bgeoweh schrieb:Die gleiche Leute, die über nicht verhängte U-Haft abhaten, beschweren sich auch wenn ein Verurteilter nach der HV bei kleineren Delikten sofort freikommt oder sogar noch entschädigt wird weil U-Haft >= Strafmaß nach Urteil.
Stimmt, kommt ja auch noch dazu. U-Haft-Zeit wird ja aufs Strafmaß, die eigentliche Freiheitsstrafe angerechnet.
Na dann sollten einige vielleicht sogar froh darüber sein, dass hier nicht gleich mit U-Haft aufgewartet wurde anstatt sich darüber zu beschweren.
Ps.
Ich verstehe euch ja, moralisch, aber U-Haft ist nun mal nicht dazu da um einfach nur ein Exempel zu statuieren und um die Bürger, die sie für bestimmte Täterklientels fordern, zu beeindrucken.
Ebenso ist U-Haft keine Bestrafung, darf auch nicht als Bestrafung dienen.