamenten übermittelt. Wird diese Initiative
innerhalb von sechs Monaten nach der Übermittlung von einem nationalen
Parlament abgelehnt, so wird der Europäische Beschluss nach Absatz 1 oder Absatz
2 nicht erlassen. Wird die Initiative nicht abgelehnt, so kann der Europäische
Rat den Europäischen Beschluss erlassen.
Der Europäische Rat erlässt die Europäischen Beschlüsse nach den Absätzen 1
und 2 einstimmig nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit der
Mehrheit seiner Mitglieder beschließt.


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 18:03
aber es ist ja vieles von den Verfassunggegnern ins Feld geführt worden was einfach nicht wahr ist.

Was denn, z.B.?
--------------------------------------


Die Behauptung etwa, Abtreibung werde in allen EU-Ländern legalisiert, ist genauso aus der Luft gegriffen wie der Vorwurf, alle Mitgliedsstaaten müssten sich an Rüstungsprojekten oder EU-Einsätzen ohne UN-Mandat beteiligen.

Die irische Nein-Kampagne warb unter anderem mit dem Argument, Irland werde mit dem Lissabon-Vertrag seinen Kommissar in Brüssel verlieren. Richtig ist, dass die Vertragsänderung dazu geführt hätte, dass ab 2014 nur noch jeweils zwei Drittel der Mitgliedsländer einen eigenen Vertreter in die Kommission entsenden. Bei 27 Mitgliedsländern wären das 18 Kommissare gewesen. Alle fünf Jahre hätte die Zusammensetzung wechseln sollen, sodass nicht nur kleine Länder, sondern auch Deutschland oder Frankreich zeitweise ohne Kommissar hätten auskommen müssen. Eine ähnliche Klausel steht übrigens auch schon im Nizza-Vertrag. Sie erlaubt 20 Kommissare, die ebenfalls rotieren sollen - und das nicht erst ab 2014, sondern schon vom kommenden Jahr an.


oder wie DOORS schrieb.

"Und wenn ich hören muss, dass von Seiten stockkonservativ-nationalistischer Pfaffen getönt wurde: Wenn ihr mit ja stimmt, dann werden wir von den gottlosen Ex-Kommunisten Osteuropas regiert, die hier die Abtreibung bis zur Geburt legalisieren und Kirchen verbieten wollen, dann hat das wenig mit Europa zu tun"


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 18:05
hättest ja auch gleich sagen können, dass du im Grunde nur die kapitalistischen Werte hochhältst und dass dir dabei demokratische Gedanken eher hinderlich erscheinen...
------------------------------------------

Nein aber man sollte bei der ganzen EU Geschichte auch mal die Nutzenseite sehen. anstatt auf einen Nationalissmuss zu pochen.

zumal kaum einer momentan die Vorläuferverträge für die Verfassung kennt.

Denn viele der dort aufgeführten Punkte sind momentan in anderen Verträgen geregelt.


1x zitiertmelden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 18:14
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:zumal kaum einer momentan die Vorläuferverträge für die Verfassung kennt.
Zur Erinnerung:

Der direkte Vorläufer des Lissaboner Vertrages wurde als verfassungswidrig abgelehnt.

Und wo du da die negativen Aspekte von einem Nationalismus ausgemacht haben willst, erschließt sich mir auch nicht!

Und deine ständigen Verweise auf die Worte von @Doors, geben deiner Pseudoargumentation auch nicht zwingend einen besseren Anstrich.

Warst du es nicht, der keine zwei Seiten vorher, angehängte Texte mit dem Fordern eigener Formulierungen ablehnte?

Nein, auch dein ständiges wiederholen von angeblich irischen Motiven zur Ablehnung des Vertrages geht nicht auf die berechtigten Kritiken ein, die alleine schon in der BRD laut geworden sind!

Du wischst einfach alles vom Tisch, was dir nicht passt und biegst und drehst solange, bis deine Argumente halbwegs schlüssig erscheinen. Doch der Schein trügt, da du lediglich deine eigene Argumentationsschiene aufbaust, ohne auf die Gegenstimmen wirklich einzugehen!


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 18:15
Fedaykin,

Nein aber man sollte bei der ganzen EU Geschichte auch mal die Nutzenseite sehen. anstatt auf einen Nationalissmuss zu pochen.

was wäre, wenn "die Mehrheit" gar kein Interesse an "finaziellen/ wirtschaftlichen" Vorteilen hat und genau im Nationalismus ihren "Wunsch" sieht?

Dann wäre es doch ebenso demokratisch, die Verfassung abzulehnen.


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

17.06.2008 um 18:26
Hätte man in anderen Ländern den Reformtext per Volksentscheid ratifizieren wollen, wäre er auch abgelehnt worden. Es ist fast schon unverschämt, wie man versucht das Fehlen solcher Volksentscheide dadurch zu rechtfertigen, den Bürgern einfach mal die nötige Intelligenz absprechen zu wollen.

Gerade bei der Frage nach der vorhandenen Intelligenz, gepaart mit der offensichtlichen Kurzsichtigkeit einiger Entscheidungsträger, sollte man Vorsicht walten lassen.

Die Menschen immer weiter zugunsten der wirtschaftlichen Aspekte für dumm zu verkaufen, wird nicht ewig funktionieren. Auch die viel gerühmte Globalisierung kann eigentlich schon als gescheitert betrachtet werden, auch wenn einige nicht müde werden, das immer wieder schön reden zu wollen.

Union, kann etwas sehr gutes und feines sein, aber auch hier wäre ein natürlich Wachstum allemal der bessere Weg, als dieses künstliche Aufbauschen von Theorien, die letztlich Hirngespinste einiger Weniger sind!


melden