oldzambo schrieb:Die Behörden haben aber nicht nach der Frage der Moral sondern nach Gesetz zu entscheiden
Das ist richtig. Und das tun sie hier ja auch, weil dieses unmoralische Verhalten wahrscheinlich auch mal wieder gegen geltendes Recht, gegen Gesetze verstoßen hat. Wie gesagt, es wird nicht umsonst ermittelt.
Ps.
Nur mal allgemein:
Was unsere Rechtsprechung bspw. kann, ist zumindest Beweggründe als menschlich nachvollziehbar bewerten, ansehen. Aber auch wenn Handlungen menschlich nachvollziehbar sind bzw. aus menschlich nachvollziehbaren Gründen begangen wurden, können sie nicht nur als unmoralisch gelten sondern unabhängig davon auch rechtswidrig sein.
Gesetz und Moral sind eng miteinander verbunden. Viele Gesetze, Gebote und Verbote, gehen auf anerkannte Moralvorstellungen zurück. Nicht wenige unmoralische Handlungen sind Gott sei Dank bereits durch Gesetz verboten - genauso wie viele Gesetze zu moralischen Handlungen, zu einer moralischen Verhaltensweise verpflichten (Gebote).