rhapsody3004
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Querdenker
12.01.2022 um 10:36LehrerLämpel schrieb:Was @rhapsody3004 dir erklären will hängt mit der Antwort an Wurstsaaten zusammen:So ist es. Übrigens auch dann nicht, sollten die Überlebenschancen des Jüngeren unabhängig seines jüngeren Alters höher sein.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Bedeutet auch , der Arzt darf wissentlich einem beatmeten ITS Patienten keinen Schaden zufügen um einem anderen , vielleicht jüngerem zu helfen.
Der Arzt muss den 100Jährigen an der Beatmung lassen und für den 30Jährigen alles tun , um Heilung oder zumindest Überleben zu sichern . Aber nicht auf Kosten dessen , der schon beatmet wird.
Ärzte dürften die lebenserhaltenden Maßnahmen beim Älteren, unabhängig seiner Überlebenschancen, der zu erst da war und schon beamtet werden würde, nur dann aktiv beenden, wenn entweder eine Patientenverfügung vorliegen würde und es dem ausdrücklichen Willen des älteren Patienten entsprechen würde - oder falls eine solche nicht vorliegt, nur mit Rücksprache und Einverständnis des nächsten Angehörigen oder wer eine gesetzliche Vormundschaft für den älteren Patienten hätte. Die muss nicht unbedingt der Ehepartner haben. Kann, aber muss nicht.